Post wird nicht angenommen

6. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)
Post wird nicht angenommen

Hallo, eine Frage:

wenn jemand die Post, mit dem Vermerk verzogen, nicht annimmt und das aber nicht stimmt, ist dies u.U. strafbar?

es handelt sich um böse Anwaltspost und der Empfänger weiss natürlich was drin ist. Vielen Dank schon jetzt.

gruß mF




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

Vielleicht Einschreiben als Einwurfsendung. Der Einschreibebrief wird vom Postboten in den Briefkasten geworfen (mit seiner Kennung) und gilt als zugestellt.

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#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 513x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 191x hilfreich)

Post muß man nicht annehmen, egal von wem diese kommt. Die rechtlich relevante Frage ist auch nicht, ob man Post annimmt sondern ob Post als sicher zugestellt erachtet werden kann.

Es gibt nur eine wirklich rechtlich sichere Methode und zwar die Zustellung durch Postzustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.

Alle anderen Methoden tragen rechtlich mehr oder weniger hohe Risiken. Der Beweis kann nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden hinsichtlich Zustellung oder Zugang der Willenserklärung oder bezüglich des Inhalts.


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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Das ist richtig. Das ist natürlich der sicherste Weg.

Allerdings tut es in der Praxis auch der ein oder andere Zeuge, der gesehen hat, wie Sie den entsprechenden Brief mit dem entsprechenden Inhalt eingeworfen haben.



Gruß Justice

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#5
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 191x hilfreich)

@Justice
Stimmt, das ist in der Praxis sogar der einfachere Weg, hatte ich nicht dran gedacht.

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)
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