Preisschild

5. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
micky1067
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Preisschild

Hallo,

ich möchte einen Fall erzählen, dem ein Freund passiert ist.

Er war mit seiner Frau in einem Kaufhaus einkaufen. Um für Verwandte ein paar Geschenke zu kaufen. An einem Stand gab es Geldbörsen die er und seine Frau sich genauer angesehen haben.

Da in einer Geldbörse das Preisschild fehlte, hat er aus einer anderen der gleichen Firma gleiches Aussehen (Von 35,95 € auf 22,95 € heruntergesetzt) das Preisschild in das andere gesteckt. Da das ausgewählte Portmonaie etwas weicher war, haben sich die Zwei für dieses entschieden.

Leider war keine Verkäuferin in der Nähe, um zu fragen ob der Preis ok ist. Auch auf dem zweiten gekauften Portmonaie war eine falsche Nummer aufgedruckt.

An der Kasse hat er dann die Kassiererin gefragt ob die Preise mit den Nummern der Geldbörsen übereinstimmen. Sie hat es kontrolliert und hat es als ok mitgeteilt. Komischerweise hat sie telefoniert. Sie mussten davon ausgehen das die Preise für die Geldbörsen somit ok sind. Er wusste das er einen Fehler begangen hat das Preisschild von einem anderen Portmonaie in das gleiche Fabrikat zu stecken. Aber er ist davon ausgegangen das es der gleiche Preis ist und dieser wurde ihm ja auch an der Kasse so mitgeteilt.

Er wollte keinen Betrug begehen. Zumal er das andere Portmonaie zu 59,95 € und eine Halskette zu 20,- € gekauft hat. Er hat daraus gelernt und wird so eine Dummheit niemals mehr begehen. Lieber fragt er dreimal nach bei der Kasse bevor er es bezahlt.

Dummerweise hat wohl ein Detektiv die zwei beobachtet und ihn wegen Betruges angezeigt. Wie soll er sich jetzt Verhalten ? Soll er bei der Polizei die voraussichtlih ein Anhörungstermin mitteilen bzw. eine Anhörungsbogen schicken werden ? Soll er das so auch schreiebn bzw . Aussagen oder sollt er lieber nicht machen und einen Anwalt einschalten ? Er und seine Frau haben keine Einträge im amtlichen Führunsgzeugnis und habe sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen. Was könnte für eine Strafe folgen ? Eine Vertragsstrafe von 50,- € hat er an das Kaufhaus schon überwiesen. Die Anhörung beim Detektiv hat er unter Vorbehalt unterschrieben.
Wie ist die Rechtslage und wie sollte er sich verhalten ?

Grüße


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

quote:
Auch auf dem zweiten gekauften Portmonaie war eine falsche Nummer aufgedruckt.


D.h., auf dem zweiten Portemonnaie war ein Aufkleber mit einem falschen Preis? Oder was bedeutet die falsche Nummer?

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, an der Kasse nach Nummern zu fragen? Normalerweise fragt man doch nach dem Preis :sweat:

Wenn es das erste Mal war, wo Ihr Freund erwischt wurde, und er sonst nicht auffällig wurde, soll er einfach abwarten, was ihm vorgeworfen wird.
Das wird wohl ne Geldstrafe (Laienmeinung, aber schon Erfahrung mit Straftaten vor Gericht, natürlich nur beruflich )





-- Editiert hamburgerin01 am 06.05.2013 01:23

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#2
 Von 
micky1067
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja auf den zweiten Portemonaie waren auch zwei Barcodes. Einer auf dem Preisschild und ein weiterer auf einem der Verpackung. Die Kassiererin meinte es gilt nur der an der Geldbörse. Er hat nach den Nummern gefragt ob der Preis so stimmt.
Ist halt blöd gelaufen. Sollte er wohl erstmal abwarten bis ein Schreiben kommt, oder soll er schon vorher etwas tun ?

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Betrug setzt zu allererst eine Täuschung voraus. Auf diese Täuschung muss sich auch der Vorsatz beziehen. Wenn der Kunde also in ein nicht gekennzeichnetes Portemonnaie das Preisschild eines anderen, augenscheinlich gleichwertigen Portemonnaies legt, und dann auch noch an der Kasse nachfragt, ob alles in Ordnung ist, sehe ich die Täuschung nicht.
Was soll denn überhaupt der Schaden sein? Die Differenz von 13 €?

Mir scheint, die Wahrheit wäre hier wirklich das Beste, dann spricht einiges für eine Einstellung gem. § 153 StPO .

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#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Betrug setzt zu allererst eine Täuschung voraus. Auf diese Täuschung muss sich auch der Vorsatz beziehen.


Wie war denn das mit der Urkundenfälschung in so einer Situation? AFAIK wird doch das Anbringen eines falschen Preisschildes auch darunter subsumiert.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
micky1067
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Er hat nun eine RA gefragt und der meinte er solle erstmal abwarten was da kommt. Ob überhaupt was kommt.
Denn der Betrag um den es geht sind 47,-€. Denn das Portemonaie war mit einem anderen EAN code versehen und gab an der Kasse nachdem alles bezajhlt wurde und der Detektiv nachgefragt hatte 69,95 € aus. Auch war es fast wie eine Falle. Denn der Detektiv hat wohl bevor die zwei an die Kasse gingen dort angerufen und mitgeteilt ihn doch bitte zurückzurufen wenn etwas nicht stimmt. Hätte die Kassiererin auf die Frage geantwortet das ein anderer Preis besteht wäre alles ok gewesen. So wurde heimlich telefoniert und die zwei in die Sch... geritten.

Ich denke er sollte die Mitteilung der Polizei abwarten und dann per RA in die Akten sehen lassen. Ich finde auch das es gemäß § 153 StPO eingestellt werden sollte, da hier auch Geringfügigkeit besteht. Wenn es schlimm kommt meine der RA sind max. 150,- Bussgeld fällig. Bin echt gespannt wie die Sache ausgeht.


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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

AFAIK wird doch das Anbringen eines falschen Preisschildes auch darunter subsumiert.
Ja, aber auch das setzt Vorsatz voraus. Wenn bei zwei gleichen Artikeln nur an einem ein Preisschild klebt, man aber den anderen haben möchte, weil z.B. der mit dem Schild einen kleinen Fehler hat, und dann das Schild umklebt, ist das keine Urkundenfälschung, schon tatbestandlich.

Hellseherische Fähigkeiten?
Oder Erfahrungswerte...
Es kann auch einen kleinen Strafbefehl geben. Bei der Einlassung würde ich aber zu § 153 StPO tendieren.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#9
 Von 
micky1067
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich denke auch das der RA da Erfahrungswerte hat. Er meint auch das es max. nur zu einem Strafbescheid kommt. Aber man weiß ja nie wie ein Staatsanwalt die Sache sieht.



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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das Ding heißt Strafbefehl und nicht Strafbescheid. Dabei handelt es sich sozusagen um ein Urteil im schriftlichen Verfahren, das eine Geldstrafe festsetzt, die nach Tagessätzen bemessen ist. Denkbar wären also 30 Tagessätze zu je soundsoviel Euro, wobei sich die TS-Höhe nach dem Netto-Einkommen bemisst (einfach durch 30 teilen). Dann kommen aber mehr als 150 € raus.

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