Postbote droht mit Polizei - Nichtlieferung eines Pakets / Urkundenfälschung

26. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go498370-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Postbote droht mit Polizei - Nichtlieferung eines Pakets / Urkundenfälschung

Sachverhalt:

A bestellt ein Ware im Wert von 450 Eu über Amazon Marketplace. B versendet die Ware mit DPD. Es ist ein 15 KG Schweres und recht großes Paket. Laut Paketverfolgung soll die Ware in wenigen Tagen da sein. A verfolgt die Ware und ist am Tag der vorrausichtlichen Lieferung auch zuhause, seine Freundin auch. Im laufe des Tages merkt A, dass das Paket als ausgeliefert markiert wurde - an ihn, sein Nachname steht da. A schreibt DPD an und verlangt den Auslieferungsbeleg mit der Unterschrift. DPD sendet ihm es zu - es ist nicht seine Unterschrift (naja es eigentlich ein Strich und keine Unterschrift.) A meldet es DPD, DPD verweist ihn an den Verkäufer der ein Untersuchungsantrag stellen soll.

A befragt die Nachbarn, niemand scheint das Paket entgegengenommen zu haben. A meldet es Amazon und B. B bittet A eine Erklärung abzugeben, dass die Unterschrift nicht seine ist und er die Ware nicht erhalten hat. A tut es. B erstattet ihm den Beitrag.

Eine Woche später klingelt bei A der Postbote C. C war für die Auslieferung verantwortlich und das Paket wurde ihm nun von DPD in Rechnung gestellt. C möchte wissen ob A das Paket nicht erhalten hat. A bejaht dies und fragt C an wenn er denn das Paket abgegeben hat. C sagt er weiß es nicht mehr so genau, irgendwenn in den ersten Stockwerk des Hauses (es ist ein Miethaus mit mehreren Wohnungen und Bewohnern) . Als A fragt ob er es möglicherweise vor der Tür abgestellt hat, meint C es nicht mehr genau zu wissen da er sehr viele Pakete täglich ausliefert. A fragt ob er den Personalausweis kontrolliert hat bevor er das Paket abgegeben hat, C meint - nein hat er nicht. C droht A den Fall Polizei zu melden da er das teure Paket nicht zahlen möchte.

A bin ich. Ich frage mich nun was auf mich zukommt, ich wollte anfangs keine Anzeige gegen Unbekannt erstatten da ich mein Geld erhalten habe und weitere Komplikationen wie Befragungen etc. vermeiden will. Andererseits liegt für mich offensichtlicher Fall einer Urkundenfälschung vor - denn ich habe nicht unterschrieben. Andererseits war ich an diesem Tag zuhause udn meine Freundin kann bezeugen, dass bei uns weder jemand geklingelt hat noch das ich irgendetwas unterschrieben habe. Ich frage mich jedoch was auf mich zukommt wenn der Postbote nun zur Polizei geht und behauptet das Paket bei mir abgegeben zu haben. Soll ich dann mit einer Hausdurchsuchung rechnen oder mache ich mir da unnötige sorgen? Soll ich selbst zur Polizei gehen?

Ich habe ein Elektronikartikel von der selben Marke (das wonach ich suche) auf Ebaykleinanzeigen gefunden und überlege es mir zu kaufen, nun plagt mich der Gedanke was passiert, wenn eien Hausdruchsuchung stattfindet und ein Gerät mit selben Spezifikationen vorgefunden wird, soll ich von dem Kauf absehen.

Ich habe etliches über Hausdurchsuchungen gelesen die ohne ausreichenden Verdacht stattfinden und bin nun paranoid, ich möchte keinen soclhen EIngriff in meine Privatsphäre, soll ich den Artikel als angekommen melden und zahlen um es zu vermeiden - denn es wäre mir definitiv 450 Euro wert bevor irgendwann in paar Wochen/Monaten wann auch immer Polizei vor der Tür steht oder wie soll ich weiter vorgehen? Mache ich mir zu viele Sorgen?

