Privates Darlehen - Strafbarkeit § 263 StGB

20. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)
Privates Darlehen - Strafbarkeit § 263 StGB

Hallo,

folgender fiktiver Fall und eure Einschätzung bitte.

A nimmt nach Rücksprache mit Bekanntem/Arbeitskollegen B ein privates Darlehen über sagen wir 10.000 € auf.

A befindet sich zum damaligen Zeitpunkt in einem befristeten Arbeitsverhältnis und dies weiß B auch, denn er arbeitet auch bei der gleichen Firma.

A informiert seinen guten Freund und Kollegen B über die Notwendigkeit eines Kredites, aber keine Chancen darauf, weil A sich noch bis 2014 in der Wohlverhaltensphase seiner privaten Insolvenz befindet.

Kollege B bietet seine Hilfe in Form des Darlehens an. B nimmt dafür selbst einen Kredit auf, mit dem er ein eigenes altes Darlehen mit ablöst und erstellt daraufhin einen Darlehensvertrag in dem die Rückzahlung in monatlichen Raten geregelt ist.

Kollege B zahlt an A das Darlehen im Januar 2013 aus.

A bekommt wieder erwarten seinen Vertrag nicht verlängert und verliert im März 2013 seinen Job.

Die erste Rate zahlte A im Februar in voller Höhe und nach Rücksprache mit Kollege B durch den Jobverlust im März und April in variabler Höhe. Anfang Mai erstattet A dem Kollegen B die Restsumme aus März und April.

Im Zuge dessen wird vereinbart, die Rate zu halbieren, bis A wieder einen Job bzw. die Möglichkeit hat mehr zu bezahlen. Dies hat sich A auch abgespeichert aus einem Gespräch in einem sozialen Netzwerk, da kein persönlicher Kontakt mehr besteht.

Seit Juli 2013 zahlt A wieder die volle Rate und hat jegliche Rückstände ausgeglichen, sodaß die Ratenzahlung wie vertraglich vereinbart "plan" ist.

Nun unterstellt Kollege B hier Betrug und zeigt an. Gründe:

1. A hätte das Risiko besser einschätzen müssen, was die Vertragsverlängerung angeht. (A hat B aber in Vorgesprächen darüber berichtet und B war der Ist-Stand und die im Raum stehende Verlängerung/odernicht Thematik bekannt.

2. B hat nun selbst Zahlungsschwierigkeiten, da A nur teilweise die Raten bedient hat, dies hätte B "reingerissen".

In welcher Form liegt hier ein Betrug vor, wenn die Dinge doch kommuniziert worden sind und Kollege B dem A doch gerade wegen der vorliegenden Problemen mit dem Kredit aushilf?

Gruß und Dank.

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18 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
In welcher Form liegt hier ein Betrug vor, wenn die Dinge doch kommuniziert worden sind


Eben. Deswegen würde Betrug mangels Täuschung ausscheiden.

Aber in der Praxis wie immer die Frage, wer was beweisen kann.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

@ !!Streetworker!!

Du schreibst, in der Praxis die Frage, wer was beweisen kann.

Muss denn nicht B nachweisen, dass A nicht informiert hat? Wie soll A denn beweisen, dass es besprochen worden ist?

B hat ja für A den Kredit eben aus diesem Grund ermöglicht, da A´s Bonität gerade wegen der Privatinsolvenz / Schufa dies nicht hergab.



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#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
B hat ja für A den Kredit eben aus diesem Grund ermöglicht, da A´s Bonität gerade wegen der Privatinsolvenz / Schufa dies nicht hergab.



Ich kann da, egal wie man es dreht und wendet, keinen Betrug erkennen.

Betrug erfordert Vorsatz, A hätte seine Zahlungsunfähigkeit bei Unterschrift unter den Vertrag also mindestens billigend in Kauf nehmen müssen.

Über die Befristung des Arbeitsverhältnis hat er nicht getäuscht, das war B bekannt. Daß er darauf gebaut hat, daß verlängert wird, kann man als wahr unterstellen.

Die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist oft schwierig. "Das wird schon gut gehen" ist vielleicht grob fahrlässig, aber keinesfalls Vorsatz.

