Preisschild "vertauscht"

22. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
weissnichtwaum
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Preisschild "vertauscht"

Hallo,ich wollte am samstag eine haarbürste kaufen,es war kein preis an diesem artikel,und es war die letzte.ohne nachzudenken,habe ich das preisschild einer anderen bürste der art abgerissen und an der kasse meine bürste mit dem anderen preis vorgelegt und bezahlt.wollte sie ja auf gar keinen fall stehlen,aber so wars wohl auch nicht besser.sofort nach der kasse stand der detektiv,der mich gleich ins büro bat.habe ohne viel aufsehen natürlich sofort zugegeben,was ich gemacht habe,er hat es ja eh schon gesehen.da der preisunterschied 1,50 euro betrug,musste ich die prämie von 50 euro nicht bezahlen,aber er müsse eine strafanzeige schreiben.als wir alles ausgefüllt und unterschrieben hatten,meinte er,er glaube nicht,das noch was käme.aber es liegt mir schwer in magen und ich möchte fragen,wie meine chancen aussehen.wird mein arbeitgeber davon erfahren??wird es einen eintrag ins führungszeugnis geben?ich habe soetwas noch nie gemacht,ich weiss auch nicht,was mich dazu verleitet hat. kann mir jemand weiterhelfen?

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wie alt sind Sie denn? Das ist wichtig, weil im Jugendstrafrecht andere Regeln gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
weissnichtwaum
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

ich bin 38 jahre alt und leider wohl in dem alter noch nicht vor dummheiten geschützt

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Also kein Jugendstrafrecht. Das macht aber nichts. Es liegt ja kein Diebstahl, sondern ein versuchter betrug vor. Der Schaden hätte (!) nur 1,50 € beragen. Da Sie ja anscheinend Ersttäter sind, wird das Verfahren aller Voraussicht nach gem. § 153 StPO eingestellt werden, also wegen geringer Schuld. Davon erfährt der Arbeitgeber nur etwas, wenn Sie es ihm sagen. Und so etwas wird auch nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

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#4
 Von 
weissnichtwaum
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo wastl! ich bedanke mich mal recht herzlich für den beitrag. hoffe,das es so seinen weg läuft.ja,bin ersttäter und mit sicherheit komme ich nie wieder in so eine missliche lage
gruß

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#5
 Von 
Atred
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!

Jetzt nur rein interessehalber: liegt hier nicht eher eine Urkundenfälschung vor (zusammengesetzte Urkunde)?

Gruß
Atred

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
weissnichtwaum
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

wie eine urkundenfälschung?? verstehe ich jetzt nicht ganz

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag "Atred",

das haben Sie sehr gut erkannt. Richtig, es handelt sich auch um eine Urkundenfälschung in Form der zusammengesetzten Urkunde.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Vorlage an der Kasse ist aber ein versuchter Betrug.

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#9
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Seit wann ist ein normales Preisschild eine Urkunde? - Abgesehen davon, daß hier ja nix verfälscht wurde sondern ein echtes Preisschild nur an einer anderen Stelle platziert wurde.

-- Editiert von Bewährungshelfer am 23.11.2004 19:00:22

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So wie es auch (nur) ein versuchter Betrug ist, wenn jemand einen Fahrschein verändert und dann bei der Kontrolle vorzeigt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag "Bewährungshelfer",

ein Preisschild verbunden mit der Kaufsache ist eine zusammengesetzte Urkunde . Von einer zusammengesetzten Urkunde spricht man, wenn eine verkörperte Gedankenerklärung mit ihrem Bezugsobjekt räumlich fest (=nicht notwendig untrennbar) zu einer Beweismitteleinheit derart verbunden ist, dass beide zusammen einen einheitlichen Beweis- und Erklärungsinhalt in sich vereinigen (BGHSt 5,76, 79).

