Prozessbetrug???

17. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Roswitha Keck
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozessbetrug???

Ein Rechtsanwalt begeht Urkundenfälschung und wird verklagt. Eine Kollegin aus der gleichen Kanzlei vertritt ihn vor Gericht. Er selbst ist abwesend. Der Richter dieser Verhandlung ist nicht der, für den er sich aus gibt. Sagen wir mal der
Richter der die Unterlagen ausgestellt hat heißt Maier und der der die Verhandlung wirklich führt heißt Müller. Man dachte die Beklagte merkt das nicht.

Muss man dann beide Anwälte und den Richter wegen Prozessbetrug verklagen?

Ich bin gespannt ob es Antworten gibt.
Dafür schon im Voraus vielen Dank
Roswitha

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Richter der die Unterlagen ausgestellt hat heißt Maier und der der die Verhandlung wirklich führt heißt Müller.


...hat aber in der HV behauptet Maier zu sein, oder wie???

Abgesehen davon sehe ich keinen Prozessbetrug, schon gar nicht durch die Anwälte.

Oder hat die "Kollegin " etwa auch behauptet der "Kollege" zu sein???

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Welche "Unterlagen" hat der Richter ausgestellt?

quote:
Man dachte die Beklagte merkt das nicht


Ist die Beklagte jetzt der Rechtsanwalt der Urkundenfälschung begangen hat? Alles sehr wirr wie du es schreibst.

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Vermutlich hat sich die TE im Forum geirrt und es handelt sich um österreichisches Recht. Denn:....Ein Rechtsanwalt begeht Urkundenfälschung und wird verklagt.....
Einen Fälscher erwartet ein Strafverfahren und dort ist kein Beklagter sondern Angeklagter.

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#4
 Von 
Roswitha Keck
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss das glaube ich neu schreiben.
Dieser Anwalt hat selbst Beschlüsse und Urteile mit Briefpapier aus dem Amtsgericht an eine Frau geschrieben. Diese Frau hat dann Widerspruch eingereicht und daraufhin gab es eine Verhandlung. Der Anwalt selbst glänzte durch Abwesenheit und wurde durch diese Kollegin bei der VH vertreten. Der Richter der immer aauf diesen amtlichen Briefen stand ist allerdings seid 2007 nicht mehr an diesem Amtsgericht tätig. Die Verhandlung selbst wurde an diesem Amtsgericht vom Landgerichtspräsidenten gehalten.

Es ist zwar kompliziert, aber ich hoffe, dass ich trotzdem eine Antwort erhalte. Hier haben sich doch alle strafbar gemacht.
Gruß und Danke Rosi

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#5
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Dieser Anwalt hat selbst Beschlüsse und Urteile mit Briefpapier aus dem Amtsgericht an eine Frau geschrieben.


Wie hat er das denn genau gemacht? Und vor allem zu welchem Zweck?

Zitat:
Diese Frau hat dann Widerspruch eingereicht und daraufhin gab es eine Verhandlung.


Widerspruch wogegen?

Zitat:
und daraufhin gab es eine Verhandlung.


Worüber wurde genau verhandelt?

quote:
Der Richter der immer aauf diesen amtlichen Briefen stand ist allerdings seid 2007 nicht mehr an diesem Amtsgericht tätig.


Ich dachte, diese "amtlichen Briefe" wurden sowieso vom Anwalt gefälscht?

quote:
Die Verhandlung selbst wurde an diesem Amtsgericht vom Landgerichtspräsidenten gehalten.


Aha. :???:

quote:
Man dachte die Beklagte merkt das nicht.


Welche Rolle spielt denn die Beklagte und wie hat sie diesen hundsgemeinen Schwindel erkannt?





-- Editiert am 17.09.2009 18:16

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nur schon mal vorab: Es ist nichts anrüchiges dabei, wenn der eine Richter einen anderen in der Verhandlung vertritt. Es kann also durchaus sein, daß die Sache vorher von Herrn Müller bearbeitet wurde und dann Herr Meier in der Hauptverhandlung sitzt, ohne daß dies schlimm wäre. Erst, wenn Herr Meier in der Verhandlung ausdrücklich behauptet, daß er Herr Müller sei, gibts nen Problem.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#7
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Allerdings kann es keinesfalls sein, dass ein Landgerichtspräsident Richter in einer Verhandlung des AG ist. Zumindest hier stimmt an der Schilderung der TE etwas hinten und vorne nicht - bezüglich des Rests der Geschichte warte ich noch auf nähere Erläuterungen. :)

-- Editiert am 17.09.2009 18:44

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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


..Dieser Anwalt hat selbst Beschlüsse und Urteile mit Briefpapier aus dem Amtsgericht an eine Frau geschrieben. ..