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Postbote Paket selbst an sich genommen hat oder auch einfach auf der Straße vor der Haustür stehen ließ wie es bereits öfters mit DPD und anderen Diensten vorkam ( es gibt kaum Parkmöglichkeiten und Postboten versuchen so schnell wie möglich die Ware abzuliefern).

Danke für Ihre Hilfe!

-- Editiert von go498370-6 am 26.08.2018 18:18

-- Editiert von go498370-6 am 26.08.2018 18:21

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Ich habe ein Elektronikartikel von der selben Marke (das wonach ich suche) auf Ebaykleinanzeigen gefunden und überlege es mir zu kaufen, nun plagt mich der Gedanke was passiert, wenn eien Hausdruchsuchung stattfindet und ein Gerät mit selben Spezifikationen vorgefunden wird Ja und? Dessen Herkunft ließe sich ja belegen...
soll ich den Artikel als angekommen melden D. h., Sie wollen sich selbst des versuchten Betruges bezichtigen?
Als A fragt ob er es möglicherweise vor der Tür abgestellt hat, meint C es nicht mehr genau zu wissen da er sehr viele Pakete täglich ausliefert. A fragt ob er den Personalausweis kontrolliert hat bevor er das Paket abgegeben hat, C meint - nein hat er nicht. Wohnungstüren pflegen im Allgemeinen auch gar keinen Personalausweis zu haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go498370-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schätze ihre Ironie doch ich habe keine Ahnung wie ich vorgehen soll. Ich habe keine Lust auf Auseinandersetzungen mit übereifrigen Staatsanwälten und Polizisten, ich bin nicht besonders erpicht darauf eine Hausdurchsuchung erleben zu dürfen außerdem habe ich zwei kleine Kinder und würde es ihnen gerne ersparen.
Ist es für Sie verständlich?

-- Editiert von go498370-6 am 26.08.2018 18:59

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von go498370-6):
soll ich den Artikel als angekommen melden und zahlen um es zu vermeiden

Damit würde man bei den unerwünschten übereifrigen Staatsanwälten und Polizisten aber erst recht eine vermehrte Kontaktfreude auslösen

Das
Zitat (von muemmel):
D. h., Sie wollen sich selbst des versuchten Betruges bezichtigen?

ist keine Ironie, sondern die wahrscheinliche Folge wenn man nun wahrheitswidrig "doch angekomen" meldet.



Zitat (von go498370-6):
nun plagt mich der Gedanke was passiert, wenn eien Hausdruchsuchung stattfindet und ein Gerät mit selben Spezifikationen vorgefunden wird, soll ich von dem Kauf absehen.

In der Regel gibt es bei seriösen Händlern aus Deutschland eine einsprechende Rechnung - die dient als Herkunftsnachweis.



Zitat (von go498370-6):
oder wie soll ich weiter vorgehen?

Entweder zeigt der Fahrer den Vorfall an oder nicht.
Entweder zeigst Du den Vorfall an oder nicht.

In der Regel ist es aber besser für Dich, wenn Du den Vorfall anzeigst.


Kann aber auch sein das DPD oder der Verkäufer das schon längst angezeigt hat.



Überaus ungünstig ist es jedoch jetzt irgendwelche Vertuschungsaktionen oder "ich doch gar kein Verfahen" Aktionen zu starten - das ist nämlich typischen Täterverhalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go498370-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Wie wahrscheinlich ist überhaupt eine Hausdurchsuchung? Ich bin nicht vorbestraft und es ist mein aller erster Vorfall mit einer nichtgelieferter Ware.

