Polizeiliches Führungszeugnis belegart 0

22. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Robsen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 30x hilfreich)
Polizeiliches Führungszeugnis belegart 0

Hey,

ich muss für meine neue Arbeotsstelle ein Führungszeugnis der Belegart 0 beantragen.
Diese Stelle würde mich erst garnicht einstellen, wenn dort ein Eintrag wäre.

Habe aber vor ca. 1,5 Jahren eine Geldstrafe zu 30 Tagessätzen als Urteil wegen Verstoß gegen das BTMG bekommen. Das ist allerdings meine erste Strafe gewesen und ansonsten bin ich noch nicht strafrechtlich in erscheinung getreten.

Steht dieses Vergehen trotzdem im PF belegart 0????

Ich werde aus den Beiträgen in diesem Forum nicht schlau, da es immer wieder andere Umstände sind, welche von den usern hier gepostet werden.

Bitte um schnelle Antwort, da ich sonst einer anderen Stelle zusagen würde/müsste.

DANKE

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:
Steht dieses Vergehen trotzdem im PF belegart 0????


Nein

quote:
Ich werde aus den Beiträgen in diesem Forum nicht schlau, da es immer wieder andere Umstände sind, welche von den usern hier gepostet werden.


Eigentl. steht in den betreffenden Beiträgen immer recht deutlich, dass erstmalige Verurteilungen zu weniger als 91 Tagessätzen nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden, auch nicht in das der Belegart 0

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.139 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen