Privatklage oder Zivilklage bei Beleidigung?

9. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Wolfspelz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Privatklage oder Zivilklage bei Beleidigung?

Hallo, ich habe schon ein wenig herumgelesen und bin also bereits etwa informiert über meine Aussichten auf (Miss-)Erfolg.

Der Sachverhalt: ich bin von meinem ehemaligen Vermieter (Wohnungsverwalter), mit dem ich schon immer im Clinch gelegen habe, per e-Mail beleidigt worden ('Du A****' war sein Ausdruck), als ich als Antwort auf eine an viele Adressaten gesendete Massenmail schrieb, man solle solche Mails doch lieber als Blindkopie (im bcc-Feld) versenden. Seine Adresse war zufällig unter den Adressaten der Erstmail; mit unserem Streit vom letzten Jahr, der sogar rechtsanhängig war, und der noch immer nicht vollständig ausgetragen ist, hatte die Mail also gar nichts zu tun.

Vielleicht würde ich bei einem anderen Absender ja anders reagieren, aber hier bin ich nicht mehr tolerant. Der Mann hatte mich ja schließlich mal um ca 1000 € geprellt. Nun weiß ich aus meiner Lektüre im Forum, dass eine Klage nach §185 StGB (Beleidigung) mangels öffentlichen Interesses eingestellt werden wird und ich dann zivilrechtlich aufgrund §374 StPO weiterklagen kann, auf eigenes Risiko und mit vorhergehendem Sühneversuch. Wo wohl wenig rauskommen wird. Als Alternative steht mir eine Zivilrechtsklage mit Anspruch auf Schadensersatz nach §823 BGB zu.

Meine Fragen: was kann bei beiden Klageformen rauskommen, eine Entschuldigung, oder tatsächlicher Schadensersatz? Wer zahlt meinen Anwalt im Falle, dass mir Recht gegeben wird und brauche ich überhaup einen? Und: kann er als Minimum zur Entschuldigung und zum Widerruf seiner Beleidigung verpflichtet werden? Schließlich: Hat die Tatsache einen Einfluss, dass ich es hier mit dem Chef einer Wohnungsverwaltung, also einem Professionellen zu tun habe und dass ich bereits einmal mit ihm zu tun hatte?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> was kann bei beiden Klageformen rauskommen, eine Entschuldigung, oder tatsächlicher Schadensersatz?

Wenn du letzteren plausibel machen kannst...

Eine Privatklage bringt dir zivilrechtlich nichts, d.h. keinen unmittelbaren Schadensersatz. (Auch wenn der als Auflage beantragt werden kann.) Außerdem wird auch die Privatklage meist eingestellt.
Bei der PK ist außerdem ein (erfolglos abgeschlossenes) Schiedsverfahren Voraussetzung.

> Wer zahlt meinen Anwalt im Falle, dass mir Recht gegeben wird und brauche ich überhaup einen?

Du *mußt* dir weder für PK noch für ZK einen Anwalt nehmen.
Bei beiden Varianten zahlt der Verlierer die (deine und seine) Anwaltskosten, ggfs. werden sie auch geteilt, wenn es zu einem Vergleich kommt.

> Und: kann er als Minimum zur Entschuldigung und zum Widerruf seiner Beleidigung verpflichtet werden?

Im Strafrecht ist beides keine vorgesehene Sanktion. In einem Schiedsverfahren würde das aber als Möglichkeit zur Sprache kommen.
Im Zivilverfahren kannst du vermutlich auf keines von beiden klagen.

> Schließlich: Hat die Tatsache einen Einfluss, dass ich es hier mit dem Chef einer Wohnungsverwaltung, also einem Professionellen zu tun habe

Nö.

> und dass ich bereits einmal mit ihm zu tun hatte?

Vielleicht. Wenn die Gegenseite sich auf den Standpunkt stellt, du hättest die Email gefälscht, um ihm "eins auszuwischen", erscheint das natürlich glaubwürdiger, wenn du dafür aus früheren Streitigkeiten ein Motiv hättest.
Die Frage, ob du dann für eine kleine Entschuldigung oder einen kleinen Schadensersatz erst mal ein technisches Sachverständigengutachten vorfinanzieren willst, mußt du dir dann selber beantworten.

-- Editiert von Wellkamp am 09.02.2009 19:31

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wolfspelz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

danke erstmal. Bleibt die Frage, was das alles überhaupt bringen soll. Beleidigung ist doch ein Straftatbestand, aber wie soll ich da was einklagen, wenn alles mein Risiko ist und ich am Ende mur die goldene Zitrone gewinnen kann? Wo die Ausgangslage ja so klar ist.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Hi,

tja, die Privatklage ist eine relativ sinnlose Sache, von der abzuraten ist. Nun wissen Sie das auch...Übrigens besteht bei der PK zwar kein Anwaltszwang, aber eine formvollendete Anklageschrift kriegt halt auch nicht jeder Laie hin.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

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