Polizist indirket beleidigt

25. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
KCer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizist indirket beleidigt

Hallo,

letzden Freitag hatte ich meinen Abschluss. Und am letzen Tag vor den Ferien treffen sich dann immer alle an einem nahe gelgendem See in der Nähe.
Es waren etwas 200 Leute da, als plötzlich eine ganze Truppe der Berreitschaftspolizei meinte, uns die Party versauen zu müssen und schickte uns weck.
Da ich ein bisschen schlecht gelaunt war , habe ich einfach mal "Scheiß Bulle" gerufen.
Einer Sek. später griff eine Hand an meine Potte und zog sie raus. Es war ein Polizist. Der hat dann schnell meine Personalien aufgenommen und dann durfte ich wieder gehn.

Der Polizist selber meinte, das koste 2500 Euro. Was ich aber sowieso nicht glaube.

Was denkt ihr habe ich zu erwarten ?

Ich bin 17 JAhre alt , Schüler, kein Einkommen. NRW

schon mal danke für eure Prognosen !!

MFG
KCer

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Denkbar wäre die Verpflichtung zur Ableistung von Sozialstunden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

also erstmal ist das keine indirekte, sondern eine ziemlich direkte Beleidigung. Hinsichtlich der Strafe kommt es auf eventuelle Vorstrafen und auf die Gesamtsituation an. Ableistung von Sozialstunden halte ich auch für wahrscheinlich, wenn keine Vorstrafen bestehen. Das ganze landet allerdings dann im Erziehungsregister und macht sich dort nicht so gut.
Was die Strafe sicher reduzieren könnte, wäre eine Entschuldigung, am besten schriftlich und einsichtig oder gegenüber dem Polizeibeamten persönlich.
Ich denke auch nicht, daß die Bereitschaftspolizei mit der Absicht kam, die Party zu versauen. Vermutlich waren die ja vom Besitzer des Grundstücks oder von Anwohnern gerufen worden. 200 Leute machen in der Nacht sicher einigen Lärm, der an dem See weit trägt. Wenn ein Polizist einen Platzverweis erteilt, und das war es ja wohl, diskutiert man nicht, sondern zieht ab.

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#3
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

200 Leute sind schon eine Versammlung und da muss die Bereitschaftspolizei kommen.
Es wird wahrscheinlich auf Sozialstunden herauslaufen, aber vermerkt wird es auf jeden Fall. Solltest Du irgendwann einmal in den Staatsdienst eintreten, könnte es u.U. Schwierigkeiten geben.
Und es ist eine direkte Beleidigung, die ziemlich hart bestraft wird. Die Polizei tut ihre Arbeit und muss dafür Beleidigungen einstecken. Du möchtest bestimmt auch keine Beleidigungen für Deine Arbeit erfahren, solltest Du irgendwann einmal arbeiten.

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#4
 Von 
stefansky
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Was ist eine Potte?

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#5
 Von 
KCer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke schon mal für eure zahlreichen Antworten ! Wirklich ein klasse Forum !

Mit "Potte" meinte ich meinte ich Portmoney.;)

Ich hatte schon mal einen Ladendiebstahl (warenwert 50 cent), aber soweit ich weiß, steht das nich in meiner Akte. Ich musste damals 5 Sozialstunden ableisten.

Mit "indirekt" meinte ich, dass ich keinen Polizisten dirket angesprochen habe. Mir war nichtmal bewusst, dass gerade zwei neben wir waren.

Zudem war ich (war ja ein Abschluss) schon ganz schön betrunken. Ist das im Ernstfall eine
Entschuldigung ?

Mit der persönlichen Entschuldigung wird das eher schwieriger werden, da ich nicht weiß wer dieser Polizist ist bzw. war. Kann man das noch rausbekommen ?