Verfälschung ist jede (unbefugte, nachträgliche) Veränderung der Beweisrichtung und des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde, so dass diese nach dem Eingriff etwas anderes zum Ausdruck bringt als vorher. Es muss der Anschein erweckt werden, dass die Urkunde von vornherein den ihr nachträglich beigelegten Inhalt gehabt und dass der Aussteller die urkundliche Erklärung von Anfang an in der jetzt vorliegenden Form abgegeben habe (BGHSt 9, 235; BGH GA 63, 16).

Genau dieses war hier der Fall. Der Täter hat eine zusammengesetzte Urkunde verfälscht. Er handelte auch zur Täuschung im Rechtsverkehr. Die Problematik hinsichtlich von zusammengesetzten Urkunden in Form von Verpackungen ist hier nicht relevant.

Sagen Sie, sind Sie Jurist und haben Sie Jura studiert? Bei Ihnen habe ich manchmal das Gefühl, dass Sie in einigen Fällen Beiträge anderer vorschnell als falsch darstellen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag "Wastl",

strafrechtlich gesehen ist hier auch §267 StGB einschlägig, der jedoch auf Konkurrenzebene in Form der Subsidiarität oder der Konsumtion zurücktritt.

Die Vorlage an der Kasse ist, genau wie Sie richtig beschrieben haben, ein versuchter Betrug.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

-- Editiert von BOBO am 23.11.2004 19:36:28

-- Editiert von BOBO am 23.11.2004 19:37:47

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#13
 Von 
Atred
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich dachte eigentlich auch immer, dass es zur Rechtsiwssenschaft dazu gehört, immer alles erdenkliche in Betracht zu ziehen.

Aber bei mir im Studium sind auch genug Leute, die immer alles sofort abtun, da es nicht ihrer Ansicht entspricht!

Gruß
Atred

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bambo
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich bin Leie aber ich hab hier den Eindruk,dass es sich hier um einen volgezogenen Betrug handelt.
Ware bezahlt und dan durch Personal hinter der letzten kasse gefast.
sorry for mein deutsch lerne noch...
mfG

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ Bobo
Ich habe mich ja auf das Ergebnis beschränkt. Dass § 267 relevant ist, ist klar. Aber im Ergebnis liegt eben nur versuchter Betrug vor. Für die Schwarzfahrer, die einen gefälschten Fahrschein vorzeigen, habei ich auch im Büro eine Entscheidung, in der das aufgearbeitet ist.

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#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag "Wastl",

dann meinten wir also vom Inhalt her das Gleiche.

Ich wollte nur hervorheben, dass die juristische Subsumtion des Beitragsschreibers "Atred" durchaus zutreffend und gut gesehen war, auch wenn im Ergebnis der §267 StGB konsumiert wird, bzw. subsidiär ist.

Im Allgemeinen aus Interesse, würden Sie mir diese Entscheidung zukommen lassen per Mail, oder könnten Sie mir die jeweilige Fundstelle mitteilen?


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nee, Jurist bin ich nicht, sondern Sozialarbeiter. Tschuldigung, wenn es falsch rübergekommen ist...
Habe es eher von der Zivilrechtlichen Seite gesehen, nach der meiner Meinung nach ja das Preisschild lediglich eine Angebotsinformation für den Kunden darstellt und keine verbindliche Preisauszeichnung ist. Soweit ich weiß, könnte der Verkäufer an der Kasse theoretisch einen völlig anderen Preis verlangen und ist an das Preisschild nicht gebunden. Ergo könnte das Preisschild dann auch keine Urkunde darstellen, oder?

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Genau das ist eines der vielen Geheimnisse der Juristerei... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Wilke,

ich habe es dann falsch aufgenommen. Ich wollte Ihnen mit meinem Statement auch keinesfalls zu nahe treten.

Das Preisschild für sich allein gesehen ist auch keine Urkunde. Erst im Zusammenhang mit der jeweligen Kaufsache in fester Verbindung erhält es die Urkundenqualität einer zusammengesetzten Urkunde.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag "Wastl",

würden Sie mir die Entscheidung zukommen lassen, oder mir die Fundstelle zur Eigenrecherche mitteilen?

