Preisschilder vertauscht! Strafe?

11. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Solidus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Preisschilder vertauscht! Strafe?

Hallo,

habe gestern echten Mist gebaut! Habe bei einem Elektrofachmarkt die Preischilder von einer DVD vertauscht! Also ich wollte die 2 DVD version für 29,99 und hab das Schild von der 1 DVD Version für 19,99 draufgeklebt! (vertauscht)! Habs dann wieder hingestellt und bin noch etwas herumgelaufen! Das Risiko erschien mir dann doch zu groß an der Kasse aufzufliegen, deshalb hab ich ne andere 2 DVD version für den regülären Preis von 29,99 geholt und an der Kasse bezahlt!

Kurz vorm Ausgang bat mich dann der Detektiv bitte einmal kurz mitzukommen! Er fragte ob ich wisse worum es geht! Ich sagte ja, erklärte aber das ich es für den Regüläten Preis gekauft habe und mir diese blöde idee leid tut! Er sagte ich solle ihm die DVD mit dem umgeklebten Preis holen, was ich auch tat! Ich sagte es tut mir leid können wir das ganze nicht vergessen? Ich hab doch normal bezahlt!

Ihm war das egal! 50 EUR Bearbeitungsgebühr und Anzeige! Er sagte das jetzt Urkundenfälschung auf mich zu kommen wurde und das das ganz schön hart werden kann!

Bin 20 Jahre alt, hab noch nie etwas verbrochen oder bin strafrechtlich in erscheinung getreten!

Kann mir jemand sagen was für eine Strafe da ungefähr auf mich wartet und wie lange es dauert bis ich über die Strafe informiert bin? Droht mir vielleicht sogar eine Feiheitsstrafe wegen dem mist??

Bin für jede Untertützung dankbar!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

mit 20 kann sowohl Jugend- als auch Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. Allerdings klingt das Ganze nach freiwilligem Rücktritt vom Versuch, könnte also durchaus eingestellt werden. Freiheitsstrafe gibt es definitiv nicht, wahrscheinlich auch nichts, was ins Führungszeugnis käme.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Solidus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die Antwort!

Hat jemand vielleicht schonmal etwas ähnliches gemacht und wurde dafür bestraft?

Wenn ja was gab es??

Gruß Solidus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Rücktritt vom Versuch des Betruges, ja...aber die Urkundenfälschung ist vollendet.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

da hat der Bob wohl recht. Aber eine Einstellung wegen Geringfügigkeit ist trotzdem drin.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
Solidus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll ich mich am besten Verhalten um eine Einstellung zu erwirken?

Wie lange dauert es bis ich über strafe oder Einstellung bescheid weiss?

Hab seit der Sache kaum noch ne ruhige Minute, wenn dass ne saftige Geldstrafe gibt dann bin ich wohl echt im Arsch, bin auch noch Arbeitssuchend!

Danke für eure Antworten!

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie soll ich mich am besten Verhalten um eine Einstellung zu erwirken?

"Kleine Brötchen backen", bei der JGH und ggf. beim Gericht. Einsichtig und reuig zeigen.

Wie lange dauert es bis ich über strafe oder Einstellung bescheid weiss?

Je nach Auslastung der JGH und der StA mehrere Wochen bis einige Monate.

Hab seit der Sache kaum noch ne ruhige Minute, wenn dass ne saftige Geldstrafe gibt dann bin ich wohl echt im Arsch, bin auch noch Arbeitssuchend!

Wenn Jugendstrafrecht angewendet wird gibt es keine Geldstrafe, sondern soziale Arbeitsstunden. Auch bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht kann eine ggf. verhängte Geldstrafe problemlos in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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