Hi Leute,
ich habe vor mich dieses Jahr bei der Berliner Polizei
für eine Ausbildungsstelle im Mittleren Dienst zu bewerben.
Leider wurde ich vor zwei Jahren wegen Beihilfe zum Diebstahl schuldig befunden bekamm 28 Stunden Strafarbeit und musste eine Geldstrafe von 1349 € bezahlen.
Und letztes Jahr habe ich aus einem dummen Impuls heraus eine Flasche Wodka geklaut, das Verfahren wurde allerdingst eingestellt !
Anwälte und Polizisten versicherten mir das ich nicht Vorbestraft bin allerdingst meinte die nette Dame vom Einstellungsbüro das meine Chancen sehr gering sein und das ich am besten 5 Jahre warten solle bis ich mich bei der Polizei bewerbe !
Soll ich jetzt warten oder gibt es eine Methode wie ich meine Akte aus dem BZR löschen lassen kann ?
-----------------
""
Polizist werden trotz Vorstrafen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Möglicherweise stehen die bisherigen Straftaten tatsächlich nicht im Führungszeugnis, daher darfst du dich wohl auch als "nicht vorbestraft" bezeichnen. Das ist vorliegend aber schnuppe, denn bei einer Einstellung in den Polizeidienst müssen ALLE Verurteilungen angegeben werden und es wird auch vollumfänglich geprüft.
Daher sehe ich in der Tat schlechte Chancen für eine Einstellung. Eine vorzeitige Löschung gibt es auch nicht, denn das würde ja gerade dem Sinn dieser Einträge zuwider laufen.
Hinzu kommt, dass Sie ein Wiederholungsstraftäter sind und sich selbst nach einer bereits erfolgten Verurteilung wegen Diebstahls nicht haben davon abbringen lassen, sich erneut einschlägig strafbar zu machen. Solche Leute haben bei der Polizei nichts zu suchen.
-----------------
"justice"
-- Editiert am 08.05.2010 09:56
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also gibt es keine Hoffnung für mich jemals Polizist zu werden ?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Natürlich gibt es Hoffnung, denn jeder Mensch hat schließlich die Chance, sich zu ändern und zu bessern.
Deshalb gibt es ja auch Tilgungs- und Löschungsfristen. Das Erziehungsregister wird mit dem 24. Geburtstag gelöscht. Einträge im Bundeszentralregister werden auch - je nach Straftat - nach ein paar Jahren gelöscht.
Danach hat man auch wieder Chancen auf eine Einstellung in den Polizeidienst.
Aber das dauert nunmal einige Zeit, bis man bewiesen hat, dass man auch tatsächlich in der Lage ist, ein straffreies Leben zu führen.
-----------------
"justice"
Vielen Dank Justice fürs antworten !
Ich finde es allerdings etwas blöd das ich jetzt ein Paar Jahre warten muss bis ich mich bei der Polizei bewerben kann !
-----------------
""
--- editiert vom Admin
quote:
Ich finde es allerdings etwas blöd das ich jetzt ein Paar Jahre warten muss bis ich mich bei der Polizei bewerben kann !
Blöd wäre es wohl eher, wenn die Polizei Leute einstellen würde, die ihre „dummen Impulse" so wenig kontrollieren können, wie das zumindest derzeit beim TE der Fall zu sein scheint.
-----------------
""
Abgesehen von allem Anderen, es gibt noch ein zweites Register bei den jeweiligen Landeskriminalämtern! In diesen ist wesentlich mehr gespeichert, und dieses Register steht bei Einstellungen der Polizeieinstellungsbehörde selbstverständlich zur Verfügung.
wirdwerden
-----------------
""
@ justice
Du hast völlig recht (schreibt man das jetzt groß oder klein? ). Aber Himmel, es ist doch wirklich zumutbar, so einigermaßen fehlerfrei zu schreiben, oder? Was hat man denn von den tollsten Ermittlungsergebnissen, wenn sie derart dudenfeindlich zu den Akten gebracht werden?
-----------------
"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
@ justice
Du hast völlig recht (schreibt man das jetzt groß oder klein? ). Aber Himmel, es ist doch wirklich zumutbar, so einigermaßen fehlerfrei zu schreiben, oder? Was hat man denn von den tollsten Ermittlungsergebnissen, wenn sie derart dudenfeindlich zu den Akten gebracht werden?
-----------------
"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten