Post-Diebstahl-Fehlwurf

6. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.02.2019 12:20:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Post-Diebstahl-Fehlwurf

Vor einigen Jahren habe ich mir extra ein Postfach zugelegt, für das ich jetzt jährlich Gebühren zahle. Dabei wird immer noch (trotz Aufschrift) regelmäßig Post in meinen Briefkasten geworfen. Teilweise sogar die meiner Eltern, nur weil der Name gleich ist. Der Poststelle im Markt habe ich schon bescheid gegeben, doch die reden sich jetzt bereits zum 8 Mal mit der Aussage *wir haben viele Ausländische Fahrer* raus.
Das Problem ist, dass das Postfach nicht umsonst existiert. Die Schwester (sie ist oft zu Besuch) meiner Nachbarin ist Kleptomanin. D.h. sie klaut einfach alles was nicht gleich entfernt wird. Mit Vorliebe MEINE Post. Und zwar jedes mal, wenn sie was im Kasten sieht. Natürlich leugnet sie es, doch ich hab sie auch schon selbst mal dabei erwischt. Sogar der Nachbar hat sie mal zur Rede gestellt, als sie was von ihm mitgenommen hat.
Das letzte Schreiben war von einer Versicherung, extrem wichtig für mich und vor allem die Daten. Ich kann die Versicherung am Montag anrufen, aber den Ärger krieg ich. Obwohl ich weder was dafür kann, das die Post wiederholt im Kasten landet, was sie nicht soll und obwohl eine 3. sie klaut.
Die Polizei bei uns ist völlig nutzlos. Das letzte mal meinten sie nur, da hätte ich eh keine Chance, denn ich brauch Zeugen. Zu was würdet ihr mir raten?
Das mit den Versicherungsdaten wurmt mich jetzt schon extrem.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zu was würdet ihr mir raten?
Briefkasten abbauen oder zukleben.

Oder die Diebin in flagranti erwischen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Ni8ke):
Der Poststelle im Markt

Warum solle jemand der als Vermittler Dienstleistungen der Post anbietet überhaupt Ansprechpartner sein bzw. sich dafür interessieren?



Ich würde vorschlagen, das man mal eine schriftliche Beschwerde mit Zustellnachweis an die zuständige Stelle sendet. Abhilfe unter Fristsetzung fordert und für den Fall erneuter Probleme die Forderung von Schadenersatz in Aussicht stellt.


Birgt aber auch die Gefahr, das das Postfach dann gekündigt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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