Polizist beleidigt. Ermittlungsverfahren

11. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jollytwister
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizist beleidigt. Ermittlungsverfahren

Hallo,
ich habe schon viel schlechtes/unfaires von Polizisten gehört und deshalb auch nie viel von denen gehalten.
Leider habe ich neulich nachdem ich mit Freunden in einer Bar war und dort recht viel Alkohol getrunken hatte (3,5 Liter Bier) beim verlassen der Bar eine Gruppe von Polizisten beleidigt, die sich vor der Bar aufhielt.
Leider kann ich mich nicht an den genauen Wortlaut der Beleidigung erinnern. Ich habe jedoch etwas im Plural (zu Polizisten bzw. der ganzen Polizistengruppe , nicht zu einem einzelnen Polizisten) gesagt. (etwas wie: "versifftes Polizistenpack")
Danach habe ich mich noch eine ganze Weile mit dem Polizisten gestritten weil er mir nicht seinen Dienstausweis zeigen wollte und ich war wohl in dem angetrunkenen Zustand sehr uneinsichtig.

Ich habe jetzt einen Brief wegen dem Ermittlungsverfahren bekommen in dem mir die Tat der Beleidigung (merkwürdigerweise eines einzelnen Polizisten) vorgeworfen wird und wollte fragen, wie ich am besten vorgehen soll.

Das Problem ist, dass ich vor einem Jahr per Strafbefehl zu 50 Tagessätzen verurteilt wurde, weil ich bei einem Autounfall 0,6- 0,7 Promille hatte.
Wenn ich jetzt noch eine Verurteilung bekomme (egal wie viele Tagessätze) dann bin ich offiziell vorbestraft, wenn ich das richtig verstanden habe.


1) Ist es ok, wenn ich die Sachbearbeiterin anrufe und frage, was mir überhaupt genau vorworfen wird? Denn in dem Anschreiben steht NUR Beleidigung ohne irgendwelche genauen Angaben. Vielleicht kann ich mich ja mit ihr auch einigen...?
2) Soll ich angeben, dass ich betrunken war, oder ist das eher negativ für mich? (es wurde kein Alkoholtest mit mir gemacht)
3) Soll ich mich bei dem Polizisten irgendwie entschuldigen (schriftlich oder persöhnlich)?
4) Soll ich die Tat zugeben und mich auf das Strafbefehlsverfahren einlassen?

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar, da ich leider nicht sehr viel Zeit zum antworten auf den Vorwurf habe.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
1) Ist es ok, wenn ich die Sachbearbeiterin anrufe und frage, was mir überhaupt genau vorworfen wird? Denn in dem Anschreiben steht NUR Beleidigung ohne irgendwelche genauen Angaben. Vielleicht kann ich mich ja mit ihr auch einigen...?


Mit "einigen" wird das nix. Der Dienstvorgesetzte der Polizisten wird Strafantrag gestellt haben. Die Sachbearbeiterin ist ja nur dafür da, den Sachverhalt zu ermitteln. Was Sie genau gesagt haben sollen, werden Sie ggf. bei einer Beschuldigtenvernehmung erfahren, eher wohl kaum.
quote:
2) Soll ich angeben, dass ich betrunken war, oder ist das eher negativ für mich? (es wurde kein Alkoholtest mit mir gemacht)


Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Es wäre durchaus möglich, daß es Probleme mit dem Führerschein gibt, wenn am Ende schon die zweite Verurteilung in Verbindung mit Alkohol steht.
quote:
3) Soll ich mich bei dem Polizisten irgendwie entschuldigen (schriftlich oder persöhnlich)?


Das wäre in jedem Fall sehr sinnvoll. Erkundigen Sie sich vorher nach den Namen und bringen Sie die Schreiben zu einer eventuellen Beschuldigtenvernehmung gleich mit.
quote:
4) Soll ich die Tat zugeben und mich auf das Strafbefehlsverfahren einlassen?

Das wird sich ohne Kenntnis der Akte nicht sagen lassen. Wenn Sie sich in der Sache sinnvoll verteidigen wollen, werden Sie um einen Anwalt nicht herumkommen. Die andere Möglichkeit ist nur die "Flucht nach vorn": Alles zugeben und ernsthaft bedauern. Da es ja offensichtlich gleich mehrere Zeugen gibt, ist dies vermutlich sowieso die sinnvollste Strategie.



