Polizist missbraucht Informationen für Private Zwecke - Bundesland Baden-Württemberg

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go497680-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizist missbraucht Informationen für Private Zwecke - Bundesland Baden-Württemberg

Hallo,

ich hätte eine Frage zu folgendem Hergang:

Der Ex-Freund meiner aktuellen Lebensgefährtin ist Polizist, Sie hatte jahrelang (zuletzt 2006-2007) nun keinen Kontakt mehr zu diesem und ist in der Zwischenzeit sogar schon mehrmals umgezogen. Nun lag heute ein Brief ohne Absender in unserem Briefkasten, von eben jedem Polizisten der aussagt: "Hallo .... ich hoffe es geht dir gut und .... wollte mich bei dir melden, habe jedoch deine aktuelle Nummer nicht mehr..... Melde dich doch mal Liebe Grüße.... Name mit Handynummer....."

Nun zur meiner Frage ist es rechtens das ein Polizist ohne dienstliche Absichten seine Möglichkeiten der Informationsbeschaffung wie Adresse und Anschrift missbraucht um sich privat bei meiner Lebensgefährtin zu melden? Und wenn nicht welche Möglichkeiten habe ich das Ganze anzuzeigen?

Vielen Dank
Beste Grüße

-- Editiert von go497680-39 am 15.08.2018 19:24

-- Editiert von go497680-39 am 15.08.2018 19:27

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von go497680-39):
Nun lag heute ein Brief ohne Absender in unserem Briefkasten


Ist er vom Polizisten wenigstens unterschrieben?


Wenn er nur in Druckbuchstaben geschrieben ist, dann können Sie nix machen.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Oder er hat im Telefonbuch nachgesehen, im Internet gesucht, gemeinsame Bekannte gefragt, ... . Es viele legale Möglichkeiten um an eine Adresse zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go497680-39):
Nun zur meiner Frage ist es rechtens das ein Polizist ohne dienstliche Absichten seine Möglichkeiten der Informationsbeschaffung wie Adresse und Anschrift missbraucht

Es gibt in der Schilderung keine Anzeichen auf irgendeinen Missbrauch.



Zitat (von go497680-39):
Und wenn nicht welche Möglichkeiten habe ich das Ganze anzuzeigen?

Wie jeder andere Bürger auch: wahlweise in deutscher Lautsprache oder in deutscher Schriftsprache.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go497680-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal Danke an alle Antwort-Verfasser!

Es gibt keine gemeinsamen Bekannten und keinerlei Informationen weder im Internet noch bei irgendwelchen Telefon-Auskünften etc. Wie es allerdings mit der Auskunft beim Einwohnermeldeamt aussieht weiß ich leider nicht.. aber das sollte doch nicht so ohne weiteres in Deutschland möglich sein oder täusche ich mich hier und es ist tatsächlich ohne weiteres möglich, nur mit einem Namen und einer alten Anschrift solche Informationen zu bekommen?

Zitat (von Dr. Lamar):
"Ist er vom Polizisten wenigstens unterschrieben?
Wenn er nur in Druckbuchstaben geschrieben ist, dann können Sie nix machen."

-> Leider ist die Person nicht so dumm gewesen. Der Brief ist natürlich nicht mit Unterschrift unterzeichnet und in ganz normaler Schreibschrift verfasst worden.

Zitat (von Harry van Sell):
"Wie jeder andere Bürger auch: wahlweise in deutscher Lautsprache oder in deutscher Schriftsprache."

-> Hier habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt... Der Sinn der Frage war, was wäre der schlauste Weg dagegen vorzugehen bzw welche Schritte ich einleiten könnte...

Bisheriges Fazit lautet also auf gut deutsch: Es hätte keine guten Aussichten wenn ich dagegen vorgehen wollen würde, weil schwer bis nicht zu beweisen?

Echt krass wie solche Personen in Deutschland ihre Macht missbrauchen können. Weil auch wenn es sich nicht so einfach beweisen lässt, liegt es für mich offensichtlich auf der Hand wie diese Informationen herangezogen worden sind.

