Polizist beleidigt mich!

19. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Denschi19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizist beleidigt mich!

Hallo ich schreibe jetzt einfach mal schnell und schmerzlos da es sehr spät ist und ich aber eine sache nicht verstehe

die polizei hielt mich eben in der nacht um 2.00 uhr an ich war mit dem rad unterwegs ohne licht dran in schrittgeschwindikeit also kein problem ..war es auch nicht...
als sie bei mir ein drogentest und alkoholkontrolle machten was beides natürlich gut war haben sie mir ein verwarngeld gegeben wegen kein licht am farrahd ... soweit so gut ich blieb sachlich und hampelte da nur rum und meinte die sollen schnell machen das ich das verstehe und weiss das ich schieben muss bis zu mir und ich muede bin und nichts an den ohren habe .... da meinte der eine "ja du hast nicht nur was an den ohren " worauf ich mich echt beleidigt gefühlt habe in den moment hab ich auch mit ein freund telefoniert der es bestätigen könnte daraufhin habe ich mir das auto angeguckt und habe gesehen das ihr gepäck nicht rechtgemäß gesichert war und ich habe sie damit konfrontiert und wollte ne Anzeige vor ort machen wegen beleidigung .. -.-" aber die haben es nicht ernst genommen und sind einfach los .... was könnt ich tuen -.-"

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16 Antworten
Sortierung:



#4
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Du wunderst dich das die dich stehen lassen? Du bist ohne Licht gefahren was ja nach deinen Aussagen kein Problem ist(Spätestens wenn dich ein LKW mit 80 umfährt hast du ein Problem) Du telefonierst mit deinen Kumpel während einer Polizeikontrolle was respektlos ist. Dann fängst du an Ihnen zu unterstellen das Ihr Gepäck nicht rechmäßig gesichert ist(Wo ich mir aber nicht vorstellen kann das du sowas weißt da ja ohne Licht fahren ja kein Problem ist). Und dann willst du eine Anzeige gegen die Polizisten machen die dich gerade Kontrollieren und das bei denen. Sorry da würde jeder weg fahren und sich das nicht antun mit dir weiter zu beschäftigen.

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#5
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Solche "freundlichen Hinweise" auf vermeintliches eigenes Fehlverhalten der Polizeibeamten enden auch durchaus mal mit Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Und im Übrigen:

Ist es eigentlich Ihre Aufgabe, die ordnungsgemäße Ladungssicherung in Polizeifahrzeugen zu überprüfen?

-- Editiert Lari-Fari am 20.07.2012 13:03

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Was Sie tun können? Sie können sich mit Ihrem eigenen Verhalten auseinandersetzen. SIE haben eine Ordnungswidrigkeit begangen. SIE haben die Polizisten mit Ihren unverschämten Sprüchen genervt. SIE waren so unhöflich, während des Gesprächs mit den Polizisten zu telefonieren.
Da ist es durchaus verständlich, wenn einem Polizisten mal eine passende Antwort rausrutscht.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
daraufhin habe ich mir das auto angeguckt und habe gesehen das ihr gepäck nicht rechtgemäß gesichert war


Zu geil, das typisch deutsche Nachkarten mal wieder - "ja, ich bin mit 120 durch die Innenstadt ohne Licht, aber der Polizist war nicht angeschallt!!!eins!!!elf!!!".

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
was könnt ich tuen -.-"

1. Licht ans Fahrrad machen
2. über das Ganze noch mal intensiv nachdenken
3. Polizei wegen Beleidigung anzeigen





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Moderator am 25.07.2012 01:06

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#9
 Von 
Heifin
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 106x hilfreich)

Das Bussgeld sofort bezahlen und gegen das Verhalten der P-beamten beschweren. Dabei aber das eigene Telefonieren als Hinzuziehen von Zeugen erklären;)

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"PS: Hier ist lediglich meine Werthaltung wiedergegeben"

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#10
 Von 
Weinmeister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

1. Ohne Licht
2. Von der Polizei angehalten und kontrolliert
....bisher alles gut, jetzt wirds aber dämlich...
3. ich kann es mir bildlich vorstellen, wie ein ehrlicher Bürger vor den "Bullen" herumhampelt, sie blöde anquatscht, telefoniert und mehrfach betont, man solle sich doch beeilen...

...

