Prozessbetrug im Unterhaltsverfahren?

6. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
dyter07
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)
Prozessbetrug im Unterhaltsverfahren?

Gegen mich wurden zwei Unterhaltsverfahren bei Gerichten in Deutschland und in Rumänien anhängig gemacht.

Klägerin war bzw. ist meine Ex-Ehefrau mit der ich nur wenige Woche eheliche Gemeinschaft hatte. Zehn Wochen nach Eheschliessung war sie einen Tag nach Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis abgetaucht. Eheschliessung Ende 2004/Trennung Anfang 2005. Klageeinreichung auf Unterhalt Anfang 2006.

Vor einem deutschen Gericht wurde Unterhaltsklage eingereicht, Argument sie würde in Deutschland leben und kann nicht arbeiten weil sie weder die Sprache beherrscht noch eine Arbeitsgenehmigung hat. Die Aufenthaltsgenehmigung wurde widerrufen, ausgereist ist sie trozzdem nicht. Ausländeramt und Polizei informiert aber keine Ahnung was die unternommen haben.

Ein OLG entschied 2007 sie soll sich eine Arbeit suchen und könne maximal für 6 Monate auf Trennungsunterhalt klagen. Abgewiesen an das AG, dort laut Richterin "Giftakte" und seitdem ist nichts mehr passiert.

Die ganzen Stories sind zu lang um alles breitzutreten. Riesenschlammschlacht.

2007 wurde zusätzlich eine Klage in Rumänien eingereicht, da ich dort wohnte. Sie fälschte dort meine ihr bekannte Anschrift und konnte so ein Versäumnisurteil erreichen. Die Anschriftenfälschung erfolgte vorsätzlich. Ihre ELtern legten vor dem rumänischen Prozessgericht einen Meineid ab, sie ebenfalls. Die Eltern gaben unter Eid an das eine Unterhaltsvereinbarung existieren würde die mich zur Zahlung in rumänischer Währung verpflichtet, sie gab unter Eid an sich seit der Trennung in Rumänien zu befinden und den Unterhalt für ein Studium zu brauchen. Tatsächlich lebt sie seit 2005 nicht in Rumänien. Das Versäumnisurteil wurde von einem rumänischen Gericht, vergleichbar einem OLG, gekippt und in die erste Instanz verwiesen. Zur abschliessenden Klage erschien sie nicht, die Klage wurde dann abgeschlossen.

Im deutschen Unterhaltsverfahren wurde die rumänische Klage bestritten und weiterhin angegeben sie befinde sich in Deutschland, völlig mittellos um PKH zu bekommen (alles abgewiesen).

Ehe seit 2007 in Rumänien geschieden.

Die Unterhaltsklage in Deutschland liegt weiterhin vor und wird nicht abgeschlossen.

Der Grundwiderspruch sind ihre Angaben vor dem rumänischen Gericht "..bin seit der Trennung in Rumänien.." und dem deutschen Gericht "..bin seitder Trennung in Deutschland.." sowie die Zeugenaussagen der Eltern "..Es existiert eine Unterhaltsvereinbarung über xxx Euro zahlbar monatlich in rumänischen Lei..." und im deutschen Verfahren werden diese Zeugenaussagen bestritten. Ich habe die Unterlagen amtlich übersetzt, mit Apostile dem deutschen Gericht eingereicht, das war 2009 und seitdem passiert von der Gegenseite nichts mehr.

Ich weiss jetzt sie versucht weiterhin an Geld von mir zu kommen und hat Dokumente gefälscht um mich zu erpressen.

Ich will Strafanzeige erstatten wegen Prozessbetruges in Deutschland und in Rumänien. Bei einer deutschen Staatsanwaltschaft, weil die Rumänen machen nichts. Dort sind Urkundenfälschungen, Betrug und Meineid normal, wenn auch strafbar so wird es kaum verfolgt.

Wie am besten vorgehen? Ich habe keinen Anwalt mehr, die Unterhaltsakte füllt mittlerweile 4 Leitzordner.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

zum ausländerrechtlichen Teil: Rumänische Bürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr, da Rumänien 2007 der EU beigetreten ist. Insofern käme hier eine Abschiebung nicht in Frage.
Zur Anzeige: Dafür ist kein Anwalt erforderlich. Schreiben Sie den Sachverhalt auf und reichen Sie ihn samt Beweismitteln bei der Staatanwaltschaft ein - die klassische Anzeige (mündlich auf dem nächsten Polizeirevier) dürfte sich hier eher nicht anbieten.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Wenn du deutscher Staatsbürger bist, so sind in beiden Fällen (Prozessbetrug in Dutschland; Prozessbetrug in Rumänien) auch die deutschen Gerichte zuständig, da der geschädigte ein Deutscher war (§7 StGB ).

Wenn nicht wird es aber so sein, dass im rumänichen Prozessbetrug die rumänichen Staatsanwälte zuständig sind. Da kann man nicht einfach aussuchen, wer zuständig sein soll, nur weil die einen "sauberer" arbeiten (sollen)...

Wollte das nur erwähnt haben da:

quote:<hr size=1 noshade>zusätzlich eine Klage in Rumänien eingereicht, da ich dort wohnte <hr size=1 noshade>


War mir nur noch zu 100% sicher, dass du deutscher Staatsbürger bist...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn nicht wird es aber so sein, dass im rumänichen Prozessbetrug die rumänichen Staatsanwälte zuständig sind.
Ich will Strafanzeige erstatten wegen Prozessbetruges in Deutschland und in Rumänien. Bei einer deutschen Staatsanwaltschaft, weil die Rumänen machen nichts. Dort sind Urkundenfälschungen, Betrug und Meineid normal, wenn auch strafbar so wird es kaum verfolgt.



Generell muss festgestellt werden, dass Staatsanwälte aus verschiedenen Beitrittsländen nur dann un- bzw. zuständig sind, wenn unter dem Schreibtisch gewisse Briefumschläge mit EUR- bzw USD-Inhalt den Eigentümer wechseln.

Selbiges gilt auch für 'Ärzte'. Ohne den obligatorischen :sad: Briefumschlag geht nichts....und das 'Europäische' Parlament schläft weiter.

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#4
 Von 
dyter07
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke soweit, ich stelle die Unterlagen zusammen und sende die an die Staatsanwaltschaft.

Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe wieder in Deutschland.

Ja, Rumänien ist leider EU Mitglied seit dem 1.1.2007 was sehr zu bedauern ist. Ohne Schmiergeld läuft dort nichts. Ich war selbst im Heimatdorf meiner Ex um dort eine Anzeige zu erstatten aber die Polizei hatte kein Interesse. Ich konte aber gegen einen kleinen Obolus ihre Polizeiakte einsehen dort. Daraus ergab sich das sie bereits als 14jährige auf den Strassenstrich stand. Sehr traurig alles...

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