Räuberischer Diebstahl - Ladendiebstahl mit anschließendem Gerangel

18. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Uhrendieb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Räuberischer Diebstahl - Ladendiebstahl mit anschließendem Gerangel

Hallo,

ich muss vor Gericht wegen ""räuberischem Diebstahl"".

Ich habe eine Uhr gestohlen (Ladendiebstahl, war schlecht gesichert, Gelegenheit macht Diebe! Wer ca. 150 Euro) und wurde beim Rausgehen von einem Angestellten aufgehalten. Es kommt zu einem kleinen Gerangel, bei dem sich der Angestellte den Finger verstaucht (nicht gebrochen).

1 Vorstrafe, 90 Tagessätze, auch Diebstahl Delikt, knapp 2 Jahre her.

Was kommt da auf mich zu?

Der Uhrendieb

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

mindestens ein Jahr Knast, evtl. zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht müßte Ihnen einen Pflichtverteidiger stellen.

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Uhrendieb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber das wird doch dann schon zur Bewährung ausgesetzt, oder??

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Die Strafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie nicht höher als 2 Jahre ist. Die Mindeststrafe beträgt, wie muemmel schon schrieb, 1 Jahr. Ob eine Bewährung in Betracht kommt (was ja auch unter 2 Jahren nicht selbstverständlich ist) kommt auf die Umstände der Tat und des Täters an. Näheres wird Ihnen hier vermutlich ihr Rechtsanwalt nach einer Akteneinsicht sagen können.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

Sprüche wie "Gelegenheit macht Diebe" erhöhen die Chancen auf eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe jedenfalls nicht. Das Gericht muß nämlich davon ausgehen, daß Sie die günstige Gelegenheit nächstes mal NICHT nutzen - ansonsten gibt es auch keine Bewährung.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

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