Post für Internetbetrüger abgeholt und nun wird unterstellt selbst der Betrüger zu sein!?

3. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
millermill
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Post für Internetbetrüger abgeholt und nun wird unterstellt selbst der Betrüger zu sein!?

Liebes Forum,
mal angenommen Person A bekommt von B auf Ebay Kleinanzeigen das Angebot regelmäßig Post an einem Postfach abzuholen, bei sich Zuhause zu lagern bis per Chatnachricht die Aufforderung kommt die Post an einem öffentlichen Ort an B zu übergeben. B gibt dabei gegenüber A an, viel zu reisen und deshalb bequem gesammelt seine Post am Hauptbahnhof überreicht bekommen zu möchten. A nimmt das Angebot an, erhält die Postfach Schlüssel per Post und sammelt einige Male die Post für B im Postfach ein und übergibt sie nach Absprache per Chat im Hauptbahnhof an B. Nun stellt sich heraus, dass B ein Internetbetrüger ist und die Polizei kommt bei der online Ermittlung auf keinerlei Identität. Stattdessen kommt der Verdacht auf, dass A der Kriminelle ist, da A die Post des Kriminellen entgegennahm. Wie sollte A sich verhalten und seine Unschuld beweisen? Es ist doch für Außenstehende gleichermaßen plausibel, dass A der Kriminelle ist und die Post-Weiterleitung-an-B nur vorgetäuscht hat.

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich lebe schon ziemlich lange auf dieser Welt ... niemals ist eine mir unbekannte Person (auf welchem Weg) mit derart absurden Bitten auf mich zugekommen.

Es ist nachvollziehbar, dass die Polizei diesem Konstrukt kaum Glauben schenkt (schenken kann). Wie ist B denn auf A gekommen? Irgendwie muss es ja einen "ersten Kontakt" gegeben haben. Das sollte man den ermittelnden Behörden dann auch nachweisen können.

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#2
 Von 
millermill
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wie ist B denn auf A gekommen? Irgendwie muss es ja einen "ersten Kontakt" gegeben haben. Das sollte man den ermittelnden Behörden dann auch nachweisen können.

Danke für deine Antwort! Auch wenn es Dir direkt suspekt vorkommt: Ich wette sehr viele würden auf Ebay Kleinanzeigen sich auf einen "Job" als "Botengänger" wie beschrieben bewerben. Jedoch wäre dieser "Erste Kontakt" und die Anwerbung für den "Job" auch genauso gut von A fälschbar gewesen, sprich er hat sich selbst unter zwei verschiedenen Konten hin und her geschrieben um das Alibi zu haben nicht B zu sein.
Andererseits wäre es für B, bei lukrativen kriminellen Machenschaften, natürlich ebenfalls sicherer die einzige Berührung mit der echten Welt abzusichern indem er einen Postabholer wie geschildert engagiert. B müsste nur A schreiben "Holen Sie bitte Mittwoch um 20 Uhr meine Post ab" und im Auto oder sonst wo warten während A die Post abholen will aber stattdessen verhaftet wird - Schon weiß B das seine Operation aufgeflogen ist und er stellt sie ein/um. Praktischerweise wird die Polizei nicht nur bezweifeln, dass die Postabholer-Geschichte von A stimmt, sondern die Polizei wird auch einen Stopp der illegalen Aktivitäten zeitgleich mit der Festnahme von A bemerken. Also wird A wohl zu Unrecht verurteilt und der kriminelle B wäre entkommen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
niemals ist eine mir unbekannte Person (auf welchem Weg) mit derart absurden Bitten auf mich zugekommen.

Nö, die schalten Anzeigen und warten bis die Leute sich melden.

Ist das gleiche Prinzip wie bei den "Finanzagenten" und den "Paketverwaltern".



Zitat (von AltesHaus):
Irgendwie muss es ja einen "ersten Kontakt" gegeben haben. Das sollte man den ermittelnden Behörden dann auch nachweisen können.

Ja, aber das dürfte nicht genügen. Es muss auch glaubhaft sein, also im Falle des Falles "zur Überzeugung des Gerichtes" feststehen das A und B nicht nur 2 Personen waren und nicht zusammengearbeitet haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist das gleiche Prinzip wie bei den "Finanzagenten" und den "Paketverwaltern".