Ansonsten ist es eine gute Idee eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung zu stellen? (Ich gehe ehrlich gesagt stark davon aus, dass es der Postbote selbst war der unterschrieben hat um nicht hochgehen zu müssen mit einem schweren Paket) Oder sollte ich nicht unnötig Aufmerksamkeit generieren wenn ich Kontakt mit den Behörden eigentlich auf ein Minimum reduzieren möchte? Wird das nicht Anzeigen (ich habe ja das Geld zurückerhalten und habe keinen Schaden) schon als Vertuschen gewertet?

Das Gerät welches ich derzeit ersatzweise kaufen möchte wäre ein Privatverkauf als Beleg könnte höhstens die Banküberweisung fungieren.


-- Editiert von go498370-6 am 26.08.2018 19:26

-- Editiert von go498370-6 am 26.08.2018 19:26

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von go498370-6):
Ansonsten ist es eine gute Idee eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung zu stellen?


Das wird B schon längst erledigt haben.

Zitat (von go498370-6):
Ist es für Sie verständlich?


Nein. Alleine auf die Idee einer Hausdurchsuchung zu kommen ist schon komplett abwegig.
Du wirst als Zeuge in dem Verfahren geführt, so lange nicht doch noch irgendwelche Indizien gegen dich auftauchen.
Ein Aussageverweigerungsrecht steht dir nicht zu.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go498370-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin kein Jurist, dass ist der Grund warum ich hier einen Rat ersuche. Eine Aussage würde ich auch nicht verweigern wollen.

-- Editiert von go498370-6 am 26.08.2018 22:56

-- Editiert von Moderator am 27.08.2018 13:34

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
C droht A den Fall Polizei zu melden da er das teure Paket nicht zahlen möchte.


Na und!
Ich würde das ignorieren.

Eine Hausdurchsuchung steht in diesem Fall unter einem Richtervorbehalt. Ein Staatsanwalt darf da eigenmächtig nichts entscheiden. Ohne stichhaltige Verdachtsmomente wird das kein Richter genehmigen.

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#9
 Von 
go498370-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar die Antworten haben mich beruhigt, vielen Dank.

Zur Frage wie ich auf Hausdurchsuchung komme und wieso ich davon Angst habe - ich denke jeder halbwegs normalfunktionierende Mensch würde so einen Eingriff in die Privatsphäre als unangenehm bis traumatisierend empfinden. Ansonsten habe ich wohl unnötigerweise zu viel Dr. Google gespielt und da habe ich einige ähnlich Fälle gefunden, da gings aber tatsächlich um Betrug und meist Bestellungen auf einen falschen Namen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von go498370-6):
Es ist ein 15 KG Schweres und recht großes Paket.


Dann wäre ja auch eine hypothetische Hausdurchsuchung kein so großer Eingriff in die Privatsphäre, da man sich dann schon mal sparen kann, in Schubladen zu suchen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
da man sich dann schon mal sparen kann, in Schubladen zu suchen.


Ich hab meine Goldbarren nur in meinen Schubladen. ;)

Was kommen wird, ist die Bitte den Vordruck einer "eidesstattlichen" Versicherung*, vom Verkäufer übersandt in der Sie versichern sollen, dass Sie die ursprünglich bestellte Ware nicht erhalten haben.

*Was auch immer Verkäufer darunter verstehen mögen.....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Was auch immer Verkäufer darunter verstehen mögen.....


Im Wesentlichen eine Aussage, die mit "Ich versichere an Eides Statt..." überschrieben ist.

Wobei man sich damit auch das Klo tapezieren kann. Ist die schriftliche Aussage eine Lüge, dann verwirklicht sie in der Regel nur einen Betrug und keinesfalls "Falsche eidesstattliche Versicherung", §156 StGB , da dies nur "vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde" möglich ist.
Von daher ist die Hemmschwelle, eine falsche Pseudo-EV abzugeben, keinesfalls höher als bei jeder anderen betrügerischen Lüge - im Gegensatz zu dem, was viele Privatleute meinen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
da dies nur "vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde" möglich ist.


Das wollte ich damit ansprechen.

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