Hi, ich hätte eine extrem wichtige Frage und bitte um Hilfe:
Was ist zu prüfen wenn A den B zur Unterschlagung anstiften wollte, B jedoch abgelehnt hat und dies dem A auch deutlich machte. Später hat es sich der B dann anders überlegt und die Sache unterschlagen, da er nochmal über das Gespräch mit A nachdenkt.
Hat sich A wegen Anstiftung oder versuchter Anstiftung strafbar gemacht???
Vielen Dank für jede Hilfe!!!
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