Alles Betrüger? Eher nicht. ...

Die Polizei konnte nicht ermitteln, wer das Postfach angemietet hat?

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#5
 Von 
millermill
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, aber das dürfte nicht genügen. Es muss auch glaubhaft sein, also im Falle des Falles "zur Überzeugung des Gerichtes" feststehen das A und B nicht nur 2 Personen waren und nicht zusammengearbeitet haben.

Genau das ist der Knackpunkt. Wie soll das möglich sein? Man kann vorab soetwas planen und sämtliche Chatverläufe "inszenieren". Ob am Ende Person A und B in Wirklichkeit die selbe Person sind, ob A und B Komplizen sind, oder ob A unwissender Botengänger für B war scheint für Außenstehende am Ende unmöglich zu entscheiden.

@AltesHaus: Wohl nicht alle, aber viele dieser "Jobs" sind Teil einer Verschleierungsmethode von Internetkriminellen. Diese mieten natürlich auch nix unter Ihrem echten Namen sondern fiktive Personen bzw. gehackte Personalausweise werden benutzt.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Andererseits wäre es für B, bei lukrativen kriminellen Machenschaften, natürlich ebenfalls sicherer die einzige Berührung mit der echten Welt abzusichern indem er einen Postabholer wie geschildert engagiert.


Naja, B hat ja kaum Einfluss darauf, wann A die Post tatsächlich aus dem Postfach abholt, selbst wenn man sich für eine bestimmte Uhrzeit irgendwo verabredet. Falls der unwissende A dann am Postfach verhaftet oder festgenommen wird wird er ja seine Story zum Besten geben und die Polizei wird das Treffen mit B stattfinden lassen um den festzunehmen.

Ich weiß nicht, wie es heute ist aber als ich vor 25 Jahren mal ein Postfach angemietet habe, musste ich einen Personalausweis vorlegen?!

Im übrigen wird es einfach darauf ankommen, ob das Gericht dem A abnimmt hier wirklich nur der unwissende Bote zu sein, oder es eher glaubt, dass A der "ganz schlaue" ist, der meint das perfekte Verbrechen erfunden zu haben.

Dabei wird es dann auch auf solche Dinge wie Vorstrafen ankommen, und auch darauf ob es tatsächlich lebensnah ist, von dem ominösen B keine Spur zu finden.

Zitat:
Also wird A wohl.... verurteilt


Kann passieren

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#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von millermill):
Genau das ist der Knackpunkt. Wie soll das möglich sein?


Das ist ja das tolle. Dem A steht bei seiner Beweisführung sprichwörtlich die Welt offen. Es braucht dafür kein "Patentrezept" oder ein Mindestmaß an definierten Beweisen. Er muss halt nur das Gericht überzeugen.
Die Erfahrung zeigt halt: je mehr Beweise und je schlüssiger das Vortragen des A ist, desto eher ist der Richter vermutlich geneigt dem A Glauben zu schenken und entsprechend milde in seiner Urteilsfindung walten zu lassen. Milde deswegen, weil A sich sehr stark anzunehmen mindestens der Beihilfe schuldig gemacht hat.

Selbst wenn er zur vollen Überzeugung vorträgt nicht auch der B zu sein, oder B gar ebenfalls gefasst wird, kann man davon ausgehen, dass der A spätestens bei der anonymen Übergabe hätte merken müssen, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

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#8
 Von 
millermill
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Naja, B hat ja kaum Einfluss darauf, wann A die Post tatsächlich aus dem Postfach abholt, selbst wenn man sich für eine bestimmte Uhrzeit irgendwo verabredet. Falls der unwissende A dann am Postfach verhaftet oder festgenommen wird wird er ja seine Story zum Besten geben und die Polizei wird das Treffen mit B stattfinden lassen um den festzunehmen.
[...] ob es tatsächlich lebensnah ist, von dem ominösen B keine Spur zu finden.

