Post vom Hauptzollamt - Einfuhr von Clomifen

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Post vom Hauptzollamt - Einfuhr von Clomifen

Guten Tag,

ich habe gestern einen Schrieb vom Hauptzollamt erhalten in dem mir mitgeteilt wurde dass eine Lieferung die ich Mitte 2019 bei einer online Apotheke bestellt hatte sichergestellt wurde.

Es handelt sich hierbei um
94x Clomifen 100mg
4x Sildenafil 100mg

Es wurde mir gleichzeitig mitgeteilt dass dies nun an das Regierungspräsidium weitergeleitet wurde.

Bei der Bestellung war mir nicht bewusst dass dies verboten ist, erst nach ausbleiben der Lieferung habe ich mich schlau gemacht.

(Ja ich weiß saudumm)

Ich bin ein unbeschriebenes Blatt und habe fahrlässig gehandelt, aber keinesfalls wissentlich ein Gesetz gebrochen.

Kann mir jemand sagen was nun auf mich zukommt?
Ist es ratsam bereits jetzt zu einem Anwalt zu gehen?

Wenn die Medikamente einbehalten/zerstört werden, ist dies strafmildernd?


Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich bin gerade sehr panisch. Ich habe ne Riesen******* gebaut.

Beste Grüße

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29 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Mit anderen Worten es wurden Medikamente bestellt, die zum einen die Nebenwirkungen von Anabolika hemmen und zum anderen die Potenz steigern sollen.
Clomifen ist zu recht in Deutschland verboten worden und wenn man Viagra bestellt sollte man das nicht ohne ärztliche Aufsicht machen (gilt auch für Clomifen)

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, zumal wird man ihnen einen Vorsatz unterstellen, da sie beide Medikamente ja nicht über einen Arzt sondern auf dem Internetwege erhalten haben. Daher wussten oder ahnten sie es schon, dass ein Arzt ihnen diese nicht verschrieben wird und kann.

Es wirkt sich natürlich nicht strafmildernd, wenn die Medikamente beschlagnahmt. Dies ist ein normaler Vorgang bei der einfuhr von unerlaubten Medikamenten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

Können Sie mir vielleicht sagen was nun grob auf mich zukommt? Ist der Gang zum Anwalt bereits jetzt sinnvoll?

Wie gesagt, ich handelte ohne böse Absicht und dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt ist mir bewusst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von stealther8585):
dass dies nun an das Regierungspräsidium weitergeleitet wurde.
Von dort wirst du demnächst Post erhalten.
DANN wieder hier fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ist es ratsam bereits jetzt zu einem Anwalt zu gehen? Nö. Was soll der denn ändern? Und der kostet ordentlich Geld...
Bei der Bestellung war mir nicht bewusst dass dies verboten ist, erst nach ausbleiben der Lieferung habe ich mich schlau gemacht. Was Sie ja dann auch ganz ohne Anwalt in eine Stellungnahme schreiben können. Dass das Nichtwissen nicht vor Strafe schützt, wurde schon erwähnt.
Kann mir jemand sagen was nun auf mich zukommt? In der Regel bleibt es bei Geldstrafen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen.

Da in einem Post Vorsatz erwähnt wird, macht eine Rechtsschutzversicherung Sinn in diesem Fall?
Gerade weil die Mengen halt so hoch sind habe ich große Angst dass mir jetzt vorgeworfen wird ein Drogendealer zu sein was in keinster Weise zutrifft.

Ich bin Ihnen für jede Antwort dankbar.

Einen schönen Abend noch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nein, eine RSV macht keinen Sinn - die zahlt nicht bei vorsätzlichen Taten und rückwirkend übrigens sowieso nicht. Außerdem neigen Sie offenbar zu übertriebenen Befürchtungen - Sie haben doch nie mit Drogen gehandelt: Wie genau sollte man Ihnen das also erfolgreich vorwerfen?

