Ich kontaktierte gestern eine Prostituierte mit der ich für morgen um 12:00 Uhr einen 30 Minuten Termin für 130 € ausgemacht habe. Ich schrieb ihr, dass ich lediglich Fetische ausleben wollte, wie mit Füßen und sowas, aber ohne Geschlechtsverkehr und sowas. Wenig später sagte ich ihr per E-Mail ab, mit der Begründung, dass etwas dazwischen gekommen ist und schrieb danach, dass das hoffentlich in Ordnung sei. Danach schrieb sie als Antwort komischerweise nein, was mich sehr wunderte. Muss ich jetzt mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und wenn ja mit welchen? Sie las die Nachricht erst gegen abends, hat zumindest erst dann darauf geantwortet, auf meine Absage.
Prostituierte abgesagt.
ZitatDanach schrieb sie als Antwort komischerweise nein, was mich sehr wunderte. :
Du vergibst einen Auftrag, sagst dann ab und wunderst Dich das der Auftragnehmer dann das nicht in Ordnung findet wenn er den Verlust für Dein Fehlverhelten tragen soll?
ZitatMuss ich jetzt mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und wenn ja mit welchen? :
Nun, Verträge sind in der Regel einzuhalten.
Es könnte also sein, das man - so sollte sich kein Ersatz finden - für die ausgefallene Zeit einen entsprechenden EUR Betrag zahlen soll.
Im Besten Falle landet man nur auf der schwarzen Liste und wird künftig dort nicht mehr buchen können oder erst nach Vorkasse. Eventuell auch im weiteren Umkreis, je nachdem wie gut die vernetzt sind.
Es würde möglicherweise - und wenn ich richtig zwischen den Zeilen lese, hat diese Gedanken HvS ebenso - beim "besten" Falle bleiben. Ein Anspruch nach dem ProstG entsteht dem Wortlaut nach nur, wenn die Handlungen auch vollzogen wurden. Zweitens könnte es sich um einen Dienst mit besonderer Vertrauensstellung handeln, der gleichfalls zu jeder Zeit kündbar ist. Drittens könnte ein Widerrufsrecht bestehen.
Ich habe noch nicht genauer hingeschaut und das eine oder andere ist auch eher abzulehnen - erwägen sollte man das alles der Vollständigkeit halber aber schon.
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Ein Widerrufsrecht dürfte wegen §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB
nicht bestehen.
Ich würde "lediglich Fetische ausleben wollte, wie mit Füßen und sowas, aber ohne Geschlechtsverkehr und sowas" unter "Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht" sehen.
Das liegt natürlich auch für mich nahe; darauf kam es mir in meinem Beitrag allerdings nicht an.
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