Guten Abend!
Folgendes Problem:
Eine Bekannte X einer guten Freundin Y von mir hat sich über Facebook mit mir angefreundet. Es entspann sich über seinen Zeitraum von einem Jahr eine eigentlich sehr angenehme Konversation über alle möglichen Themen, obwohl wir uns persönlich gar nicht kannten.
Nach einem Jahr schrieb mir besagte gute Freundin Y, dass ich Bekannte X bloß blockieren soll, da es sich dabei um eine einschlägig bekannte psychopathische Stalkerin handelt. Gesagt, getan.
Nach der Blockierung auf FB von Bekannter X dreht sie durch und postet private, sehr vertrauliche Korrespondenz auf ihrem öffentlichen FB-Profil mit zudem 3200 Freunden und vielen weiteren angelegten FB-Profilen. Alle öffentlich. Woraufhin ich sie, ihn nicht ganz feiner Wortwahl (weil zurecht aufgebracht), dazu auffordere, dieses zu unterlassen.
Diese Nachrichten postet sie ebenso öffentlich und setzt noch hinzu, dass ich "rechtlich entmündigt" bin, ein Kontaktverbot zwischen mir und ihr besteht, ich sie missbraucht habe (inwiefern steht da nicht), sie stalke, schon Gerichtsverfahren gegen sie verloren habe usw. Alles nachweislich gelogen.
Meine Freundin Y meinte, dass dieses ein bekanntes Muster sei und sich Bekannte X erst "warmlaufe" und ich mich noch auf einiges gefasst machen müsse. Woraufhin ich erst erfuhr, dass es im Verlauf von 5-6 Jahren 10-12 Geschädigte gab, die eine ebensolche Erfahrung mit Bekannter X gemacht haben und rechtlich gegen sie vorgegangen sind. Dies hat sie aber kaum beeindruckt.
Meine Frage nun: Welche Straftatbestände kommen hier in Frage? Und wie kann ich mich davor schützen, dass Bekannte X künftig meinen Ruf auf Facebook ruiniert?
Post/Briefgeheimnis auf Facebook + Beleidigung/Stalking
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatPost/Briefgeheimnis auf Facebook :
Gibt es nicht.
ZitatWelche Straftatbestände kommen hier in Frage? :
Der bisherigen Schilderung nach gar keine.
ZitatUnd wie kann ich mich davor schützen, dass Bekannte X künftig meinen Ruf auf Facebook ruiniert? :
Da käme es darauf an, wie genau sie das macht.
Zitatund postet private, sehr vertrauliche Korrespondenz :
Ist grundsätzlich nicht verboten und auch nicht strafbar.
ZitatDer bisherigen Schilderung nach gar keine. :
Könnte man da nicht mal über Verleumdung / üble Nachrede nachdenken, unabhängig davon, wie ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ausgehen könnte?
Ich meine, dass ich entmündigt wäre, dass ich jemand "missbraucht" habe, ist ja schon etwas um eine andere Person in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen... oder nicht?
-- Editiert von Dirrly am 02.12.2019 20:36
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ZitatUnd wie kann ich mich davor schützen, dass Bekannte X künftig meinen Ruf auf Facebook ruiniert? :
Ich schätze mal weniger über das Strafrecht, eher über das Zivilrecht mit Unterlassungsklagen...
ZitatKönnte man da nicht mal über Verleumdung / üble Nachrede nachdenken :
Dafür fehlt es mir bisher an der Substanz.
Zitat:ZitatKönnte man da nicht mal über Verleumdung / üble Nachrede nachdenken :
Dafür fehlt es mir bisher an der Substanz.
Inwiefern? Sie bezichtigt mich öffentlich, sie missbraucht zu haben (wie auch immer) und sie zu stalken (u.a.)? Wenn ich jemandem öffentlich einen Vogel oder den "Stinkefinger" zeige, bin ich dran, und vorgenannt sie nicht?