Die Beweislast den Vorsatz nachzuweisen haben ggf. die Ermittler. Ich halte das bei der Konstellation für ausgeschlossen, daß dieser Nachweis vor einem Gericht gelingen kann.

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#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Muss denn nicht B nachweisen, dass A nicht informiert hat?


Für die strafrechtliche Seite muß er es nur zur Überzeugung eines Richters glaubhaft machen. Wenn A und B "gute Freunde" sind und in der gleichen Firma arbeiten, wird man wohl eher nicht glauben, daß B nichts von den Vertragsumständen des A gewußt hat.

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#5
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

Für A ist es eben traurig, dass B ihm nun dies vorhält, da A keinerlei Betrugsabsichten hat und der Kredit bereits zu 20% getilgt ist und A die entsprechenden Raten ja aktiv zahlt.

B wusste über die vertraglichen Gegebenheiten der Firma, in der er auch zum aktuellen Zeitpunkt noch tätig ist.

Fraglich nur, wie A beweisen soll, dass B diese Fakten, wie z.B. Privatinsolvenz / schlechte Schufa kannte. Persönliche Vorgespräche ja klar, aber das ist ja für einen Richter kein Beweis.

A macht sich eben Sorgen, dass B ihn anzeigen könnte.

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#6
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Fraglich nur, wie A beweisen soll, dass B diese Fakten, wie z.B. Privatinsolvenz / schlechte Schufa kannte.


Wie schon gesagt, A muß das nicht beweisen. Ein Staatsanwalt müßte den Richter überzeugen, daß B die Arbeitsvertragssituation von A nicht kannte und daher ein "Verschweigen" von A relevant war - und daß dann B glaubwürdiger ist als A, wenn er behauptet, entgegen A's Aussage nicht informiert worden zu sein.

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#7
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

Interessant ist in diesem Fall auch, dass A bereits straffällig in diesem Bereich war, dies aber natürlich nicht zusammenhängt.

In einem anderen Forum wurde dazu noch folgendes hinzugefügt, was das Thema Privatinsolvenz / schlechte Schufa angeht:

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In solchen Konstellationen hält man von vornherein idealerweise fest, dass der Darlehnsgeber über die extremen Negatimerkmale informiert wurde.

Wenn der Darlehnsgeber tatsächlich Anzeige erstattet, wird man abwarten müssen, wie StA und letztendlich ggf. ein Gericht den Fall bewerten. Die einschlägigen Vorstrafen des Darlehnsnehmers sprechen sicherlich auch nicht unbedingt für ihn. Aber natürlich muß man ihm, wie immer im Strafrecht, die Tat nachweisen, bzw. sie muß zur Überzeugung des Gerichts feststehen.
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Käme nicht auch in Betracht, dass A gerade deswegen einen guten Freund um Hilfe bat und ihn darüber aufklärte, denn er hätte sowieso was die Bonität in der Schufa angeht keine Chance auf einen Kredit über eine Bank.

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Käme nicht auch in Betracht


Wofür soll das "in Betracht kommen"?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#9
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

Dafür, dass der Kredit aus dem Grund über B aufgenommen worden ist, weil A nicht die Bonität nachweisen kann - sonst hätte A ja selbst direkt bei einer Bank einen Kredit aufnehmen können, warum über B...


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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Dafür, dass der Kredit aus dem Grund über B aufgenommen worden ist,


Ja, und wofür soll diese Tatsache "in Betracht kommen"?

Ich vermute mal stark, dass Sie die den Begriff "in Betracht kommen" hier einfach falsch verwenden, bzw. etwas anderes meinen.

Falls Sie meinen, dass sie Tatsache, dass man einen Freund nach Geld gefragt hat (statt einer Bank) "darauf hindeutet" (das ist was anderes als "in Betracht kommen"), dass man ihn über die Umstände aufgeklärkt hat, kann das sein, ja.

Andererseits kann es aber auch sein, dass man den Freund gefragt hat, weil der eben nicht die Möglichkeit hat, die Bonität zu prüfen, wie eine Bank das kann.

Dieser Umstand spricht also weder für irgendwas, noch gegen irgendwas.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Dafür, dass der Kredit aus dem Grund über B aufgenommen worden ist, weil A nicht die Bonität nachweisen kann - sonst hätte A ja selbst direkt bei einer Bank einen Kredit aufnehmen können, warum über B...




