Hallo, eine Frage:
wenn jemand die Post, mit dem Vermerk verzogen, nicht annimmt und das aber nicht stimmt, ist dies u.U. strafbar?
es handelt sich um böse Anwaltspost und der Empfänger weiss natürlich was drin ist. Vielen Dank schon jetzt.
gruß mF
Post wird nicht angenommen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vielleicht Einschreiben als Einwurfsendung. Der Einschreibebrief wird vom Postboten in den Briefkasten geworfen (mit seiner Kennung) und gilt als zugestellt.
--- editiert vom Admin
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Post muß man nicht annehmen, egal von wem diese kommt. Die rechtlich relevante Frage ist auch nicht, ob man Post annimmt sondern ob Post als sicher zugestellt erachtet werden kann.
Es gibt nur eine wirklich rechtlich sichere Methode und zwar die Zustellung durch Postzustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.
Alle anderen Methoden tragen rechtlich mehr oder weniger hohe Risiken. Der Beweis kann nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden hinsichtlich Zustellung oder Zugang der Willenserklärung oder bezüglich des Inhalts.
Das ist richtig. Das ist natürlich der sicherste Weg.
Allerdings tut es in der Praxis auch der ein oder andere Zeuge, der gesehen hat, wie Sie den entsprechenden Brief mit dem entsprechenden Inhalt eingeworfen haben.
Gruß Justice
@Justice
Stimmt, das ist in der Praxis sogar der einfachere Weg, hatte ich nicht dran gedacht.
Lesen Sie hierzu die Rechtsartikel
http://www.123recht.net/article.asp?a=16428
und
http://www.123recht.net/article.asp?a=15618
Diese behandeln zwar den zivilrechtlichen Teil, aber dieser wurde hier ja auch angesprochen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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