-- Editiert von go497680-39 am 15.08.2018 22:05

-- Editiert von go497680-39 am 15.08.2018 22:08

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go497680-39):
Der Sinn der Frage war, was wäre der schlauste Weg dagegen vorzugehen bzw welche Schritte ich einleiten könnte...

Gar keine. Ist nicht Deine Baustelle, da muss der Betroffene sich selbst drum kümmern.

Als erstes könnte man den Verdacht bei der zuständigen Datenschutzbehörde und beim zuständigen Datenschutzbeauftragten melden.

Dann auch entsprechend Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen.


Selbst wenn das offiziell eingestellt wird, intern sorgt so was in der Regel für aufgewirbelten Staub.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von go497680-39):
Wie es allerdings mit der Auskunft beim Einwohnermeldeamt aussieht weiß ich leider nicht.. aber das sollte doch nicht so ohne weiteres in Deutschland möglich sein oder täusche ich mich hier und es ist tatsächlich ohne weiteres möglich, nur mit einem Namen und einer alten Anschrift solche Informationen zu bekommen?

Doch, in Deutschland kann jeder eine einfache Melderegisterauskunft einholen, das kostet bei uns in Bayern zwischen 8 und 10 Euro und bedarf lediglich des vollständigen Namens und der früheren Anschrift. So will es der Gesetzgeber.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von go497680-39):
Echt krass wie solche Personen in Deutschland ihre Macht missbrauchen können. Weil auch wenn es sich nicht so einfach beweisen lässt, liegt es für mich offensichtlich auf der Hand wie diese Informationen herangezogen worden sind.


Das ist doch gar nicht bewiesen. Andere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung wurden Dir aufgezeigt.

Ansonsten das hier
Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes könnte man den Verdacht bei der zuständigen Datenschutzbehörde und beim zuständigen Datenschutzbeauftragten melden.

befolgen.

Evtl. auch bei der zuständigen Dienststelle den Verdacht melden.

Dem hier
Zitat (von Harry van Sell):
Selbst wenn das offiziell eingestellt wird, intern sorgt so was in der Regel für aufgewirbelten Staub.

kann ich nur zustimmen.

Datenschutz wird in der Verwaltung inzwischen SEHR groß geschrieben. Verstöße dagegen werden rigoros verfolgt und führen in der Regel zu einem Disziplinarverfahren. Datenabrufe werden auch protokolliert und können bei Verdacht nachverfolgt werden. (Dies gilt zumindest für den Bereich, den ich kenne. Ich gehe aber davon aus, dass dies bei der Polizei auch so gehandhabt wird).

Nur noch eine Frage nebenbei: Regt sich Deine Lebensgefährtin auch so über diese Kontaktaufnahme auf oder nur Du? :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Echt krass wie solche Personen in Deutschland ihre Macht missbrauchen können.


Nochmal: Dazu braucht es keinen "Machtmissbrauch". Wenn ich Name und Geburtsdatum, sowie eine alte Wohnanschrift kenne, bekomme ich beim Einwohnermeldeamt die aktuelle Anschrift der Person. Völlig legal.

Ich wäre daher auch vorsichtig, irgendwelche diesbezügl. Behauptungen gegenüber der Dienststelle usw. aufzustellen. Denn damit sind Sie dann in der Beweispflicht, dass er sich die Daten illegal beschafft hat.

Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, was an 1 (in Worten "Einem") Brief so "echt krass" sein soll?! Er möchte halt wissen wie es der EX geht und fragt mal an, ob Interesse besteht Kontakt aufzunehmen. Das habe ich auch schon bei "EXen" getan. Warum auch nicht ?? Wenn man das nicht möchte, ignoriert man den Brief halt oder sendet eine SMS, dass man keinen Kontakt und auch keine weiteren Briefe wünscht. Im Übrigen soll es halt auch Ex-Partner geben, die auch nach einer Trennung noch (oder wieder) ganz normalen freundschaftlichen Umgang pflegen... Kirche im Dorf lassen ...

5x Hilfreiche Antwort

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