Polizeiwillkür oder Beamtenbeleidigung?

25. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bülbül
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Polizeiwillkür oder Beamtenbeleidigung?

Hallo,

Sagen wir mal, ein ausländischer Mitbürger steht nichtsahnend in einem U-Bahnhof und wartet auf seine Freundin. Aufeinmal taucht ein Herr auf, der diesen sehr aufdringlich und unfreuntlich ansieht. Er blickt kurz (vielleicht ein bisschen verachtent) zurück und murmelt lautlos "oh Mann". Dieser Herr macht einen nicht ganz nüchternen und ziemlich unseriösen Eindruck. Der Mann kommt auf den Nichtsahnenden zu(natürlich nur, weil er ihn "blöd" angesehen hatt). Der ausl. Mittbürger ist sich sicher, dass er gleich angepöbelt wird.

Unerwartet verlangt der unseriös wirkende Herr den Ausweiß von dem, auf seine Freundin wartenden Mann und gibt sich selbst
als Polizist aus, was er wirklich nicht glauben will. Er lacht, weil er sich sicher ist, das der unseriös und betunken wirkende Herr ihn nur veralbern wolle und verlangt erstmal seinen Dienstausweiß. Dann zeigte er ihm diesen, für einen wirklich nur kurzen Moment. Weil der ausl. Mittbürger(vom Beruf Dipl. Grafiker) eher der Typ ist, der Ärger aus dem Weg geht, übergibt er, skeptisch seinen Ausweiß.

Vor lauter Ärger über die Peinliche Situation und aus Annahme der Herr sei angetrunken, nicht im Dienst und vielleicht nicht einmal Polizist sagt er zu ihm "Sind sie besoffen oder was?". Darauf hin wird der vermeindliche Zivilpolizist agressiv. Mann muss nochmal betonen das der Beamte, dem jungen Mann wirklich dubios erscheint und er immer noch nicht glauben will, dass dieser wirklich Polizist ist.

Auch teilt er es dem vermeindlichen Beamten mehrmals mit, was ihn nicht zu interresieren scheint!

Der Zivilbeamte verlangt, er müsse ihn jetzt in die naheliegenden Räume begleiten damit er ihn (zu diesem Zeitpunkt, ohne Grund) durchsuchen kann. Inzwischen kommt sein Kollege, der noch dubioser aussieht an. Nun bekomme er es wirklich mit der Angst zu tun. Zu einem weil er recht unhöflich gewesen ist (was nicht passiert wäre wenn er eindeutig erkannt hätte das es sich tatsächlich um Beamten im Dienst handelte), zum anderem aus Angst seine körperliche Unversehrtheit zu verlieren (in Form von Prügel oder sogar Vergewaltigung, es mag lächerlich klingen aber gehen wir mal davon aus, dass es ihm in diesem Moment nicht lächerlich erschien!) Wiederwillig geht er mit, weil er sich sicher ist, dass wenn die irgendetwas "versuchen" würden, könnte er sich schon verteidigen. Als sie dann in dem Raum sind, ruft der 1.Beamte, angeblich bei der Dienststelle an um seine Personalien zu überprüfen. Er ist sich sicher gewesen, das bei dem Telefonat nichts rauskommen würde weil er eigentlich nicht vorbestraft ist und er wieder gehen darf.

Es muss erwähnt werden, dass der "Beschuldigte" davor eimal Ärger wegen Btmg hatte was allerdings nicht in den Polizeiakten stehen dürfte, weil die Richterin ihm wohlgesonnen war und ihn zwar zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilte aber von einem BtmG-Eintrag abgesehen hat!

Nun behauptet der Polizist er sei MEHRFACH wegen BtmG vorbelasstet! Promt verlangt der andere Zivilbeamte (DER SICH NICHTEINMAL AUSGEWIEßEN HAT!!!!!!!) er solle seine Socken, seine Hose und sogar Unterhose ausziehen! Da sieht der, ausl. Mitbürger wirklich Rot und ihm rutscht "Fick dich" aus.

Dann drohen sie ihn mit "wir nehmen Dich mit aufs Revier!" Aus Angst vor Reprisalien sagt er "mit Euch fahr ich nicht mit , ruft von mir aus normale Streifenpolizisten aber mit euch fahr ich nicht mit!" . Dann erwiedern sie "Du ziehst dich aus, dann kannst du gehen".

Mann kann sich vorstellen das ihn die Situation überfordert. Er willigt ein.

Nachdem er sich komplet entblößt und seine restliche Menschenwürde verloren hatt, geben sie erstmal ruhe! Er beschwert sich und droht den Beamten mit einer Dienstaufsichts-beschwerde wegen polizeilicher Willkür, was die Polizisten mit einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung entgegnen.

Gesagt werden muss noch, dass der 2.Beamte, der sicht nichteinmal ausgewießen hat weigert seine Dienstnummer anzugeben und behauptet er hätte die gleiche wie der Erste.

Er ist sich sicher das er die nächsten Tage ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten wird.

-Mit was muss er rechnen? Er ist 27, hatt keine Vorstrafen und momentan kein Einkommen.