ZitatDafür fehlt es mir bisher an der Substanz. :
Wenn Sie das ...
Zitat:postet sie ebenso öffentlich und setzt noch hinzu, dass ich "rechtlich entmündigt" bin, ein Kontaktverbot zwischen mir und ihr besteht, ich sie missbraucht habe (inwiefern steht da nicht), sie stalke, schon Gerichtsverfahren gegen sie verloren habe usw. Alles nachweislich gelogen.
...öffentlich behauptet und es nicht erweislich wahr ist, sind wir min. bei § 186 StGB. Da sie es lt. Angaben im EP auch wider besseres Wissen tut, beim § 187 StGB
Zitat:ZitatDafür fehlt es mir bisher an der Substanz. :
Wenn Sie das ...
Zitat:postet sie ebenso öffentlich und setzt noch hinzu, dass ich "rechtlich entmündigt" bin, ein Kontaktverbot zwischen mir und ihr besteht, ich sie missbraucht habe (inwiefern steht da nicht), sie stalke, schon Gerichtsverfahren gegen sie verloren habe usw. Alles nachweislich gelogen.
...öffentlich behauptet und es nicht erweislich wahr ist, sind wir min. bei § 186 StGB. Da sie es lt. Angaben im EP auch wider besseres Wissen tut, beim § 187 StGB
Aha. Danke sehr!
Um es kürzer zu machen:
Überlege dir, ob es dich wirklich so trifft, dass du da wirklich rechtlich dagegen vorgehen willst. Rein vom Gefühl her ist es vielleicht manchmal nervenschonender es einfach zu ignorieren. Aber das ist deine Entscheidung.
Wenn du strafrechtliche Schritte einleiten willst, schau ob das noch öffentlich gepostet ist, mach Screenshots bzw. Ausdrucke, vermerke Datum und Uhrzeit, wann es öffentlich war und gehe damit zur Polizei. Dort stellst du Strafanzeige und Strafantrag. Ob eine Straftat vorliegt bzw. ob das gepostete für eine Beleidigung / Verleumdung / üble Nachrede ausreicht, prüft dann die Polizei/Staatsanwaltschaft.
Allerdings schützt dich das nicht davor, dass sie ähnliches wiederholt. Wenn du das unterbinden willst, müsstest du eine zivilrechtliche Unterlassungsklage einreichen. Ich persönlich schätze aber, dass man dafür besser die Hilfe oder zumindest Beratung eines Profis (= Rechtsanwalt) in Anspruch nehmen sollte.
ZitatUm es kürzer zu machen: :
Überlege dir, ob es dich wirklich so trifft, dass du da wirklich rechtlich dagegen vorgehen willst. Rein vom Gefühl her ist es vielleicht manchmal nervenschonender es einfach zu ignorieren. Aber das ist deine Entscheidung.
Wenn du strafrechtliche Schritte einleiten willst, schau ob das noch öffentlich gepostet ist, mach Screenshots bzw. Ausdrucke, vermerke Datum und Uhrzeit, wann es öffentlich war und gehe damit zur Polizei. Dort stellst du Strafanzeige und Strafantrag. Ob eine Straftat vorliegt bzw. ob das gepostete für eine Beleidigung / Verleumdung / üble Nachrede ausreicht, prüft dann die Polizei/Staatsanwaltschaft.
Allerdings schützt dich das nicht davor, dass sie ähnliches wiederholt. Wenn du das unterbinden willst, müsstest du eine zivilrechtliche Unterlassungsklage einreichen. Ich persönlich schätze aber, dass man dafür besser die Hilfe oder zumindest Beratung eines Profis (= Rechtsanwalt) in Anspruch nehmen sollte.
Ok, dann überlege ich mal, wie ich vorgehe. Danke!
Hab ich das richtig verstanden? Man darf also private Chats einfach veröffentlichen?
ZitatMan darf also private Chats einfach veröffentlichen? :
Nein, falsch verstanden. Es kommt auf den Inhalt und die Intension an.
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