-- Editiert von muemmel am 25.01.2020 19:16

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einfach sehr viel Angst dass ich mein Leben ruiniert habe

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#8
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von stealther8585):
Ich habe einfach sehr viel Angst dass ich mein Leben ruiniert habe
Davon würde ich jetzt erstmal nicht ausgehen. Ich sehe hier auch keinen besonders schweren Fall nach 95 AMG, womit wir beim Ersttäter realistisch im Bereich einer Geldstrafe wären. Einen Teil dieser Angst könnte der mandatierte RA nehmen. Von einer Konsultierung abraten wird hier niemand.

Zusatz-Tipp: aufgrund Ihrer Angabe, nicht gewusst zu haben, dass die Einfuhr der Mittel verboten ist und je nach Seriosität des Auftritts der "Apotheken"-Website kann es nicht schaden, ein paar Screenshots zu fertigen.

-- Editiert von DeusExMachina am 25.01.2020 22:27

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hilfe, etwas beruhigter bin ich jetzt zumindest.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Hm.
Es liegt ja nicht nur eine Fall des §97 Abs. 2 Nr. 8 AMG vor, sondern auch ein Fall des §4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG.
Und letzterer ist nicht unerheblich - selbst bei einem legalen Versender hätte man mit Rezept max. 509 mg Clomifen bestellen dürfen. Hier sind es aber 9400 mg (= 18,5 facher Wert).
Mal sehen, ob das Regierungspräsidium das noch merkt.

So einen ähnlichen Fall hatten wir doch vor nicht allzulanger Zeit, oder täusche ich mich da?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Was mich aber viel mehr wurmt ist, dass dem TE seine eigene Gesundheit egal zu sein scheint.

Er sollte eigentlich den Behörden danken, dass die ihm das Leben gerettet haben. Bei allen Sachen aus dem Ausland weiß man nie was wirklich drin ist und ob die Konzentrationen stimmen.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Hm. Das kann man so pauschal nicht sagen.

Natürlich behaupten deutsche Apothekenverbände gebetsmühlenartig, dass nur deutsche Apothekenware das einzig Wahre ist (welch Wortspiel!). Aber die Unterstellung, dass griechische, portugiesische oder irische Apothekenware schlechter ist als deutsche Apothekenware, ist eigentlich nicht durch Fakten untermauert.

Die spannende Frage ist, ob es sich bei der bestellten Ware, tatsächlich um Ware handelt, die im Herkunftsland ordnungsgemäß zugelassen ist und aus einer dort lizensierten Apotheke stammt.

Viel schlimmer sind nämlich die "Hinterhof-Hersteller", wo irgendwo in einem Keller irgendwas ohne jegliche Kontrolle zusammengekübelt wird und dann ansprechend verspackt wird. Sowas gibt es nämlich - auch in Deutschland.

Und wenn ich die Auswahl hätte, zwischen einem Medikament aus dem Ausland, das ordnungsgemäß aus der ausländischen Apotheke stammt und einem Medikament aus einer deutschen "Hinterhof-Werkstatt", dann wüsste ich genau, welches ich nehmen würde ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Naja lass es mich mal anders formulieren: das Risiko für gepanschte Medis steigt, je weiter östlich man sich bewegt.
Auch kann irgendwo Apotheke auf einer Seite oder Etikett draufstehen, aber ob es so ist, steht auf einem anderen Blatt.
Vorallem WENN Medis nur in Blister und nicht in originaler Verpackung versendet werden sollte man vorsichtig sein.
Dazu kommt noch, dass man bei bestimmten Medis unbedingt ärztlichen Rat zur Einnahme braucht, um nicht schwere Nebenwirkungen durch falsche Dosierung zu erleiden.
Dazu kommt, dass keine seriöse Apotheke Viagra oder Dopingmittel ohne Rezept einfach so versendet. Ich bin mir nicht 100 Prozent sicher, aber ich glaube auch nicht, dass es eine seriöse Apotheke war, woher der TE derartige Mengen erhalten hat.

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#14
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

Auch heute vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

Meine Gesundheit ist mir mittlerweile nicht mehr so egal.
Ich werde kurz erläutern was mich damals getrieben hat.
Bereits seit 20 Jahren kämpfe ich mit dem Problem mich nicht als Mann zu fühlen (ich bin gerne männlich fühle mich also nicht im falschen Körper ), sowohl optisch als auch emotional.
Im Sommer war ich emotional an einem Tiefpunkt angelangt. Es wundert mich noch immer das ich es fertig gebracht habe jeden Tag zur Arbeit zu gehen.