Wie kam denn der Anwalt an einen Dienststempel des Gerichts?

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#9
 Von 
Roswitha Keck
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt ein Bündel Akten das 800,-- gramm wiegt, mit lauter betrügerischen
Papieren. Dieser Anwalt steigert seine Straftaten. Woher er Papier, Stempel und
Briefumschläge hat, ist noch nicht erforscht. Gestern erhielt ich eine Anklageschrift per Zustellung. Kein Freistempel drauf und es wurde keine Unterschrift verlangt. Diese Anklageschrift hat er mit einem Namen des Staatsanwalts unterschrieben, der seid 4 Monaten in Pension ist.
Dieser Landgerichtspräsident wurde beurlaubt vom Justizministerium. Der durfte
diese VH nicht führen. Zudem wusste dieser ja, dass der Richter nicht mehr am Amtsgericht tätig ist und wusste somit, dass diese Unterlagen des Anwalts gefälscht waren.
Gruss Rosi

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#10
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Also der Anwalt gibt sich als Richter aus (der aber in wahrheit pensioniert ist), und die Verhandlung wird von einem Richter geführt der vom Ministerium beurlaubt wurde?
Ich würde mir an ihrer Stelle einen Anwalt nehmen der sich das ganze ansieht.

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#11
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ohne den Hintergrund zu kennen, mit welchem Ziel die Beteiligten Personen die jeweiligen Handlungen begangen haben, lässt sich kaum etwas zur Strafbarkeit sagen.






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" "

-- Editiert am 18.09.2009 11:50

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#12
 Von 
Roswitha Keck
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

An Tiger 123

Lesen Sie nochmals meinen vor Ihrem stehenden Beitrag. Im Moment verwechseln Sie die Personen. Aber ich gebe zu, wenn ich das lesen würde, käme ich auch ins straucheln. Nur jedes Wort ist wahr. Diese Dinge erlebe ich seid 25 Jahren und dieser Anwalt ist einfach besessen von der Idee mich fertig machen zu wollen. Mittlerweilen habe ich eine große Gelassenheit entwickelt. Ich habe aber auch festgestellt, dass ich in diesen Jahren keinen ehrlichen Juristen kennen gelernt habe.
Vielleicht schreibe ich einmal ein Buch. Es würde sich lohnen. Und eines habe ich
erfahren müssen, amtliche Bief muss man 5 mal lesen und dann darüber nachdenken und einen Entschluss erst dann fassen. Alles was ich bisher erhalten habe aus einem Amt, ziehe ich die Hälfte ab die ist sowieso verlogen. Die andere Hälfte muss man sehr genau anschauen.
Gruss Rosi

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#13
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Es ist nichts anrüchiges dabei, wenn der eine Richter einen anderen in der Verhandlung vertritt.


Das wäre aber ggf. schon anrüchig.

Rosi:
hatten die Richter denn weiße oder schwarze Kittel an?

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also soweit ich verstanden haben, schreibt ein Anwalt im Namen eines Richters gefläschte Beschlüsse und sonstiges Zeugs und wenn der Fragesteller "Widerspruch" dagegen einlegt, gibt es eine Verhandlung (was ja nun schon relativ seltsam ist, denn wie kann es eine "Widerspruchsverhandlung" gegen etwas geben, dass gar nicht vom Gericht kam, sondern eine Fälschung des Anwalts war???). Doch damit nicht genug, wird in der Verhandlung die Anklage durch einen seit 4 Monaten pensionierten Staatsanwalt vertreten, und den Vorsitz (am AG) führt ein vom JM pensionierter Landgerichtspräsident.

Naja....

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Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ich kenne Richter, welche zuvor Anwalt waren, kenne aber auch Anwälte, die zuvor Richter waren.
Wenn der Anwalt eine Klage einreicht, dann in den Richterdienst übernommen wird und über seine eigene eingereichte Klage als Richter entscheidet....nee, nee, nee

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#16
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Ich würde mir an ihrer Stelle einen Anwalt nehmen der sich das ganze ansieht


Wo sollte er sich das denn ansehen? Im Comedy Channel vielleicht?

quote:
Alles was ich bisher erhalten habe aus einem Amt, ziehe ich die Hälfte ab die ist sowieso verlogen. Die andere Hälfte muss man sehr genau anschauen.