-Wäre es für ihn Ratsam eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen?
seine Freundin (Deutsch) kann bezeugen das die Herren nicht wie Polizisten und sehr fragwürdig aussahen!

Dieses Geschehen ist natürlich fiktiv.



-- Editiert von bülbül am 25.02.2006 03:51:28

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bülbül
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

:(

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was soll man dazu sagen...

Da bist Du 2 Drogenfahndern begegnet. Wenn die in Anzug und Krawatte auf der Drogenszene rumlaufen würden, könnten sie auch gleich zuhause bleiben. Die müssen suspekt und unseriös aussehen, damit sie ihren Job machen können.

Weiterhin hast Du Dich wahrscheinlich in einer U-Bahn-Station aufgehalten, die dafür bekannt ist, daß dort auch Drogengeschäfte ablaufen.

Letzlich bist Du wegen einem BtmG-Verstoß vorbestraft. Das mit dem 'auf Eintrag verzichtet' hast Du garantiert falsch verstanden, weil das so gar nicht geht. Bei der Polizei wird jedes Verfahren vermerkt. Was die Richterin meinte, war sicherlich, daß Du keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommst, weil die Strafe dafür zu niederig ist. Mit den Daten der Polizei hat das aber nichts zu tun.

Das 'Ausziehen' ist unter den Gegebenheiten (wahrscheinlich einschlägiger Drogenumschlagplatz, Vorbelastung wegen BTM) eine 'normale' Maßnahme in solch einer Situation. Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wirst Du nicht weit kommen.

Warte erst mal ab, ob die beiden Zivis überhaupt eine Anzeige gegen Dich schreiben. So empfindlich sind Drogen-Cops in aller Regel nicht, daß sie wegen 'fick dich' eine Anzeige schreiben. Zumal Du bis auf diese Äußerung ja wohl nicht weiter ausfällig geworden bist...?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 25.02.2006 08:50:54

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

Dann wende dich an das für dich zuständige INNENMINISTERIUM unter Angabe der TGB Nummer (Aktenzeichen der Polizei zu diesem Vorfall / der Überprüfung) und bitte um Stellungnahme.

Es ist sei dir freigestellt Strafantrag zu stellen. Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht.

-----------------
"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bülbül
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für deine rasche Antwort und Du hast natürlich vollkommen Recht @ Streetworker!

Doch ich, als Hobby-Verschwörungstheoretiker
könnte mir vorstellen, das sich vielleicht,
schlechtverdienende Drogenfahnder genau solche Personen suchen, von denen sie ausgehen, dass sie möglicherweise leicht reizbar und vielleicht sogar schnell gewalttätig werden. Wieso, fragen sich manche. Natürlich weil sie durch Beleidigung oder sogar Körperverletzung ein kleines aber doch lukratives Nebeneinkommen dazu verdienen könnten.
Das würde mir auch erklären warum die "fiktive Person;)" andauernt geduzt und auch sehr unhöflich behandelt wurde, was ich persönlich, auch wenn ich verdächtigt und Polizisten gegenüber etwas plump gewesen bin, nie erlebt habe.

Ich will damit niemanden etwas unterstellen und warne auch davor solche Äusserungen öffentlich zu äussern! Aber ich könnte mir vorstellen das es funktionieren würde.

Auch kann ich nicht verstehen, wieso sie nicht abgewartet haben, um zu sehen mit wem sich die "verdächtige" Person trifft und wie sich die Lage weiter entwickelt. Hätten sie das getan hätten sie gesehen, aha, er trifft sich mit seiner Freundin oder vielleicht einen noch dickeren Fang gemacht.

Auf der anderen Seite unterliegen auch Polizisten einem gewissen Erfolgsdruck, was zur Folge haben könnte, dass Beamten vorschnell urteilen und sich vielleicht kein genaues Bild über Lage oder der Personen machen die sie dann schließlich kontrollieren. Ich würde sowieso mehr auf Menschen achten die sehr Unauffällig sind, da diese sicherlich mehr zu verbergen haben.
Wieso sollte jemand, der genau weiß, dass er bei Polizisten schnell auffällt, sich an solch einem Ort aufhalten? Mal davon abgesehen das "beispielsweiße" die Münchnerfreiheit nicht wirklich ein Umschlagsplatz für Drogen ist.

Naja, mann kann nur froh sein wenn man so etwas hinter sich hatt und sollte es nicht persönlich nehmen, die Herren machen auch nur ihren Job und das ist auch gut so, man wünscht sich ja nicht solche Verhältnisse wie anders wo.

Mein Resüme:
"keep cool" und immer höflich und ruhig bleiben, dann ist es halb so schlimm wenn einem soetwas wiederfährt!;)


Natürlich würde sich die "fiktive" Person dazu Stellung nehmen, falß es wirklich zu einer Anzeige wegen "Beleidigung" kommt.
Wobei sie sich im klaren darüber ist wenig Chancen zu haben, da die meisten Eindrücke sehr subjektiv und vielleicht paranoid gewesen sind, oder?

MfG

-- Editiert von bülbül am 25.02.2006 10:44:09

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Natürlich weil sie durch Beleidigung oder sogar Körperverletzung ein kleines aber doch lukratives Nebeneinkommen dazu verdienen könnten.