Eines schönen Tages bin ich auf reddit.com auf ein Thema gestoßen bei dem es um clomifen ging. Da stand drin das es total toll ist und man(n) sich damit besser fühlt weil es irgendwas mit den weiblichen Hormonen macht. Was genau das ist hatte ich nicht in Erfahrung gebracht sondern einfach "clomifen bestellen" gegoogelt.
An die Seite kann ich mich beim besten Willen nicht mehr erinnern.

Da mit keinem Wort erwähnt war dass das Zeug (zurecht) verboten ist habe ich es einfach mal bestellt. Auch dass das aus Indien kommt war mir nicht bewusst.

Mittlerweile bin ich bei einem Gesprächstherapeuten der mir erfolgreich hilft mich selbst mehr zu akzeptieren.

Als das Paket nie eintraf habe ich nach genauerer google Recherche das ganze auf sich beruhen lassen weil ich dachte ich sei verarscht worden.

Lange Rede kurzer Sinn, wenn ich damals gewusst hätte was das eigentlich ist, hätte ich das nie bestellt.

Ich kann später gerne weiter ausführen, muss jetzt aber los.


Danke Ihnen allen.

Mit wieder panischen Grüßem.

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Einen Teil dieser Angst könnte der mandatierte RA nehmen. Von einer Konsultierung abraten wird hier niemand.
Doch, ich: Der Anwalt hat hier keinen praktischen Nutzen. Dafür kommt dann zu einer Geldstrafe womöglich noch eine Anwaltsrechnung in ähnlicher Höhe. Und was nun die Ängste des TE anbelangt, so sind die offenbar ein psychologisches und kein juristisches Problem - da hilft auch ein Anwalt wenig...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur ein kurzer Nachtrag:

Mir ist durchaus bewusst dass den Behörden mein warum und weshalb egal sein wird sondern sich nur an den Fakten orientiert.

Ich wollte eigentlich nur kurz darstellen warum ich das gemacht habe.



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#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Mir ist durchaus bewusst dass den Behörden mein warum und weshalb egal sein wird sondern sich nur an den Fakten orientiert.

Das ist bei der Medikamenteneinfuhr meistens richtig - hier liegt aber einer der seltenen Fälle vor, wo es doch auf das "warum" ankommt.

Es gibt zwei Gesetze, auf die es hier ankommt.
- das Arzneimittelgesetz (AMG): Es ist einfach verboten, Arzneimittel aus dem Ausland per Post zu bestellen (Ausnahme: Die Medikamente kommen aus der EU und werden von einer Versandapotheke mit deutscher Lizenz verschickt).
- das Anti-Doping-Gesetz: Es ist verboten, Medikamente die auf der entsprechenden Liste stehen, aus dem Ausland nach Deutschland zu importieren, um sie für Dopingzwecke zu verwenden. Clomifen steht auf der relevanten Liste.
Wenn Sie glaubwürdig(!) darlegen können, warum Sie das Clomifen bestellt haben (und dass es nichts mit Doping, Bodybuilding oder anderem Sport zu tun hat), dann rettet Sie das in der Hinsicht und es würde nur der AMG-verstoß übrig bleiben.

Signatur:

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#18
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin das exakte Gegenteil eines Bodybuilders. Ich wünschte ich hätte ein Feeling für Sport.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Hallo stealther,

