Guten Tag, ich habe bisher keine hinreichende Antwort zu meiner Frage finden können.
Person A, gibt beim Amtsgericht und bei Familienpsychologischen Gutachtern wissentlich falsche Angaben an. Das Amtsgericht erlässt begründet auf das Gutachten ein Urteil zum Nachteil der Person B. (hier Aufenthaltsbestimmungsrecht)
Person B geht zum OLG, hier gibt Person A zu, ja die Angaben im Gutachten bzgl. tatsächlicher Wohnsituation, sowie die hier zu gegebenen Schriftsätze meines RA waren nicht wahrheits gemäß.
Handelt es sich hierbei nicht um Prozessbetrug, immerhin wurde §138 ZPO
bewusst verletzt.
Zudem sieht das OLG trotz einräumen der Gegenseite keinen Grund ein neues Gutachten erstellen zu lassen
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Prozessbetrug????
1. Oktober 2009
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Frage vom 1. Oktober 2009 | 15:24
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozessbetrug????
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2009 | 17:11
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Das sind so Fragen, die kann man nicht beantworten, ohne den Fall und die Akten zu kennen.
Wir wissen ja noch nicht mal, was in dem Gutachten steht und auf welche Aspekte das Urteil gestützt ist.
Wenn die Sache zwischenzeitlich richtig gestellt ist, dann besteht ja das Problem nicht mehr.
Einen Prozessbetrug sehe ich da nicht. Das "schönen" des eigenen Standpunkts, um seine Interessen durchzusetzen, ist noch kein Prozessbetrug.
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"justice"
#2
Antwort vom 1. Oktober 2009 | 18:28
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Eben. Wenn es so wäre, wären Rechtsanwälte ja Dauerstraftäter....
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