Hä? Seit wann verdient denn der Beleidigte etwas? Das gibt ne Geldstrafe für den Beleidiger und gut ist. Davon sieht das 'Opfer' allerdings nichts. (Außer Sie wollen jetzt auch noch behaupten, der beleidigte Polizist bekomme dann einen 'Anteil' aus der Staatskasse. :( )

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bülbül
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hoffe das du recht hast!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hat sie.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunwire
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Also mir kommt dieses fiktive Beispiel irgendwie bekannt vor.
Habe ich das nicht vor ein paar Wochen bei RTL II "Ärger im Revier" oder Sat.1 "24 Stunden (Totto und Harry)" gesehen?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DracuTheCoder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, wenn er dir seinen Ausweis nicht solange zeigt bis du dir alle Daten, falls nötig, auschreiben kannst macht er sich strafbar, dasselbe mit der Dienstnummer die muss er dir falls nötig 200 mal hintereinander sagen! und zwar BEIDE!!!!

Das gilt natürlich nicht wenn du eine Waffe hast oder einen Sprengstoffgürtel... ihr wisst was ich meine, bin mir aber nicht sicher ob das auch unter den Begriff Gefahr im Verzug fällt.
Zurück zum Thema...

Du hättest dich sogar perfekt verhalten und hast dann noch, obwohl du es nicht müsstes (unter diesen Umständen), seinen Anweisungen Folge geleistet.

Jetzt noch sagen du hättest dies gemacht weil du eingeschüchtert wurdest, was sich stark dannach anhört wie du es beschreibst, dubioses Aussehen und so weiter (wirkt ja alles zusammen )
+ deiner Freundin als Zeugin,
wäre ich 2 minuten später auf der Wache und würde Anzeige erstatten.

Viele Leute würden das nicht machen weil sie denken die Polizei darf alles und Anzeigen gegen die bringen eh nichts...
genau auf diese Denken setzen Beamten wie du sie beschrieben hast.

Leider ist dieses Verhalten alles andere als fiktiv. Ist mir persönlich zwar noch nicht passiert aber einem Bekannten meinerseits vor ca.1 1/2 Jahren.(Bayern)
Er hat Anzeige erstattet und die Beamten wurden suspendiert.

Man muss aber noch hinzufügen das diesem Bekannten auch körperliche Gewalt angedroht wurde.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Also, wenn er dir seinen Ausweis nicht solange zeigt bis du dir alle Daten, falls nötig, auschreiben kannst macht er sich strafbar, dasselbe mit der Dienstnummer die muss er dir falls nötig 200 mal hintereinander sagen! und zwar BEIDE!!!


So ein Blödsinn, das Märchen mit den Dienstnummer wird sich wohl nie auslöschen lassen.

Die Beamte muss seinen Dienstausweis solage zur Einsicht vorzeigen, wie dies erforderlich ist um Ihn auszuweisen. Dazu reichen i.d.R. weniger als 5 Sekunden. Wie ein Dienstausweis ausschaut weis ja nun jeder. Wer nicht schaut einfach auf der Seite seines Innenministeriums nach.

Dienstnummern gibt es nicht -mehr-.

quote:
Dann wende dich an das für dich zuständige INNENMINISTERIUM unter Angabe der TGB Nummer (Aktenzeichen der Polizei zu diesem Vorfall / der Überprüfung) und bitte um Stellungnahme.


Für die Fachaufsicht einzelner Beamter sind in NRW die Landräte oder die Polizeipräsidenten zuständig, nicht das IM. Eine solche "Beschwerde" wwürde nur zuständigkeishalber mit Vermerk an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.

Auf der anderen Seite unterliegen auch Polizisten einem gewissen Erfolgsdruck,

Das ist definitiv nicht so. -Leider-




-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

@: DracuTheCoder:

Warum man zu einem 4 Jahre alten Thread seinen Senf dazu geben muss, erschließt sich wohl nur Dir.

@ Rechtsmacher: Könntest du diesen angeblichen "Erfolgsdruck" mal etwas genauer definieren ? Dass Beamte pro Verhaftung bezahlt werden, wäre mir jedenfalls neu.

Mag sein, dass man denen mal sagt, dass sie sich etwas mehr den Hintern aufreißen sollen, um mehr Straftaten aufzuklären. Warum man Straftaten aber erfinden wollte, ist mir nicht klar.



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Ich wollte damit sagen das Beamte eben nicht unter Erfolgsdruck stehen. Die bekommen Ihr Gehalt ob Sie nun 2 Festnahmen oder 5 oder 17 machen. Basta.

quote:

Mag sein, dass man denen mal sagt, dass sie sich etwas mehr den Hintern aufreißen sollen, um mehr Straftaten aufzuklären. Warum man Straftaten aber erfinden wollte, ist mir nicht klar.


Genau meine Meinung!!!

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

quote:
Dienstnummern gibt es nicht -mehr-.


Echt ?

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Dienstnummern gibt es nicht -mehr-.




Richtig. Nennt sich nun 'Verwaltungsakt' :devil:

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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