Ich würde mich freuen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
weissnichtwaum
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

heute aheb ich bescheid bekommen,von der polizei,wegen starfanzeige.muss ich das alles ausfüllen?ist das von vorteil oder ist es ein nachteil? wie läuft die sache nun weiter?? hatte so gehofft,es würde eingestellt werden,da ich so was noch nie gemacht habe.mit was muss ich denn noch rechnen?? danke erst mal

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Als Beschuldigter müssen Sie gar nichts, also weder das Formular ausfüllen noch aussagen. Allerdings dürften die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens deutlich steigen, wenn Sie geständig sind, was für eine Beantwortung des Schreibens spricht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Als Beschuldigter müssen Sie gar nichts, also weder das Formular ausfüllen noch aussagen. Allerdings dürften die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens deutlich steigen, wenn Sie geständig sind, was für eine Beantwortung des Schreibens spricht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
weissnichtwaum
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

klar gebe ich es zu,habe ich ja bereits in dem schreiben,beim detektiv.was soll ich leugnen,mein verstand hatte eben ausgesetzt,und nun muss ich grade stehen.aber wegen dem finanziellen,sollte ich es ausfüllen?meine einzige angst ist es,das mein arbeitgeber davon erfährt.hoffe auf einstellung,da ersttäter

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das Schreiben beim Dedektiv hat aber nichts mit der Polizei zu tun. Was sie jetzt bekommen haben, ist die "Beschuldigtenanhörung" der Polizei. Ich würde wastls Rat folgen und dort Angaben machen. Die Angaben zum Einkommen sind obligatorisch, da die Staatsanwaltschaft ja die Bemessung einer evtl. Geldstrafe oder auch einer mit einer Einstellung verbundenen Geldauflage an irgendetwas orientieren muß.
Mit einer Information des Arbeitgebers hat das nicht das geringste zu tun.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
weissnichtwaum
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Bob,Hallo Wastel,vielen Dank erst mal für euren Rat!!!
Noch eine Frage.wenn der Bogen der Polizei nichts mit dem Schreiben beim Detektiv zu tun hat,muss oder sollte ich die ganze Sachlage nochmals erklären? Kann ich dort auch vermerken,das ich das ganze bereue,und auch ein Entschuldigungsschreiben an das betreffende Geschäft gesandt habe?
Aber das werden die ja jedes Mal hören,auch wenn ich es durchaus ernst meine.Wie seht ihr das?? Vielen Dank erst mal,Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Egal wie oft die das hören - bringt auf jeden Fall mehr als leugnen - und das hören die sicher viel öfter und ungerner (gibts diese Steigerung überhaupt?).

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wenn sie "auf der sicheren Seite" sein wollen, würde ich auf alle Fälle den gesamten Sachverhalt schildern! Die Polizei erhält zwar regelmäßig eine Kopie des Berichts aus dem jeweiligen Geschäft - aber i.d.R. werden solche "fremden" Schreiben nur stiefmütterlich gelesen!
Ihre Einlassung zum Sachverhalt ist da schon wesentlich interessanter für die StA!!
Die Sache mit dem Entschuldigungsschreiben würde ich auf alle Fälle anführen!! Das ist doch auf alle Fälle (ein kleiner) Punkt für sie -wer macht das heutzutage schon noch??

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
weissnichtwaum
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

habe an silvester post von der sta bekommen,mit der nachricht,das das verfahren gegen mich eingestellt worden ist.mir fiel ein zentnerschwerer stein vom herz und ich konnte beruhigt ins neue jahr gehen......mich wird mein verstand mit sicherheit nie wieder im stich lassen und ich bedanke mich hiermit nochmal bei allen,die mir mit antworten zur seite standen........sehr gutes,hilfreiches forum hier............DANKE

-- Editiert von weissnichtwaum am 02.01.2005 22:42:37

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Congratulations and a happy new year!

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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