Prozeßbetrug??!!

9. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
P. de B.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Prozeßbetrug??!!

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Angefangen hat alles damit, dass eine ehemalige Mieterin ausgezogen ist und die Kaution, die sie als sie eingezogen ist hinterlegt hat, zurückgefordert hat.

Das Kautionskonto wurde daraufhin aufgelöst und der Betrag inkl. der zustehenden Zinsen ordnungsgemäß auf das Konto der ehemaligen Mieterin überwiesen. Alle Unterlagen darüber sind vorhanden und die Bank der Mieterin hat auch bestätigt, dass das Geld gutgeschrieben worden ist. Das Ganze war im April.

Mittlerweile (im September) ist nun Post vom Amtsgericht angekommen, dass eine Klage seitens des Anwalts der Mieterin eingegangen ist, wo die ehemalige Mieterin behauptet, die Kaution nicht bekommen zu haben, obwohl alles ordnungsgemäß gelaufen ist.

In der Abschrift des Anwalts an das Amtsgericht heißt es nun, die Kaution sei nicht zurückerstattet worden und ich solle die ganzen Kosten (Anwalt, Prozeßkosten) übernehmen.

Was kann ich nun dagegen tun? Kann ich diese Art von (Prozeß-?)Betrug (Vortäuschen falscher Tatsachen???) zur Anzeige bringen? Wenn ja, welche Folgen hätte so eine Anzeige?

Für jede Anwort sage ich jetzt schon einmal "DANKE" :-)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Da würde ich gar kein großes Aufheben drum machen. Den Beleg über die Zahlung an den Anwalt der Gegenseite schicken, und gut ist.

Eine Anzeige bringt Ihnen eh nichts, selbst wenn die ehemalige Mieterin verurteilt werden sollte. Korrekt ist deren Verhalten natürl. nicht.


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

auch hier kann ich mich anschliessen. Schicken Sie Kopien der jeweiligen Zahlungsbelege an die Gegenseite. Diese entkräften die Vorwürfe.

Andererseits verstehe ich es nicht, wie die besagte Mieterin sofort Klage erhoben hat, um Ihnen mitzuteilen, dass die Kaution nicht ausgezahlt wurde, obwohl es ein Leichtes ist, nachzuweisen, ob eine Zahlung getätigt wurde, oder nicht. Vielleicht haben Sie den Sachverhalt doch ein wenig einseitig beleuchtet.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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