Privatinsolvenz und neue Schulden auf falschen Namen

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Misseslr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz und neue Schulden auf falschen Namen

Guten Tag, ich habe letztes Jahr die PI eingeleitet . Jedoch habe ich aufgrund meines Borderlines und der Kaufsucht neue Schulden gemacht jedoch auf andere Namen ( meinen Orginal Namen einfach Buchstaben hinzugefügt ) anfangs könnt ich die Dinge bezahlen aber jetzt ist es zu viel und ich 5.000 Euro Schulden . Übermorgen wollt ich zur meiner Insolvenzverwalterin und weiß nicht ob ich mich selbst anzeigen soll .. mir tut das alles so leid ..

Ich bin alleinerziehend und hab ein Baby und sooo Angst ins Gefängnis zu müssen . Ich hab keine Vorstrafen etc. Dennoch hab ich so Angst und mir tut alles so leid ich wollt mich selbst anzeigen aber habe keine Ahnung von allem ..

-- Editiert von Moderator am 11.09.2017 21:59

-- Thema wurde verschoben am 11.09.2017 21:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Deine IV hat damit nix zu tun und wird dich dazu auch nicht beraten. Diese ist ausschließlich dafür zuständig dass das Insoverfahren ordentlich abgewickelt wird. Deine neuen und in betrügerischer Absicht begangenen Schulden haben mit der Inso nichts zu tun.

Bevor du dich selbst anzeigst solltest du deinen Gläubigern/Gläubigervertreter auf alle Fälle ersteinmal deine korrekten Daten mitteilen und wie du das zahlen wirst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ohne Vorstrafen gibt es hier gar keine Haftstrafe. Vielmehr wird es eine hohe Geldstrafe geben oder allenfalls eine Bewährungsstrafe. Ich würde dem Gericht gegenüber allerdings nicht auf "Borderline und Kaufsucht" herumreiten - das führt zur Bestellung eines psychiatrischen Gutachters, dessen vierstellige Kosten Sie am Ende bezahlen dürfen: Der wird Ihnen dann nämlich auf die Prozeßkostenrechnung gesetzt.
Bevor du dich selbst anzeigst solltest du deinen Gläubigern/Gläubigervertreter auf alle Fälle ersteinmal deine korrekten Daten mitteilen und wie du das zahlen wirst. Zum Zahlen wird da wohl schlicht das Geld fehlen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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