Polizistin lacht mich bei Panikattacke aus

22. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
gregorsh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizistin lacht mich bei Panikattacke aus

Hallo liebe Community,

ich habe vor ein paar Monaten eine dumme Entscheidung getroffen und habe eine Leitbarke und noch ein Plakat mitgenommen. Die Polizei hat mich entdeckt und dann ist die Story passiert.
Also ich bin alleine betrunken mit diesen zwei Sachen und wegen meiner Panikstörung bekomme ich eine Panikattacke, ich kann gerade so noch in diesen Alkohol-Atemtest pusten und hatte auch gut was drauf, naja ich Kippe halt wie das so üblich ist bei einer Panikattacke zusammen und kann nicht mehr aufstehen und eine Polizistin (waren 3-4 Beamte) lacht mich aus während ich daliege, ich bin am stammeln, das sie aufhören soll weil mich das sehr belastet aber sie hört nicht auf und die anderen Beamten sagen auch nichts, ich liege da gut 40 Minuten da und bin größtenteils unfähig was zu sagen und die lacht die ganze Zeit mich aus, was es nur noch schlimmer macht, meine Freunde waren auch in der Nähe und kommen vor Ort. Im Nachhinein haben die auch gesagt das die sich so verhalten hat.
Jetzt die Frage, ist es sinnvoll sowas zu melden bzw. hat man eine Möglichkeit da was zu machen und durchzukommen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die dumme Sache ist ein Diebstahl, vielleicht auch noch mehr wie ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, jedenfalls kriminell und keine dumme Sache. Das mal vorab.

Und die Beamtin hat 40 Minuten dagestanden und gelacht, oder wie müssen wir uns das vorstellen?

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Eigentlich wäre die erste Frage, was Sie überhaupt erreichen wollen, bzw. was das Ziel der Meldung sein soll.

Aber ganz allgemein kann man schon sagen: Vergessen Sie es und sparen Sie sich die Mühe einer Meldung - es kommt nichts dabei herum.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
gregorsh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die hat mich die ganze Zeit halt immer wieder ausgelacht weiß halt nicht wie ich damit umgehen soll ist irgendwie traumatisch. Ich bin nur auf dem Bürgersteig gewesen. Strafverfahren ist zwar am laufen und so ist jetzt nicht die Welt, weil ich auch U18 bin.

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#4
 Von 
gregorsh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,

Ich habe keine Sachen entfernt die lagen da nur und wurden auch wieder zurückgebracht und so. Aber um meine Straftat geht es eigentlich nicht bin mir der schuld bewusst und so aber war das nicht von der Polizistin irgendwie falsches Verhalten, weil ich halt hilflos war und die mich ausgelacht hat. Kann man da nicht irgendwas melden oder bringt das nichts?

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#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Melden kann man es, bringen wird es nichts.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Und wieder eine Schilderung, bei der ich mich frage, wie es einerseits sein kann, dass man so sturzbesoffen ist, dass man nicht mal mehr richtig ins Röhrchen pusten kann und nicht mehr in der Lage ist aufzustehen, andererseits aber ganz genau weiß, wie sich eine anwesende Polizistin verhalten hat ...

Außerdem schließe ich mich @wirdwerden an. Man ist also 40 Minuten hilflos am Boden gelegen und keiner hat reagiert?
Weder die Polizei noch die Freunde?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es bringt nichts. Schon gar nicht nach "ein paar Monaten". Und auch nichts für das eigene Strafverfahren (falls der Gedanke dahinter stecken sollte).

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Mal davon abgesehen ist es schlicht nicht verboten, jemanden auszulachen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

..... oder anzulachen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
ist es schlicht nicht verboten, jemanden auszulachen.


Richtig. Eine Straftat oder Owi wäre es sowieso nicht. Wenn dann was für die Dienstaufsicht. Aber auch diesbezüglich wird schlicht und einfach nichts vorwerfbares nachweisbar sein.

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