Zitat:
Also wird A wohl.... verurteilt


Kann passieren


Wie im Antwort-Post 2 von mir erwähnt gab es durchaus Anweisung in welchem Zeitraum die Post abgeholt werden sollte und wann am Hbf übergeben werden sollte. Klar hätte A auch zu anderen Zeiten nach Post gucken können, aber es ist ja ein Mehraufwand wenn man zusätzlich außerhalb der gewünschten Zeiten nachguckt, also beschränkt man sich auf diese aus Faulheit.
Ich fürchte es ist sehr lebensnah in so einem Fall B nicht finden zu können, wodurch auch? Beim Internetbetrug werden öffentliche Wlans und VPNs benutzt keine privaten Internetzugänge Zuhause. Im beschriebenen Fall wurde der einzige Kontakt zur echten Welt durch A als Botengänger ebenfalls "verschleiert" und allem Anschein nach wird mit A also für B gehalten bzw. für dessen Komplize und bestraft werden.

Auch an Guruhu: Klar wirkt die Situation wie hier von mir beschrieben für Euch jetzt direkt suspekt und man kann A Mittäterschaft durch mangelnde Skepsis vorwerfen, aber glaubt mir dass der Botengänger-Job auch zuerst völlig legitim erscheinen kann. Es gibt ja auch Angebote für Personal Assistance, Haus-sitting oder Helfen beim Umzug im Internet, die Vorstellung, dass jemand viel reist und deswegen ne Art persönlichen Botengänger braucht muss nicht zwangsweise Skepsis auslösen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Das ist ja das tolle. Dem A steht bei seiner Beweisführung sprichwörtlich die Welt offen. Es braucht dafür kein "Patentrezept" oder ein Mindestmaß an definierten Beweisen. Er muss halt nur das Gericht überzeugen.


Dabei sollte man berücksichtigen, dass große Märchenstunden schon von Könnern abgehalten werden sollten, ansonsten wird es schwierig das Gericht von solch einem Konstrukt zu überzeugen (denke ich).

Man muss halt alles zusammenkramen, was man auffahren kann, Schriftverkehr, Quittungen (man hat ja nicht umsonst gearbeitet) etc. pp.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Wie im Antwort-Post 2 von mir erwähnt gab es durchaus Anweisung in welchem Zeitraum die Post abgeholt werden sollte


Wie in meinem letzten post von mir erwähnt hat er dennoch keinen Einfluss darauf, wann die Post tatsächlich abgeholt wird, aller Anweisungen zum Trotz. Was will er machen oder wie es mitbekommen, wenn die Post schon 3 Stunden vor der angewiesenen Uhrzeit herausgeholt wird, z. B. weil der Abholer grad in der Nähe ist. ? Für den Fall, dass die Polizei ab dann mit im Boot ist, könnte man für die eigentlich angewiesene Uhrzeit noch mal eine pseudo Abholung fingieren.

Zitat:
Ich fürchte es ist sehr lebensnah in so einem Fall B nicht finden zu können, wodurch auch?


Kommt auf die eigentliche Betrugshandlung, bzw Masche an. Dazu ist ja nichts dargelegt worden.

Zitat:
und allem Anschein nach wird mit A also für B gehalten bzw. für dessen Komplize und bestraft werden.


Wie gesagt: kann passieren

Zitat:
die Vorstellung, dass jemand viel reist und deswegen ne Art persönlichen Botengänger braucht muss nicht zwangsweise Skepsis auslösen...


Die größte Skepsis würde bei mir die Frage auslösen, warum dieser jemand nicht einfach selbst seine Post aus dem Postfach holt, wenn er doch ohnehin offenbar in der Nähe ist, um sich mit dem Boten zu treffen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

wurde die Post aus einer Packstation oder einem richtigen Postfach abgeholt? Bei Packstationen ist es möglich, Daten zu fälschen bzw. zu verfälschen. Beim Postfach muß man, wie bereits weiter oben ausgeführt, einen Ausweis vorlegen.

Wie ist denn die Bezahlung erfolgt? Vielleicht kann A anhand von Quittungen oder Kontoeingängen eine regelmäßige Bezahlung beweisen und so glaubhaft machen, dass er sich nur auf ein Jobangebot beworben hat.

LG
Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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