Polizeirecht von Fahrkartenkontrolleuren?

29. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Watergate123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeirecht von Fahrkartenkontrolleuren?

Guten Abend,

ich schildere folgenden Fall:

Ein Schwarzfahrer zeigt bei einer Fahrkartenkontrolle ein gefälschtes Ticket vor und wird erwischt, der Kontrolleur fordert daraufhin den Personalausweis, welchen der Schwarzfahrer herausgibt. Nachdem die Personalien aufgenommen wurden, muss der Schwarzfahrer mit den Kontrolleuren aussteigen, seinen Personalausweis erhält er jedoch nicht zurück, sondern wird aufgefordert, in eine Bahn zur nächsten Polizeistation einzusteigen, er wehrt sich nicht dagegen. Dort wird Anzeige wegen Urkundenfälschung und Erschleichung von Leistungen erstattet, danach erhält der Schwarzfahrer seinen Personalausweis zurück und darf gehen.

a) Durfte der Kontrolleur den Personalausweis so lange einbehalten, obwohl die Personalien bereits notiert wurden?

b) Haben die Kontrolleure das Recht, den Schwarzfahrer gegen seinen Willen zur Polizeistation zu eskortieren?

c) Spielt es bei der Beurteilung dieses Falls eine Rolle, dass der eingeschüchterte Schwarzfahrer den Anweisungen des Kontrolleurs widerstandslos Folge leistete, obwohl es ihm widerstrebte?

d) Kann man hier von Freiheitsberaubung sprechen, oder wird das durch eine fehlende verbale Weigerung des Schwarzfahrers ausgeschlossen?

e) Hätte sich der Schwarzfahrer weigern und seinen Personalausweis zurück fordern dürfen?

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>a) Durfte der Kontrolleur den Personalausweis so lange einbehalten, obwohl die Personalien bereits notiert wurden? <hr size=1 noshade>




quote:<hr size=1 noshade>b) Haben die Kontrolleure das Recht, den Schwarzfahrer gegen seinen Willen zur Polizeistation zu eskortieren? <hr size=1 noshade>




quote:<hr size=1 noshade>c) Spielt es bei der Beurteilung dieses Falls eine Rolle, dass der eingeschüchterte Schwarzfahrer den Anweisungen des Kontrolleurs widerstandslos Folge leistete, obwohl es ihm widerstrebte? <hr size=1 noshade>


Ja!
Weil ich dann von seiner Zustimmung ausgegangen wäre. Im übrigen sollte sich der Straftäter mal überlegen wer hier der "böse" ist.

quote:<hr size=1 noshade>d) Kann man hier von Freiheitsberaubung sprechen, oder wird das durch eine fehlende verbale Weigerung des Schwarzfahrers ausgeschlossen? <hr size=1 noshade>


Keine Straftat erkennbar! Außer die Taten des Beschwerdeführers.

quote:<hr size=1 noshade>e) Hätte sich der Schwarzfahrer weigern und seinen Personalausweis zurück fordern dürfen? <hr size=1 noshade>


Ja. Das Festnahmerecht nach § 127 StPO , endet mit der Feststellung der Personalien. Es sei den es drängen sich dringende polizeiliche Maßnahmen auf. Dies ist hier aber nicht der Fall!



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Haben die Kontrolleure das Recht, den Schwarzfahrer gegen seinen Willen zur Polizeistation zu eskortieren?


Nö, aber bei Weigerung wird dann halt die Polizei gerufen und die darf das. ;)

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nö, aber bei Weigerung wird dann halt die Polizei gerufen und die darf das. <hr size=1 noshade>


Allerdings nur dann wenn der Beschuldigte wartet. Das Festnahmerecht nach § 127 StPO ist dann bereits erloschen.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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