Hi, ich hätte eine extrem wichtige Frage und bitte um Hilfe:
Was ist zu prüfen wenn A den B zur Unterschlagung anstiften wollte, B jedoch abgelehnt hat und dies dem A auch deutlich machte. Später hat es sich der B dann anders überlegt und die Sache unterschlagen, da er nochmal über das Gespräch mit A nachdenkt.
Hat sich A wegen Anstiftung oder versuchter Anstiftung strafbar gemacht???
Vielen Dank für jede Hilfe!!!
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Problem zu Anstiftung / versuchte Anstiftung!!
27. März 2008
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Frage vom 27. März 2008 | 12:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem zu Anstiftung / versuchte Anstiftung!!
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#1
Antwort vom 27. März 2008 | 13:07
Von
Status: Praktikant (698 Beiträge, 214x hilfreich)
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#2
Antwort vom 27. März 2008 | 13:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ok vielen dank erstmal!
mein problem ist jeodch vor allem, dass ich absolut keine quelle finde, wo das Problem auftaucht. ich würde gerne die anstiftung verneinen und einen Versuch prüfen, weiß aber nicht mit welcher begründung ich die prüfung verneinen kann. lässt sich das nur mit logischer begründung vertreten oder gibt es hierzu irgendwelche theorien oder entscheidungen der rechtsprechung??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. März 2008 | 14:57
Von
Status: Praktikant (698 Beiträge, 214x hilfreich)
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#4
Antwort vom 27. März 2008 | 16:24
Von
Status: Praktikant (698 Beiträge, 214x hilfreich)
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