MfG
KCer



-- Editiert von Kcer am 26.06.2006 01:28:41

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich hatte schon mal einen Ladendiebstahl (warenwert 50 cent), aber soweit ich weiß, steht das nich in meiner Akte. Ich musste damals 5 Sozialstunden ableisten.

Doch, das steht im Erziehungsregister.

Mit indirekt meinte ich, dass ich keinen Polizisten dirket angesprochen habe. Mir war nichtmal bewusst, dass gerade zwei neben wir waren.

Ja, da wird sich wohl einer der beiden angesprochen gefühlt haben.

Mit der persönlichen Entschuldigung wird das eher schwieriger werden, da ich nicht weiß wer dieser Polizist ist bzw. war. Kann man das noch rausbekommen ?


IM Zweifelsfall wird es der sein, der die Anzeige unterschrieben hat. Wenn Du also eine Vorladung bekommst, kannst Du den Vernehmungsbeamten bitten, Deine Entschuldigung an den betreffenden Beamten auszurichten. Falls Du einen Anhörungsbogen bekommen solltest, kannst Du die Entschuldigung schriftlich formulieren, und dem Anhörungsbogen beifügen.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Da Beleidigung ein absolutes Antragsdelikt ist und nur der beleidigte Beamte selbst und sein Vorgesetzer den nötigen Strafantrag stellen dürfen, würde auch ich davon ausgehen, dass der betroffene Beamte aktenkundig ist.

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#8
 Von 
KCer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute ist nun auch die Vorladung eingetroffen.

Also ich werde dann entweder dem Vernehmenden Polizisten bitten, seinem Kollegen die Entschuldigung auszurichten, oder mache es halt schriftlich.

Kann mir vielleicht einer einen Vorschlag für eine ordentliche Entschuldigung geben ?

dankeschööön!

MfG
Kcer

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
Kann mir vielleicht einer einen Vorschlag für eine ordentliche Entschuldigung geben ?
Ich nehme an, dass diese Frage nicht ernst gemeint ist, da Sie sich sicherlich bewusst sind, dass die Entschuldigung von Ihnen persönlich kommen sollte, um aufrichtig und ehrlich gemeint zu sein.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#10
 Von 
KCer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also die Frage meinte ich eigentlich schon ernst.

Habe nähmlich ka was ich da als entschuldigung sagen könnte.
Kann ja schlecht sagen:" Entschuldigung, aber war voll besoffen.

Vorallem für eine schriftliche enstchuldigung bräuchte ich echt schon n paar Tipps, weil da drin bin ich echt schlecht.

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#11
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Posten Sie doch einen Entwurf!

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#12
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich persönlich würde nicht schreiben ",aber ich war voll besoffen". Das klingt als wäre sie der Meinung die Strafe wäre ungerechtfertigt.

Mag sein, dass sie dieser Meinung sind, aber in einer Entschuldigung hat eine solche "Rechtfertigung" nichts zu suchen, das macht sie unglaubwürdig! ;)

Gruß Holger

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@ kcer

Ja, ja, die Zeiten wo (fast) alles aus dem Internet downloadbar ist...

Was würdest Du davon halten, wenn sich einer Deiner Freunde Dir gegenüber total daneben benimmt, sich dann entschuldigen will und dann mit einem aus dem Internet abgekupferten Entschuldigungsschreiben ankommt??

Das mußt Du schon mit Deinen eigenen Worten basteln, denn es geht um Authenzität und nicht darum, daß es 'gut aussieht'

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!

Streetworker schrieb:

quote:
@ kcer

Ja, ja, die Zeiten wo (fast) alles aus dem Internet downloadbar ist...

Was würdest Du davon halten, wenn sich einer Deiner Freunde Dir gegenüber total daneben benimmt, sich dann entschuldigen will und dann mit einem aus dem Internet abgekupferten Entschuldigungsschreiben ankommt??

Das mußt Du schon mit Deinen eigenen Worten basteln, denn es geht um Authenzität und nicht darum, daß es 'gut aussieht'


Hier muss ich Streetworker deutlich zustimmen.

