Hey,
ich muss für meine neue Arbeotsstelle ein Führungszeugnis der Belegart 0 beantragen.
Diese Stelle würde mich erst garnicht einstellen, wenn dort ein Eintrag wäre.
Habe aber vor ca. 1,5 Jahren eine Geldstrafe zu 30 Tagessätzen als Urteil wegen Verstoß gegen das BTMG bekommen. Das ist allerdings meine erste Strafe gewesen und ansonsten bin ich noch nicht strafrechtlich in erscheinung getreten.
Steht dieses Vergehen trotzdem im PF belegart 0????
Ich werde aus den Beiträgen in diesem Forum nicht schlau, da es immer wieder andere Umstände sind, welche von den usern hier gepostet werden.
Bitte um schnelle Antwort, da ich sonst einer anderen Stelle zusagen würde/müsste.
DANKE
Polizeiliches Führungszeugnis belegart 0
22. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2010 | 11:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 30x hilfreich)
Polizeiliches Führungszeugnis belegart 0
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 22. Februar 2010 | 11:35
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9557x hilfreich)
quote:
Steht dieses Vergehen trotzdem im PF belegart 0????
Nein
quote:
Ich werde aus den Beiträgen in diesem Forum nicht schlau, da es immer wieder andere Umstände sind, welche von den usern hier gepostet werden.
Eigentl. steht in den betreffenden Beiträgen immer recht deutlich, dass erstmalige Verurteilungen zu weniger als 91 Tagessätzen nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden, auch nicht in das der Belegart 0
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
290.139
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten