Polizeiliche Vorladung??

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tavano1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeiliche Vorladung??

Guten Abend,

ich bin wohnhaft in Hilden und zwar wurde ich heute Abend von der Polizei angehalten, weil es Ladendiebstahl mit Körperverletzung bei OBI gegeben hat...
Zufälligerweise ist alles vor meinen Augen abgelaufen und die 3 Kerle sind die Straße runter abgehauen...Nun haben sie mich angehalten und befragt ich habe gesagt, dass ich sie gesehen habe wie die weggelaufen sind.Danach haben die meine Personalien aufgenommen usw..Kann es sein, dass ich deswegen als Zeuge bei der Polizei vorgeladen werde falls die Typen erwischt werden?Ich habe tierische Angst jetzt hätte ich lieber nix gesagt :( und wenn ich da als Zeuge hingehen sollte was soll ich da aussagen?Nur dass ich die weglaufen gesehen habe?Bitte um eine Antwort...

Vielen Dank im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
jerolasimo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Abend,

Höchstwahrscheinlich werden Sie als Zeuge antreten müssen falls diese Leute gefasst werden und alles vor Gericht geht.
Vielleicht erhalten Sie noch während der Ermittlung durch die Polizei eine Vorladung (als Zeuge) in dem Sie nochmal alles im Detail schildern oder sich schriftlich äußern können.

Dieser Vorladung müssen Sie NICHT befolgen, wenn Sie nicht möchten, aus welchen Gründen auch immer.
Anders sieht es aus wenn Sie eine Vorladung von der Staatsanwalt erhalten. Diese müssen sie befolgen.

Doch durch ihre Aussage bei der Polizei könnten die Täter gefasst werden.
Falls Sie alles gesagt haben was zu sagen war und die Wahrheit gesagt haben, dann haben Sie nichts zu befürchten. Ihre Aussage haben die ja bereits. Bleiben Sie dabei.

Falls es vor Gericht geht, werden Sie dort erneut zum Vorfall befragt werden. Aber diesmal vor einem Richter.

Die Polizei hat KEINE Entscheidungsbefugnis! Diese führt nur die Ermittlungen. Nur ein Richter entscheidet über Recht und Unrecht.

-- Editiert von jerolasimo am 30.01.2009 02:14

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