Das solltest Du schon selbst machen.
Sei ehrlich, direkt und höflich.

Vielleicht deutest Du an, dass Du einfach spontan falsch reagiert hast und Dir erst später klar wurde, dass Du einen Menschen (der auch nur seine Arbeit tat) zu Unrecht persönlich beleidigt hast ...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wladimir
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich würde mir keine sorgen machen...
ein freund von mir hatte mal zu einem polizisten gesagt "von naziköppen lasse ich mir gar nix sagen", wurde angezeigt aber wurde noch wegen geringfügigkeit eingestellt (obwohl der polizist eine glatze hatte - er war aber nicht gemeint, fühlte sich aber beleidigt). also erstmal abwarten...

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#16
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

so strittig ob Bulle ne Beleidigung ist ist das gar nicht ich kann auf anhieb 20 Revisionen raussuchen, wo das wort Bulle als beleidigung gemeint ist. Und mit Geldstrafe bestraft wurde.

Also Entschudigung schreiben, besser den Beamten persönlich aufsuchen (auf der Diensstelle, ggf. fragen wann er zu erreichen ist. Und lieb Entschudigung sagen.

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Hat er denn den Polizeibeamten, der Anzeige erstattet hat auch gemeint ?


Völlig unerheblich, da Beleidigung unter Kollektivbezeichnung. Gemeint waren offenkundig die an dem Einsatz beteiligten Beamten.


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Was Sie nicht sagen ...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

@thosim
also mein Ratschlag: Westernschriftsteller mit erhellenden Tips, die aus einem profundem Fachwissen - oder auch der Bildzeitung - schöpfen, nicht zu ernst nehmen. Gemeint ist natürlich keiner, der hier ist, sondern ein ganz anderer, der woanders ist.

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#23
 Von 
Dieter Mayer
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 12x hilfreich)

@thosim
@thomas.newton

Das Problem besteht darin, dass evtl. Fragesteller den Schriftsteller ernst nehmen könnten. Er bezeichnet im übrigen regelmäßig Diebstahl geringwertiger Sachen und Beleidigung als Kinderkram, was gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden die falsche Vorstellung erwecken kann, die Justiz nehme das nicht ernst und kümmere sich nur um andere Sachen.
Gerade bei Jugendlichen hängt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und ggf. des Gerichts sehr von der Einstellung des Täters (wenn er es denn war) zu seiner Tat ab. Entschuldigt der sich z.B. für eine Beleidigung gibt es - bei Ersttätern - eine Einstellung mit bloßer Ermahnung, bei Mehrfachtätern ggf. Arbeitsstunden ohne Hauptverhandlung. M.a.W. ist gerade bei ansonsten nicht auffälligen Ersttätern (wenn er es denn war) das Bekunden von Reue sehr hilfreich und der sicherste Weg zu einer milden Reaktion der Strafverfolgungsbehörden.

So lächerliche Ausreden wie der Schriftsteller hier empfiehlt (Einzahl genannt) sind dagegen wenig hilfreich und verleiten keinen Staatsanwalt oder Richter dazu, die Sache so einzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Das Problem besteht darin, dass evtl. Fragesteller den Schriftsteller ernst nehmen könnten.



Das sehe ich genauso. Besonders belästigend ist dabei natürlich, das durch die `tollen Tipps´ des `Westernschriftstellers´ erheblicher Korrektur-/Richtigstellungsbedarf entsteht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Entschuldigt bitte, wenn ich jetzt ein wenig offtopic werden sollte. Mir ist der gewöhnungbedürftige Stil unseres Winnetou-Erfinders auch schon aufgefallen. Obwohl ich schon recht lange dabei bin, frage ich mich wieso er hier eigentlich eine Sonderwurst erhält und bei ihm kein Status angezeigt wird. Kann mir das jemand erklären?

0x Hilfreiche Antwort

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