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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die werden das per Strafbefehl abarbeiten. Deswegen wird man nicht "vorbestraft".

Dein Suff wertet der Staatsanwalt strafmindern.

Bei der Beschuldigtenvernehmung würde ich alles auf das Saufen schieben. Es ist nicht verboten einen zu Tinken, daher hat das keinen Einfluss auf deinen Führerschein.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Da muß ich mustmann2000 widersprechen. Sollte es hier zu einer Geldstrafe kommen, steht diese und die vorhergehende Verurteilung im Führungszeugnis.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Da muß ich mustmann2000 widersprechen.



MIt Quellenangabe wirkt es glaubwürdiger

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6. Was steht in einem Führungszeugnis?

Wenn im Führungszeugnis steht:

"Inhalt: Keine Eintragung",

dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.

Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.

Es werden aber nicht alle Ve
rurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Weitere Informationen hier.

Quelle www.bundesjustizamt.de

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#5
 Von 
Jollytwister
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre sehr hilfreiche Antwort Herr Jens Wilke.

Meinen sie, es ist ok wenn ich dem Brief an den Polizisten eine große Schachtel Pralinen beilege und in dem Brief beschreibe, dass ich im Moment große persöhnliche Probleme habe und deshalb so die Nerven verlorgen habe/ ausfällig geworden bin?
Oder könnte das dann als Bestechung oder ähnlich angesehen werden?

Sehen sie eine Chance, dass der Polizist die Anzeige zurückzieht, wenn ich ihm meine Situation erkläre?

Wahrscheinlich werde ich die Tat dann einfach zugeben und die Vorstrafe bekommen.

Wissen sie nach welcher Zeit diese wieder gelöscht wird?

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""

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

@Mustermann
Eine erneute Verurteilung wäre dann aber schon die zweite. Und dann steht sie zuammen mit der ersten im Führungszeugnis.
§32 BZRG
Nicht aufgenommen werden...
Verurteilungen, durch die auf

a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,

b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten


erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,


@Jollytwister
Die Pralinen können Sie sich sparen. Als Bestechung wird es vermutlich nicht angesehen, aber einen großen Vorteil bringt es auch nicht unbedingt. Viel wichtiger ist hier eine einfache und vor allem glaubwürdige schriftliche Entschuldigung. Der Strafantrag wird allerdings sowieso nicht zurückgezogen, da die Polizei ein (berechtigtes) Interesse hat, daß derartige Taten konsequent verfolgt werden. Was können die Polizisten auch für Ihre persönlichen Probleme?
Die Einträge verschwinden im Führungszeugnis 5 Jahre nach dem Tag der letzten Verurteilung / des Strafbefehls, sofern keine weiteren Einträge hinzukommen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

-- Editiert am 12.04.2010 10:46

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#7
 Von 
Jollytwister
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Soll ich eine Kopie des Entschuldigungsschreiben dann auch meiner Antwort auf den Brief wg. des Ermittlungsverfahrens beilegen?

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#8
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ja klar. Ein Exemplar an die Betroffenen Polizisten und ein Exemplar an die ermittelnde Stelle mit der Bitte, die Schreiben zur Akte zu nehmen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#9
 Von 
guest-12312.04.2010 17:48:51
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Jollytwister
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehen sie auch eine Chance, dass das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird? Oder ist so etwas eher unüblich? Vielleicht könnte ich an eine wohltätige Einrichtung spenden (das wäre mir am liebsten)...

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#11
 Von 
Jollytwister
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin jetzt leider etwas verunsichert. Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.

Wenn ich darauf hin arbeiten möchte, dass das Verfahren eingestellt wird (gegen Auflagen). Ist es dann sinnvoll die Tat zuzugeben, oder soll ich sie abstreiten?

-- Editiert am 13.04.2010 11:10

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
oder soll ich sie abstreiten


Gegen die Zeugenaussagen und die Polizei ? Welche Sinn soll das haben.

Am besten fährt man mit der Wahrheit und echter Reue.

K.



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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Gegen mehrere Polizisten kam selbst Effenberg nicht an ;)
Eine Verfahrenseinstellung sehe ich hier aber eher nicht. Wird wohl auf ne Geldstrafe um die 20 TS rauslaufen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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