Pylonen-Diebstahl

15. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
fischersfritze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pylonen-Diebstahl

Hallo,

mal angenommen jemand nimmt im stark angetrunkenen Zustand einen Verkehrsleitkegel mit und läuft der Polizei in die Arme. Nach Aufnahme der Personalien und Alkoholtest sagt derjenige er habe die Pylone von einem Kumpel, welchen er allerdings nicht nennen möchte...
Ein paar Wochen später kommt dann eine Vorladung von der Polizei wegen einer Anhörung zur Tat - Diebstahl.
Sollte der Vorladung Folge geleistet werden, oder wäre das eher kontraproduktiv? Und was kommt auf die Person sonst noch zu (nicht vorbestraft)?


Danke schonmal!

-- Editiert am 15.05.2009 20:08

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2361x hilfreich)

Wenn nur Diebstahl im Raum steht, dann wird nicht allzuviel dabei heraus kommen, vermutlich eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage (Geldbuße) oder - Falls Jugendstrafrecht - Verfahrenseinstellung und Sozialstunden.

Falls aber auch gef. Eingriff in den Straßenverkehr im Raum steht, dann wird die Saxche teurer, zumindest im Erwachsenenstrafrecht. Dann steht eine Geldstrafe im Raum.

Da im vorliegenden Fall die Tat wohl ohne größere Schwierigkeiten bewiesen werden kann, wäre es vielleicht sinnvoll, bei der Polizei zu erscheinen, die Sache zuzugeben, Reue zu zeigen und einen guten Eindruck zu hinterlassen. Dann wird die Sache nicht so wild.

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#2
 Von 
fischersfritze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Also die Sache mit gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr steht zumindest in der Vorladung nicht zur Debatte und aufgrund des Alkoholpegels auch keine Ahnung mehr wo die Pylone stand... Hoffe die war nicht so brisant wichtig an der Stelle. Vllt. weiss die Polizei selbst nicht wo sie herkam, ist aber bestimmt unwahrscheinlich.
Jugendstrafrecht entfällt wohl da 22 Jahre alt.

Also auf zum Vorladungsgespräch.

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#3
 Von 
fischersfritze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So die Anhörung ist vorbei und es wurde gesagt das es mir Leid tut - es war auch da keine Rede von gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Kann man jetzt davon ausgehen, dass dieser Tatbestand dann auch nicht vorliegt?
Ist es anzunehmen das das Verfahren eingestellt wird und wie hoch in etwa würde die Geldbuße dabei werden (Einkommen ist nur Bafög)? Nur damit ich mich schonmal grob darauf einstellen kann.
Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird was würde mich dann erwarten?

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