Porno Seite erstellen/Was ist zu beachten

3. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
capriz
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)
Porno Seite erstellen/Was ist zu beachten

Hallo,
ich habe mir bereits eine Domain gekauft und plane eine Seite wie youporn zu erstellen. Doch ich will jediglich nur die Videos aus youporn etc auf meiner Seite sharen. Also wie bei Youtube das Video reintun. Was muss ich beachten. Reicht es, wenn ich schreibe..Wer die Seite betrifft muss 18 seiten etc.
Würde mich ueber eure Hilfe freuen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Abgesehen davon, dass

a) natürlich Urheberrechte zu beachten sind,

b) eine 'Pseudo-Altersprüfung' wie bei YP bei einer von Deutschland aus betriebenen Seite nie und nimmer ausreichend ist (und schon gar nicht ein bloßer Hinweis, dass man die Seite erst ab 18 'betreten' darf)

c) es massenweise Abmahnungen von Mitbewerbern, die kostenpflichtige Angebote betreiben, hageln wird (wie es ja auch YP selbst geschehen ist, so dass z.B. Arcor den Zugang auf DNS-Ebene gesperrt hat),

sollten Ihnen 2 Dinge klar sein:

1. Dies hier ist ein Laienforum, in dem keine Rechtsberatung erteilt werden darf.

2. Wäre eine vernünftige Beantwortung Ihrer Frage so umfassend, dass (abgesehen von Punkt 1) -so fürchte ich- niemand Zeit noch Lust hast, eine Antwort zu verfassen, die auch nur ansatzweise alles das umfassen würde was nötig ist.

Ich fürchte, Sie stellen sich das alles 'etwas' zu einfach vor. Die strafrechtliche Komponente des Ganzen (§ 184 StGB - Verbreitung pornographischer Schriften) wäre ggf. Ihr allerkleinstes Problem. Sie würden, wenn die ganze Choose rechtlich nicht 1000%ig wasserdicht ist (wobei es eine 1000%ige rechtliche Sicherheit bei diesem Thema m.E. sowiso nicht gibt, weil Gerichte unterschiedlich entscheiden und entschieden haben) dermaßen -wie oben schon gesagt- von Mitbewerbern, bzw. deren Anwälten zivil- und wettbewerbsrechtlich in die Mangel genommen werden, dass Ihnen hören und sehen vergeht.

Wenn Sie wirklich ernsthaft vorhaben, so ein Poratl zu betreiben, werden Sie auf gar keinen Fall umhinkommen sich anwaltlich beraten zu lassen und zwar von einem Anwalt, der einige Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Ansonsten werden Sie sich schnell zivilrechtlichen Forderungen gegenübersehen, dass Sie für den Rest Ihres Lebens keinen Arbeitsplatz mehr brauchen, bei dem Sie ein Gehalt oberhalb der Pfändungsfreigrenze haben, da Ihnen der Rest sowiso weggepfändet würde, bei den Streitwerten die bei solchen Verfahren zugrunde gelegt werden.

Wie oben schon gesagt, hat YP selbst ja auch einige Klagen/Abmhanungen von deutschen Mitbewerbern, die kostenpflichtige Portale betreiben am Hals, wobei die sich dem anscheinend halbwegs entziehen können, da die komplette Geschichte aus dem (Non-EU) Ausland betrieben wird und die wohl eine ganze Kompanie Anwälte zur Forderungsabwehr beschäftigen.

Darum nochmals wiederholt: Am allerbesten nehmen Sie Abstand von Ihrem Plan. Wenn Sie es aber trotz allem durchziehen wollen, lassen Sie sich vorher eingehend und vollumfassend anwaltlich beraten. Ein 'Herumdoktern' nach dem Motto 'ich probiere es einfach mal aus; wenn dann irgendwas nicht richtig ist, kann ich es ja immer noch ändern' ist in solche einem Fall 'tödlich'. Es reicht schon aus, ein Angebot, dass nicht 100%ig den straf- und zivilrechtlichen Voraussetzungen genügt, nur für 1 Minute online zu stellen, um ggf. eine Strafbarkeit zu begründen, bzw. zivilrechtliche Ansprüche auszulösen. Machen Sie sich nicht unglücklich.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Doch ich will jediglich nur die Videos aus youporn etc auf meiner Seite sharen. Also wie bei Youtube das Video reintun.


Lassen Sie das auf jeden Fall bleiben! Von Urheberrechten scheinen Sie noch nie was gehört zu haben, oder meinen Sie, alles, was im Internet steht, ist frei kopierbar?!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
capriz
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Deswegen frage wollte ich mich ein wenig erkundigen. Habe schon mitbekommen wieso Youporn etc angeklagt wurde, aber ich frage mich es gibt immer noch zahlreiche andere Alternativen, die nicht verboten worden sind wie redtube oder aehnliches. Deshalb wollte ich zu sicherheit fragen. Die Seite zu erstellen ist natuerlich einfach, jedoch aus der Rechtlichen Seite ausgesehen natuerlich sehr schwer. Deshalb die frage...
danke ihnen fuer die umfangreiche Antwort.
Hat mich gefreut.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Deswegen frage wollte ich mich ein wenig erkundigen.

'Etwas' erkundigen reicht -wie gesagt- keinesfalls aus. Ohne wasserdichtes, anwaltlich überprüftes Konzept gehen Sie fürchterlich baden.

zahlreiche andere Alternativen, die nicht verboten worden sind wie redtube oder aehnliches.

Wie auch schon gesagt: Verwechseln Sie nicht ein strafrechtliches 'verboten' mit der zivilrechtlichen/wettbewerbsrechtlichen Seite.

Selbst wenn aus strafrechtlicher Sicht alles O.K. ist, können zivilrechtlich immense Forderungen aus Sie zukommen. Eine ggf. zu erwartende Strafe für einen strafrechtlichen Verstoß sind absolute Peanuts dagegen.

danke ihnen fuer die umfangreiche Antwort.

Keine Ursache ...



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
capriz
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

@Jotrocken

Es ist ja freigegeben zb von redtube es auf eine seite zu sharen. Genau wie bei youtube.
Naja ist egal ich lass die Finger davon..

0x Hilfreiche Antwort

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