Na dann aber nicht die falsche Hälfte nehmen. ;)

quote:
denn wie kann es eine "Widerspruchsverhandlung" gegen etwas geben, dass gar nicht vom Gericht kam, sondern eine Fälschung des Anwalts war?


Na in der verschwörungstheoretischen Welt, in der die Fragestellerin offenbar lebt, stecken ja anscheinend alle Juristen des Landes unter einer Decke, um diese Nummer erfolgreich durchzuziehen. Da denkt sich dann vermutlich der zuständige Rechtspfleger "oh, da müssen wir aber mal schnell eine Operettenverhandlung zusammentrommeln, damit nicht auffliegt, daß unser Skull-and-Bones-Ordensbruder Anwalt da nur Unsinn gemacht hat"... Ohne Worte.

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#17
 Von 
Roswitha Keck
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß, das ist schon kompliziert aber leider gottesentspricht es der Wahrheit.
Es hat kein Staatsanwalt die VH geführt sondern der LGP. Gestern erhielt ich eine Anklageschrift von einem Staatsanwalt der schon eine Weile pensioniert ist.
So ist die Reihenfolge.
Bei der VH hatte der LGP tatsächlich einen schwarzen Kittel an. Einen weißen hat mein Hausarzt an und diesen besuche ich gottseidank sehr wenig.
Dieser Anwalt wird immer wieder geschützt. Aber ich muss eines sagen, es haben durch diese Schmierereien schon einige den Job verloren.
Die spöttischen Antworten zeigt, dass diese glauben unsere Justiz wäre so astrein.
Wenn man hinter die Kulissen schauen kann was da zum Teil abläuft, erschrickt man.Nach dem Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."


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#18
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

-- Gestern erhielt ich eine Anklageschrift von einem Staatsanwalt der schon eine Weile pensioniert ist-

Immerhin besteht die Möglichkeit, dass der Staatsanwalt die Anklage verfasst hat, als er noch nicht in Pension war. Oder sagt das Datum etwas anderes aus?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Nach dem Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."


Mit dummen Allgemeinplätzen hat man in der Regel in einer Diskussion schon verloren.

Ich kann auch niemanden pauschal in Schutz nehmen, weil ich den Fall nicht kenne. Aber wenn ich nur eine Seite gehört habe und diese noch dazu eine so abenteuerliche Räuberpistole ist, daß man sie einem Krimiautor niemals abnehmen würde, erlaube ich mir schon, meine Zweifel zu haben.

Zumal ja offenbar nicht mal die Darstellung (erst "Rechtsanwalt wird verklagt", dann "Man dachte die Beklagte merkt das nicht" - ja wer wurde denn nun verklagt?) auch nur annähernd widerspruchsfrei oder sinnig ("Es hat kein Staatsanwalt die VH geführt sondern der LGP" - ein StA führt auch keine Verhandlung, aber war es denn nun eine strafrechtliche Verhandlung ganz ohne StA?) ist. Einem Autoren rufe ich da ein "full of plot holes - bullsh..." entgegen.

Wer abstruse Vorwürfe erhebt, sollte wenigstens eine widerspruchsfreie Story erzählen können, wenn er auch nur annähernd ernst genommen werden will.



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#20
 Von 
Roswitha Keck
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

An Bruno Mahlzahlt

Der Streetworker hat es so ziemlich erfasst. Wenn ich alles hier aufzählen würde,
was sich dieser Anwalt bisher erlaubt hat, würden einigen die Haare zu Berge stehen. Aber man wird gelassener man bekommt richtig Routine wenn ein Schreiben kommt. Wir sind am EuGH in Straßburg und nach 2 1/2 Jahren wird das einmal die nächste Zeit alles verhandelt.

Was ich noch sagen muss. Der LGP wurde "beurlaubt" als ich unseren Justizminister informierte. Allerdings über den Ministerpräsidenten, dem nachgesagt wird, dass er wie eine Briefwaage so korrekt ist.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft ging mit in Rente. Dieser wusste, dass bei einer Zwangsversteigerung eines Hauses als Bankvertreter ein Immibilienmakler dazu gesetzt wurde.

Ein neues Thema dazu und jetzt werde ich wieder von manchen verupft. Aber so schlimm wie sich das anhört und auch ist, es ist die totale Wahrheit. Leider Gottes.

Gruss Rosi

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
hatten die Richter denn weiße oder schwarze Kittel an?


Ich bin zwar kein Freund von Polemik, aber diese Frage hatte sich mir auch schon gestellt.

Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus rein praktischen Gründen kann die Geschichte überhaupt nicht sein.

1. Wenn ein Anwalt einen Brief verschickt, in welchem er sich als "Gericht" ausgibt und der Empfänger sich durch einen Widerspruch dagegen wehrt, dann ist das doch für das echte Gericht ein völlig unbekannter Vorgang !! Es würde aus diesem Grunde heraus NIE zu einer Hauptverhandlung kommen, da ja überhaupt kein Verfahren anhängig ist. Wenn das Widerspruchsschreiben in der Poststelle des Gerichts eingeht, kann es ja mangels korrektem Aktenzeichen nirgends zugeordnet werden. Selbst wenn es dann irgendeinem Richter zur Prüfung vorgelegt würde, würde das - mangels anhängigem Verfahren - trotzdem nicht zu einer Hauptverhandlung führen. Der Richter, der die Fälschung ja sofort erkennen würde, würde die sache sofort an die Staatsanwaltschaft abgeben. Dann käme es höchstens in der strafrechtlichen Aufarbeitung der Sache zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung gegen den Anwalt.

2. Es ist völlig ausgeschlosssen, dass ein Landgerichtspräsident eine Verhandlung an einem Amtsgericht hält. Abgesehen davon, dass das nicht möglich ist: Warum sollte dies der Präsident des LG tun ???

3. Wieso werden SIE jetzt (offenbar strafrechtlich) angeklagt ? Was wirft man Ihnen denn jetzt vor ?

4.: Und das allerwichtigste: Worum geht es eigentlich? Geht es um Strafrecht oder Zivilrecht? Falls Strafrecht: WER wurde WESWEGEN angeklagt? Falls es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit handelt: WER will WAS von WEM ?

:???:

Kann es sein, dass seitens der Gegenseite sehr wohl ein echtes Verfahren angestrengt wurde und der Anwalt seinen Ausführungen nur ein ähnliches vergleichbares Urteil beigefügt hat, um seine Rechtsansichten zu untermauern ???





-- Editiert am 19.09.2009 11:32

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
An Bruno Mahlzahlt


Wenn du es schon mit dem Lesen von Namen nicht so hast, wie soll man dir dann glauben, daß deine Geschichte fehlerfrei ist?

quote:
Wir sind am EuGH in Straßburg und nach 2 1/2 Jahren wird das einmal die nächste Zeit alles verhandelt.


Ja, sicher. Vermutlich wird dann aber wieder jemand verhandeln, mit dem ihr nicht rechnet, denn der EuGH sitzt in Luxemburg.

Und weswegen habt ihr die BRD denn nun vor dem EuGH verklagt? Oder war es vielleicht doch der EGMR in Straßburg?

Mädel, wenn du offenbar nicht mal weißt, vor welchem Gericht du angeblich gerade klagst, wie soll man dir dann abnehmen, du hättest auch nur irgendwas von den anderen Sachen verstanden, die dir angeblich passiert sein sollen (LGP am AG, falscher Richter, RA tritt als StA auf usw.)?
Du scheinst ja offenbar überhaupt nichts mehr zu blicken.

quote:
Der LGP wurde "beurlaubt" als ich unseren Justizminister informierte. Allerdings über den Ministerpräsidenten, dem nachgesagt wird, dass er wie eine Briefwaage so korrekt ist.


Du bist ernsthaft im Besitz eines Schreibens, das dir bestätigt, daß der LGP "beurlaubt" wurde, weil er sich in deiner Sache unkorrekt verhalten hat?
Oder ist der LGP vielleicht nur in den Ruhestand gegangen und du hast aus der zeitlichen Koinzidenz gefolgert, das sei wegen irgendeines Schreibens geschehen, das du kurz zuvor an den Justizminister gerichtet hast?

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich kann dem Gesagten nur zustimmen.