Davonb, daß die Merkmale des Betrugstatbestands nicht vorliegen scheint man dich nicht überzeugen zu können.

Vielleicht ist das eingängig: Es ist strafbar, wenn du ein Darlehen aufnimmst, obwohl sich das Insolvenzverfahren abzeichnet und der Kreditgeber Gefahr läuft, sein Geld nach der Eröffnung zu verlieren.

Nimmst du nach der Eröffnung ein Darlehen auf, fallen die neuen Schulden nicht unter die Restschuldbefreiung. Gehst du wie hier mit gutem Grund davon aus, daß du den Kredit trotz des laufenden Verfahrens bedienen kannst, ist das kein Betrug.

Das würde im Prinzip sogar gelten, wenn du den Kreditgeber gar nicht über die Insolvenz unterrichtest. Daß du fest, vorsätzlich, davon ausgegangen bist, daß du die Arbeit verlieren wirst, wird man dir nicht nachweisen können.

In Probleme könntest du geraten, wenn ein "alter" Gläubiger von den neuen Schulden erfährt und dir deshalb die Restschuldbefreiung versagt wird. Auch hier wird man nicht nachweisen können, daß du das in deinen Vorsatz aufgenommen hattest. Im Gegenteil, das kann man wohl ausschliessen.

Erfahren könnten das die "alten" Gläubiger vom "neuen" Kreditgeber. Der könnte dir so schwer schaden um den Preis, daß er dann sein Geld vielleicht verliert. Wenn er tatsächlich so dumm sein sollte, daß er selber deine Zahlungsunfähigkeit herbeiführt, führt das aber nicht dazu, daß du ihn betrogen hast. So bösartig ist das Strafrecht dann doch nicht.

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#12
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

So ist es nicht gemeint, ich versuche es nur zu begreifen.

Eine andere Antwort war z.B.:
--
Was ist aber nun, wenn B behauptet, getäuscht worden zu sein?

StA und Gericht sind ja nun nicht verpflichtet, immer dem Vortrag des Beschuldigten Glauben zu schenken. Denn in dem Fall könnte man fast niemanden mehr wegen Betruges verurteilen. Dennoch bleibt es dabei, dass die StA den Betrug nachweisen müßte.

In Fällen wie diesen gibt es eben keine 100%-Antwort im Vorfeld.

---

Und zum Thema, wie das Gericht es nachweisen soll, dass A mündlich mit B die wichtigen Sachen abgesprochen hat (Privatinso, schlechte Bonität, Vertragsverlängerung ...)

Antwort:
Indem es aufgrund vorliegender Indizien und Umstände zu der "zweifelsfreien Überzeugung" gelangt, dass es so ist. (sprich, dass B es nicht wusste) ...
---

Gruß!

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#13
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
So ist es nicht gemeint, ich versuche es nur zu begreifen.



Ja, du scheinst der felsenfesten Auffassung zu sein, daß du dich strafbar gemacht hast.

Das kann man dann nicht ändern, aber die Justiz ist dem Recht unterworfen und der Betrugstatbestand ist eben nicht erfüllt, s.O.

Die Wahrscheinlichkeit, daß der Kollege dich anzeigt und deine Restschuldbefreiung gefährdet, geht davon abgesehen ja sowieso gegen Null, ausser er ist sehr unterdurchschnittlich intelligent.

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#14
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

@ asap

Ich verstehe Dich schon und bin nicht der Überzeugung, da es auch nicht so ist, aber ich im Falle des Falles gerne informiert sein möchte.

Es wurde noch weiter gesponnen... deine Gedanken dazu?

---

Bei Lichte betrachtet, erscheint mir die fiktive Story u.U. einen ganz "menschlichen" Hintergrund zu haben.

Nachdem aus der Lebenserfahrung (ok, Ausnahmen gibt es immer) niemand einem anderen so mir nichts, dir nichts 10 Mille leiht - noch dazu, wenn der (der/die?) sich dafür selber verschulden muss - drängt sich mir der Verdacht auf, dass der "gute Freund und Kollege" (er/sie?) mit dem A "zart verbandelt" war. Möglicherweise ging das dann in die Brüche und all das was nachfolgt sind die emotionalen Folgen des Bruchs.