Ich sehe in dem Spurch "Ja, Du hast nicht nur was an den Ohren"

Das "Du" ist per se keine Beleidigung. Wenn Sie 20 Jahfre alt sind unfd zuvor schon einen jovialeren Ton an den Tag/die Nacht gelegt haben, dann wird kein Richter bestätigen, dass ein "Du" Sie in ihrer Ehre kratzt...und den Rest der "Beleidigung"...naja, traumatisierend war es ja wohl nicht...sehe ich auch keine Beleidigung drinne...

Also, alles vergessen, keine Polizisten mehr nerven, Licht reparieren und wenn alles nichts hilft mit Verdacht auf PTSD zum Psychologen!

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#11
 Von 
Heifin
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 106x hilfreich)

Ich würde an Ihrer Stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, in dieser das "Du" betonen und auch "nicht nur was an den Ohren". Da beides sehr weit und persönlich bezogen sein kann und für Sie zumindest eine Beleidigung und Verletzung der persönlichen Ehre ist. Die Beleidigung ist durch die Kundgabe der Missachtung Ihrer Person eingetreten. Und hat im weiteren Sinne ein Gespräch oder auch eine Belehrung von Beamten abwertend gefördert, so dass dies auch seitens der Beamten in dem Sinn eskalieren konnte. Sie als Betroffener haben dies als kränkend empfunden. Die Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt, im Gegensatz zu einem Offizialdelikt. In dem Fall müsste dies antragsgemäß und ordentlich eingereicht werden. Ich empfehle Ihnen eine ordentliche Sprachwahl zu treffen.

Grüße

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"PS: Hier ist lediglich meine Werthaltung wiedergegeben"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Ich würde an Ihrer Stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben


Klar, ich würde dabei aber auch alle anderen Umstände reinschreiben, damit die Beschwerde den Weg in die Rundablage ohne Hindernis findet. ;)

quote:
Und hat im weiteren Sinne ein Gespräch oder auch eine Belehrung von Beamten abwertend gefördert, so dass dies auch seitens der Beamten in dem Sinn eskalieren konnte.


Das ist ja mal wieder ein typischer Heifin-Satz, den kein normaler Mensch versteht.

quote:
Die Beleidigung ist durch die Kundgabe der Missachtung Ihrer Person eingetreten.


Mit Mißachtung hat ja ganz offenkundig der TE angefangen.

quote:
Die Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt


Und jetzt wirfst du auch noch Strafrecht mit Dienstaufsichtsbeschwerde durcheinander.

quote:
Ich empfehle Ihnen eine ordentliche Sprachwahl zu treffen.


The pot calling the kettle black? Oh the irony!
;)

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#14
 Von 
Heifin
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 106x hilfreich)

Wo ist die Grenze zum Humor? "Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus verdirbt den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer [color=red]schadenfrohen Überlegenheit[/color]." F. Nietzsche

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"PS: Hier ist lediglich meine Werthaltung wiedergegeben"

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#15
 Von 
Heifin
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 106x hilfreich)

Ich bin so stolz darüber dass es doch so wenige normale Menschen und Beitragssammler gibt, oder auch nur solche, die auf Large machen und an jeder Kreuzung einen Crash bauen.:-) Vor allem wenn sich an einer solchen Kreuzung eine Ansammlung solcher Gleichgesinnten befinden...:-)

Ich weiß typischer Heifin-Satz, für vorbezeichnete Menschen nicht verständlich, daher auch...:-)

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf mit dem der Verletzte, die ihm zugefügte Verletzung gegenüber einem Amtsträger rügen kann. Das bedeutet, ein Amtsträger hat sich nach Auffassung des Beschwerdeführers persönlich nicht korrekt verhalten.

Dieser Rechtsbehelf wird an die Fachaufsichtsbeschwerde gesandt und insofern formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder die Dienstaufsichtsbehörde gerichtet.

Das ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition und muss in angemessener Frist auch beschieden werden. Allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Wobei diese Möglichkeit oftmals unterschätzt wird.

Bei Beamten kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.

In der Praxis verlaufen dann Dienstaufsichtsbeschwerden leider häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei „form-, frist- und fruchtlos".

Wobei dieses Beschwerdemittel eigentlich bei richtiger Anwendung sehr gut wäre.

Bei kleineren Beschwerden wie z. B. hier ist es dagegen sinnvoll, sich an den direkten Vorgesetzten, die Leitung der jeweiligen Dienststelle zu wenden.

Man kann sich dann immer noch nach oben arbeiten und letztendlich das Strafrecht anwenden, welches dann auch richtig angewendet werden könnte.

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#16
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

Ich habe die letzen Beiträge mal gelöscht, bleibt doch bitte beim Thema, danke schön :-)

Admin

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"So einfach kann Recht sein!"

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