Hi,
ich habe einen Eintrag im mein Führungszeugnis und dem Polizeiregister, welcher mir den Erwerb oder Besitz von Waffen und Munition, deren Erweb oder Besitz nicht erlaubnispflichtig ist, untersagt. Dazu kam es nach einem zum Glück missglückten Suizidversuch unter Alkoholeinfluss mit einer Schreckschusspistole. Als Begründung ist in dem Schreiben der Schutz meiner eigenen Person und Dritter angeführt. Dass mir der Besitz von Waffen jeglicher Art untersagt ist, stört mich nicht im geringsten. Aber dass ich einen Eintrag in meinem polizeilichen Führungszeugnis habe, könnte meine zukünftige berufliche Karriere stark negativ beeinflussen, da ich gerade angefangen habe zu studieren.
Ich habe gehört, dass solche Einträge nach gewisser Zeit gestrichen werden. Trifft das auch in meinem Fall zu, und wenn das der Fall ist, wielange beträgt die Frist?
Danke im vorraus,
Michael.
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Polizeiliches Führungszeugnis - wie lange beträgt die Frist?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Dieser Eintrag ist eine Entscheidung nach § 10(1)3 BZRG
Die Löschungsfristen für Verurteilungen gelten für solche Entscheidungen nicht [§§ 34
, 35 BZRG
]
Wann der Eintrag dieser Entscheidung gelöscht wird, kommt darauf an, ob sie befristet ("wird für die Dauer von....Jahren untersagt, ...") oder unbefristet erlassen wurde.
Bei befristetem Erlass wird sie nach Fristablauf gelöscht
Bei unbefristetem Erlass muß Aufhebung der Entscheidung bei der erkennenden Behörde beantragt werden [§ 19 BZRG
]
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
danke erstmal für deine promten Antworten.
Nach wie langer Zeit sollte ich versuchen, eine Aufhebung dieses Erlasses zu ersuchen, oder welche Vorraussetztungen muss ich erfüllen, um diesen Erlass zu revidieren? Machen die das nach einigen Jahren relativ problemlos, oder kriegt man so eine Eintragung sehr schwierig wieder weg?
Gruß,
Mic
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Hallo,
ich habe keine direkten Erfahrungen mit der Materie.
Was jedoch wichtig (bis unabdingbar) ist, ist daß die Gründe für den seinerzeitigen Erlass nicht mehr gegeben/vorhanden sind. In Deinem Fall also die Suizidalität. Das müßtet Du dann durch fachärztliche Gutachten untermauern. Dann ist der Zeitfaktor m.E. zweitrangig.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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