ich möchte Dir in dem Zusammenhang mit "Hormonen" und "Gesundheit" noch etwas auf dem Weg geben, da ich in der Richtung studiert habe.
Die Einnahme von fremden Hormonen, bringt deinen eigenen Körper extrem durcheinander. Hormone sind grob gesagt Übermittler von Informationen, die beispielsweise bestimmte Zellen zur erhöhten Produktion anderer Stoffe anregen oder bestimmte Reaktionen unterdrücken können.
Wenn Du deinem Körper mit Hilfe bestimmter Hormone sagst "Produziert mehr", wird der Körper im schlimmsten Falle irgendwann nicht mehr wissen, wann er selbst (also ohne Hormone) was produzieren soll (oder das Gegenteil: er produziert immer weiter).
In der Konsequenz können außer Stoffwechselerkrankungen auch andere körperliche Schäden eintreten. Gleichzeitig belasten derartige Medikamente unter anderem die Leber, da dort die Entgiftung stattfindet. Manche Medikamente (Steroide) sind in der Lage das Zellwachstum der Leber zu stören (im Rahmen der Entgiftung). In der Folge kann die irgendwann teilweise oder ganz versagen.
Noch schlimmer ist es, dass die Substanzen aus Indien kommen: dort hast Du garantiert keine Garantie, wenn von da etwas kommt, ob das jemals auf Begleitstoffe geprüft worden ist.

Ich würde mir wegen der Strafe bzgl. des AmG weniger Gedanken machen. Sondern was im schlimmsten Fall passieren könnte, wenn vielleicht das Paket nicht abgefangen worden wäre. Den Körper zu etwas zu zwingen, was nicht "natürlich" ist (mit Medikamenten etc.) endet niemals gut.

-- Editiert von Albarion am 26.01.2020 21:31

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Albarion,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Nach allem was ich jetzt in Erfahrung gebracht habe bin ich froh dass diese Mittel nie angekommen sind.

An meiner Lage ändert das natürlich nichts.

Ich war gerade an einem Punkt angekommen an dem ich angefangen habe mein Leben auf die Kette zu kriegen. Der Brief vom Zoll hat mir einen herben Schlag versetzt.

Ich glaube dass mir jetzt nur noch beten und hoffen hilft.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von stealther8585):
Ich glaube dass mir jetzt nur noch beten und hoffen hilft.
Nicht zu sehr den Kopf zerbrechen. Wenn Du nun um eine Erfahrung reicher bist und auch eingesehen hast, wie gedankenlos das war, ist das schon ein Schritt in die richtige Richtung.
Viele Medikamente helfen dabei die Symptome zu unterdrücken, aber die eigentliche Ursache wird damit nicht bekämpft.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Marcelmegaman
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)

Also: Wir können das Ganze etwas abkürzen.
Die alte Weisheit, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, trifft natürlich zu. Unwissenheit kann sich aber strafmildernd auswirken, da zumindest der Vorsatz entkräftet werden kann. Darüber hinaus geht das Ganze über Privatgebrauch, also nicht gewerbsmäßig. Rechne mal mit einem Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen. Das erscheint nicht im Führungszeugnis, daher ist Dein Leben auch nicht verpfuscht. Wenn Post vom RP oder der StA kommt, sag bitte Bescheid.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Ein Strafbefehl ist doch bislang gar nicht in Sicht.
Der Zoll möchte die Sache ans Regierungspräsidium weiterleiten - weil die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums zuständig ist für Verstöße gegen das Einfuhrverbot des Arzneimittelgesetzes.
Für den Doping-Verstoß wäre die Staatsanwaltschaft zuständig - das scheint der Zoll gar nicht auf dem Schirm zu haben. Wahrscheinlich har der Zoll nicht gemerkt, dass Clomifen auf der Doping-Liste steht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja im Regierungspräsidium werden an diesen Stellen bestimmt keine Dullis sitzen.
Ich denke dass das schon noch bemerkt wird.

Im Moment bringt nur abwarten etwas. :(

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
stealther8585
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle,

es gibt ein Update zur Situation.
Es sieht ganz so aus als sei mir Fortuna hold gewesen und ich kam mit einer Verwarnung nochmal davon.

Trotzdem abschließend nochmals vielen Dank an alle die mir mit Rat zur Seite gestanden haben.

Viel Glück und alles Gute

mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Glück gehabt.
Das scheint der Zoll gepennt zu haben. Wäre aufgefallen, dass Clomifen auf der Dopinglinste steht, dann wäre (zumindest in Bayern) eine Geldstrafe im Bereich von 3 Nettomonatsgehältern drin gewesen.

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