Und wenn -wohlgemerkt wenn!- dem so wäre, könnte das Kreditgeschäft u.U.in einem anderen Licht gesehen werden (müssen). Vielleicht war es dann doch nicht mehr so freiwillig....
---
Ich sprach von möglicherweise "zarten Banden" (= Liebesbeziehung) die A und B "umschlangen". In solchen Beziehungen ist es manchmal so, dass sich der/die eine einem gewissen Druck hinsichtlich einer bestimmten Handlungsweise ausgesetzt sieht bzw. der/die andere eben solchen Druck ausübt. Das kann manchmal ganz subtil ablaufen, manchmal auch physisch "untermalt" werden.

---

Bei A und B handelte es sich um Arbeitkollegen (B=weiblich) ... und es entwickelte sich eine sehr gute Freundschaft, da A und B vieles gemeinsam haben (Schicksalsschläge usw.) ... und A fragte B irgendwann eben um Hilfe in Form eines privaten Darlehens. That´s all.

Das man sich da diverse Eventualitäten "erspinnen" könnte, ist mir schon klar.

Viele Grüße.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Das kann manchmal ganz subtil ablaufen, manchmal auch physisch "untermalt" werden.



????

Ja, wenn eine Erpressung vorliegt ist das strafbar.

Ob B da eine glaubwürdige Zeugin abgibt, wage ich zu bezweifeln.

Sie hätte ja einfach zur Polizei gehen können, bevor sie unterschreibt. Wieso unterschreibt sie? Und zahlt das Geld aus? Wenn schon Erpressung, weshalb ein Darlehen und nicht Cash? Wer soll denn das glauben?

Wenn sie falsche Anschudigungen erhebt, macht sie sich selber strafbar. Soll es alles geben, aber die Geschichte hier driftet immer mehr ins diffus-irrationale ab.

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#16
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

Inwieweit wäre es denn in einer anderen Variation strafbar, wenn B nun aussagt, dass A das Darlehen für die Tilgung bestimmter Schulden angedacht hat und dies auch in Logdateien festgehalten worden ist, sprich ein Teil für Gläubiger 1, ein Teil Gläubiger 2, usw. - A aber den Kredit letztenendes nicht komplett für die angesprochenen Gläubiger verwendet hat.

Im Darlehensvertrag wurde keine Zweckbindung festgehalten, da A und B noch im Laufe der Gespräche vor der vertraglichen Vereinbarung gesprochen hatten und A sich nicht festlegen wollte, wie er den Kredit nun nutzt, bzw. war A noch am verhandeln mit diversen Gläubigern.

Die Frage nun also, wenn der Darlehensvertrag kein zweckgebundener Vertrag ist - kann B dann im Rahmen einer Anzeige sich auf diese Sachen zweckgebundenheit beziehen, weil B vermutet, dass der Kredit vielleicht doch für etwas anderes verwendet worden ist? Sind z.B. Logdateien aus Facebook / Chats usw. gerichtlich verwertbar?

Danke.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Allgemein:

Der "Zweck" spielt beim Tatbestand Betrug dann eine Rolle, wenn über den Zweck getäuscht wurde und diese Täuschung relevant für die Vermögensverfügung beim Verfügenden ist. Beispiel ist der sog. "Spenden- oder Bettelbetrug".

X wirbt bei Y für Spenden, vorgeblicherweise und wahrheitswidrig für den Katzennotdienst "Miau". Y ist großer Katzenfreund und spendet daher 5000,00 €. Hätte X um Spenden für "Vereinigung obdachloser Friedhofsgärtner" geworben, hätte Y nichts gespendet.

In dem Fall läge Betrug vor. Wobei es dann auch egal ist, ob X das Geld in Wirklichkeit der "Vereinigung obdachloser Friedhofsgärtner" zukommmen lassen wollte, oder selbst verprassen wollte, da auch Drittzueignung strafbar ist.

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#18
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

Und wie sieht es in dem geschilderten Sachverhalt aus?

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0x Hilfreiche Antwort

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