Polizeiliche Vorladung - bereits verurteilt

11. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
likeastar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeiliche Vorladung - bereits verurteilt

Sehr geehrte Community,
ich weiß nicht ob es hier ins Forum gehört aber ich hätte mal eine Frage - mein Anwalt besorgt sich derzeit die Akte. Ich habe gestern eine polizeiliche Vorladung bekommen zu einer Straftat wg. Betrug. Ich habe in einer Firma eine Straftat begangen, ich weiß nicht ob es wieder die selbe Firma ist die mich angeklagt hat das ging aus dem Brief nicht hervor Adresse und Zeitraum passen aber zu den Taten. Ich wurde aber bereits in einem anderen Verfahren wegen diesem Betrug Anfang letzten Jahres verurteilt und die Firma bzw. die Person war auch vor Gericht und hat gegen mich ausgesagt bzw. mein Geständnis bestätigt, nun stellt sich mir die Frage kann ich deswegen noch mal belangt werden? Ich wurde ja bereits verurteilt d.h ich kann ja nichts dafür wenn die Firma nachher noch mehr Fälle gefunden hat oder? Kann ich dann dafür noch mehr Strafe bekommen ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120293 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von likeastar):
Kann ich dann dafür noch mehr Strafe bekommen ?

Selbstverständlich kann man für Taten für die nicht verurteilt wurde verurteilt werden.



Zitat (von likeastar):
d.h ich kann ja nichts dafür wenn die Firma nachher noch mehr Fälle gefunden hat

Bedeutet das Geständnis war unvollständig?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
likeastar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bedeutet das Geständnis war unvollständig?

Nein die Tat lag etwas zurück konnte mich nicht an alles erinnern, die Firma hatte alles ausgearbeitet und wir sind im Gericht das ganze durchgegangen und ich habe diese dann einzeln bestätigt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120293 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von likeastar):
Nein die Tat lag etwas zurück konnte mich nicht an alles erinnern, die Firma hatte alles ausgearbeitet und wir sind im Gericht das ganze durchgegangen und ich habe diese dann einzeln bestätigt

Ok, es gibt also genau definierte Taten die gestanden wurden.
Wenn es jetzt welche gibt, die nicht erfasst wurden, wird man mit weiteren Verurteilungen rechnen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

ich kann ja nichts dafür wenn die Firma nachher noch mehr Fälle gefunden hat oder? Doch - schließlich haben Sie die Taten begangen.
Kann ich dann dafür noch mehr Strafe bekommen ? Klar doch - wobei dann aus der neuen und der aktuellen Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden wäre. Oder man wendet schlicht den § 154 StPO an und verzichtet auf eine weitere Strafe. Im Übrigen ist es eigenartig, dass Ihr Anwalt Sie nicht auf derlei hingewiesen hat...
ich weiß nicht ob es wieder die selbe Firma ist die mich angeklagt hat Sie meinen, neben dieser Firma haben Sie noch weitere Firmen betrogen? Denn sonst müsste man sich diese Frage ja nicht stellen. Da kann dann natürlich auch noch was kommen, falls das nicht verjährt ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Man weiß nicht, um was es geht. Man weiß folglich auch nicht, ob man dafür schon verurteilt wurde oder nicht. Man weiß auch nicht, ob es um den einen Geschädigten geht oder um einen anderen.

Wenn ich verurteilt werde, weil ich meine Schwiegermutter umgebracht habe, und hinterher nochmals wegen eines Todesfalles vernommen werde, dann kann es doch durchaus sein, dass man auch wegen eines weiteren Tötungsdeliktes verurteilt werde. Eine Verurteilung ist doch kein Freibrief für alle weiteren Taten, die man begangen hat. Wie kommt man auf diese Idee?

wirdwerden

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#6
 Von 
likeastar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich warte einfach mal ab bis mein Anwalt Akteneinsicht beantragt hat, dass ist wohl die beste Möglichkeit, denn damals vor Gericht habe ich gestanden, dass ich nicht weiß ob es noch weitere Fälle in der Firma gibt, da die Firma alles ausgearbeitet hat bzw. die Betrugsabteilung, diese war sich nicht sicher, der Richter sagte dann falls was fehlt, dass dieses nachgereicht wird und dann der Summe angerechnet wird um diese zurückzuzahlen. Die Firma ist auch mittlerweile insolvent gegangen durch Corona. Es geht um Betrug um genau zu sein leistungskreditbetrug

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich wurde ja bereits verurteilt d.h ich kann ja nichts dafür wenn die Firma nachher noch mehr Fälle gefunden hat oder? Kann ich dann dafür noch mehr Strafe bekommen ?
Das kommt beides auf den Einzelfall an.

Wenn beispielsweise 100 Taten ungeklagt und gestanden wurden, und sich später noch 5 weitere Fälle (in ähnlicher Größenordnung) bewahrheiten, dann ist das in der Regel mit abgegolten.
Kommen aber 1000 zusätzliche Delikte, dann natürlich nicht mehr.

Es muss einfach glaubhaft sein, dass man es bei dem Geständnis wirklich vergessen hat. Ein Indiz dafür könnte sein, dass man nicht nur bereits bekannte Taten gestanden hat.
Ein weiteres, dass es nichts außergewöhnliches war (der Autodieb gesteht 100 Kleinwagen die er geklaut hat, den Porsche vergisst er aber - das ist nicht unbedingt glaubwürdig).

Stefan

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