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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Roswitha Keck
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst mal der LGP ist gerade mal 2 Jahre im Amt und als er dieses Amt vor 2 Jahren übernommen hat, war er 60. Meine Beschwerde ging nicht in den allgemeinen Posteingang, sondern an den Amtsgerichtsdirektor. Land-wie Amts-
gericht sind im gleichen Haus untergebracht.Warum der LGP das getan hat, müssten Sie ihn selbst fragen. Mit einem rechtswiedrig ausgestellten Schreiben kann ich nicht angeklagt werden. Das habe ich ja erklärt.
Das einzige was ich in diesem Artikel falsch erklärt habe ist, dass der Gerichtshof in Straßburg tatsächlich derEGN´MR ist. Der zuständige Präsident der 5.Section ist Herr Lorenzon und vom gesamten ist es der Franzose Herr Costa.
Ich denke mal, der Name Justice005 ist wirklich jemand von der Justiz und will das nicht wahr haben. Tut mir leid, es gibt überall schwarze Schafe. Die Justizministerin von Niedersachsen erklärte kürzlich in einem Interview, dass sie in der Amtszeit keinen korrekten Juristen kennen gelernt hat. Und das kann ich bestätigen. Glauben Sie ich erzähle hier Märchen? Wir wären froh, wenn uns das erspart bliebe. Ich habe auch eines kennen gelernt, dass sich kein Anwalt gegen einen Richter stellt. Und dass es oft unter Anwälten so ausgeht, heute läßt du mich gewinnen und ich dich morgen. Das sind Tatsachen, die ich auch belegen kann.
Gruss Rosi

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das hier ist ein Laienforum, welches dem Erfahrungsaustausch dient. Aber ungeachtet dessen sind hier in der Tat etliche Juristen tätig, unter anderem auch Juristen aus der Justiz. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich selbst nicht bei den Justizbehörden tätig bin.

Ich finde es schade, dass Sie offensichtlich nicht gewillt sind, hier einen sinnvollen und klaren sachverhalt zu schildern, welchen man prüfen könnte. Sie schreiben weder, wer durch wen und warum und weswegen angeklagt oder verklagt wurde, ja Sie schreiben noch nicht mal, ob es sich um Strafrecht oder Zivilrecht handelt. Wir wissen im grunde von Ihrem Fall gar nichts, außer dass vieles schlichtweg nicht möglich ist.

Solange Sie also nicht Ihre komplette Geschichte erzählen (und zwar von Anfang an und der Reihe nach), kann hier nichts sinnvolles gesagt werden.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 29x hilfreich)

Rosi:
Benenne doch einfach mal das Landgericht. Ein Geheimnis kann das ja nun nicht sein, zumal die Sache dort abgeschlossen sein dürfte, wir können uns dann aber recht einfach mal vom Wahrheitsgehalt deiner Ausführungen überzeugen.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Und dass es oft unter Anwälten so ausgeht, heute läßt du mich gewinnen und ich dich morgen


Das wäre schön, wenn Anwälte untereinander bestimmen könnten, wer gewinnt (und diese sich dann tatsächlich darauf einlassen würden). Dann wäre die Arbeit viel entspannter.... :grins:







-- Editiert am 19.09.2009 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Zuerst mal der LGP ist gerade mal 2 Jahre im Amt und als er dieses Amt vor 2 Jahren übernommen hat, war er 60. Meine Beschwerde ging nicht in den allgemeinen Posteingang, sondern an den Amtsgerichtsdirektor. Land-wie Amts-
gericht sind im gleichen Haus untergebracht.


Da dürfte die weitere Dienstaufsicht aber mit ziemlicher Sicherheit trotzdem beim LGP gelegen haben.

quote:
Warum der LGP das getan hat, müssten Sie ihn selbst fragen.


OK, das würde ich ja gern tun.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Roswitha Keck
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Bündel Akten das ich zuvor erwähnt habe, enthält die Straftaten von ca. 5 Monaten was glauben Sie was sich in 25 Jahren angesammelt hat. Ich würde tagelang sitzen und schreiben. Diesem Anwalt habe ich garnichts getan. Noch nicht ein Wort habe ich mit diesem gewechselt. Es ist ganz einfach eine persönliche Rache und viel Hass.
Diese Dienstaufsichtbeschwerde wurde dem AGD zugeschoben. Und dieser
ließ sich versetzen da er genauso befürchten musste in diesen Strudel gezogen zu werden. Wenn ich hier einen Namen benenne werde ich angezeigt wegen Verleumdung. Ich hatte mir eine Homepage zugelegt und wirklich alles geschildert.
Der Anwalt hat an einem Tag den Antrag eines Beschlusses gestellt zur Löschung, am gleichen Tag wurde der Beschluss geschrieben und beim Anbieter eingereicht und gelöscht. Wenn man jetzt noch den Postweg berechnet, kann das nicht möglich sein. Ach ich habe noch vergessen, dass er die Unterschrift eines Richters am Landgericht, hier am Schwurgericht, benutzt hat. Man kann ihn schon als Judas bezeichnen, denn er ist in unserem Ort Vorstand des Kirchengemeinderats.
Gruss Rosi

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