Räuberischer Diebstahl weil ich wegrennen wollte?

13. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2010 20:00:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Räuberischer Diebstahl weil ich wegrennen wollte?

Ich habe heute etwas wahnsinnig bescheuertes gemacht, ich habe bei Woolworth eine Bluse geklaut. Ich habe die Bluse in meine Hose gesteckt und bin dann aus dem Laden gegangen. Als ich schon etwas 20 Meter gegangen war, sprach mich ein Typ an und zeigte mir seine Visitenkarte. Ich hab zuerst gedacht, das wäre irgendein Typ, der mir irgendwas andrehen will, deswegen hab ich nur den Kopf geschüttelt und ihn ignoriert. Der Typ ging mir aber nicht von der Seite, und ich hab dann irgendwann geschnallt, was der von mir will. Er war der Ladendetektiv. Ich bin dann in Panik ins nächste Geschäft gegangen. Aber der Mann ist immer hinter mir her und hat dann angefangen rumzuschreien. Da hab ich dann den Kopf verloren. Ich habe die Bluse weggeworfen und bin losgerannt. Naja, da Ende vom Lied: Die Polizei kam, und jetz hab ich eine Anzeige, nicht wegen Diebstahl, sondern wegen räuberischem Diebstahl, eben weil ich versucht habe wegzurennen. Ich bin über 25 und stehe am Ende meines Studiums. Ich schäme mich so megamäßig und hab total Angst, wie es jetzt weitergeht.
ch weiß selbst, dass das total assozial ist. Dafür kann man auch kein Verständins erwarten. Und ich schäme mich so dermaßen, daß ich es es gar nicht beschreiben kann. Aber vielleicht sollte ich trotzdem was zu meiner Verteidigung sagen. Ich kriege monatlich etwa 750 Euro und zahle jedes Semester über 900 Euro Studiengebühr. Meine Eltern würde ich niemals um finanzielle Hilfe bitten. Für die Studiengebühr muss ich jedes Semester einen Bankkredit aufnehmen, den ich dann in 200-Euro-Raten zurückzahlen muss. Finanziell krauche ich auf dem Zahnfleisch. Jetzt wo das Studium zuende geht, steht meine letzte Prüfung an, dann Bewerbungsgespräche ... Da kann ich nicht in Lodderjeans und Pulli auftauchen. Als ich die Bluse dann in der Hand hatte, hats bei mir ausgesetzt. Und so ist das dann passiert. Die Polizei meinte, auf Raub stehe mindestens 1/2 Jahr Gefängnnis. Ich bin total verzweifelt.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.03.2010 20:00:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

PS: Die Bluse hat 12,99 Euro gekostet. Das Preisschild hatte ich entfernt. Ein Sicherungsetikett gab es nicht.
Ich habe das erste Mal geklaut. Ich habe keine Vorstrafen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sodeli
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn Sie bloss weggerannt sind und nicht mit Gewalt gedroht haben, ist Räuberischer Diebstahl völliger Unsinn, auch wenn sich die Legende hartnäckig hält. Vermutlich wollte Ihnen die Polizei nur etwas Angst machen. In dem Fall hätten wir einen einfachen Diebstahl, Sie hätten dann mit einer Verfahrenseinstellung - evtl. gegen Zahlung einer Geldbusse - zu rechnen.

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-- Editiert am 13.03.2010 18:55

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Patrikk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

denn besteht dir auch keine große Strafe vor!!!

MFG

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.03.2010 20:00:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Muss ich mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen?
Ist es ratsam, mir einen Anwalt zu nehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.03.2010 20:00:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für Ihre schnelle Antwort.
Also ich habe dem Detektiv nicht mit Gewalt gedroht, es war eher umgekehrt. Er hatte mir den Arm schmerzhaft auf den Rücken gedreht und gesagt, wenn ich mich wehren würde, würde ich mich auf dem Boden wiederfinden.
Später hat er mich dann losgelassen. Dann kam die Polizei. Wir sind dann zurück gegangen zu Woolworth, während des Laufens hat der Polizist mir Fragen gestellt. Allerdings war ich so durch den Wind, dass ich nur kurze Ja/Nein-Antworten geben konnte. Als wir dann im Büro des Detektivs waren, sollte der D. seine Aussage machen, wobei er nicht ganz bei der Wahrheit blieb.
Er hat zu Protokoll gegeben, daß er mich bei WW schon öfter klauen sehen hat und solche wie mich kenne er, ich wäre Profi. Ausserdem sagte er, ich hätte ihn beleidigt und laut um Hilfe geschrien.
Das stimmt aber aller gar nicht. Ich war in der Stadt noch nie in der Innenstadt und die anderen Sachen stimmen auch nicht. Als ich der Polizei gesagt habe, das das alles so nicht war, meinte der Polizist, ich hätte auf der Straße meine Chance zur Aussage gehabt und solle jetzt ruhig sein. Die haben mich da behandelt, als hätte ich sie nicht mehr alle. Haben sich ständig angegrinst.

Was soll ich denn jetzt tun?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

12,99 für eine Bluse haben Sie nicht, aber 500,00 für einen Anwalt hätten Sie??

Aber davon abgesehen:

Auch ich sehe hier -Ihrer Schilderung nach- keinen räuberischen Diebstahl (für den übrigens nicht 6 Monate, sondern 1 Jahr die Mindeststrafe wäre), sondern nur einen einfachen. Als bisher nicht vorbelasteter Täter müßte -damit es einen Führungszeugnis gibt- eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe ausgeurteilt werden, was bei einem einfachen Diebstahl keinesfalls zu erwarten ist. Für das Geld, was der RA kosten würde, kaufen Sie sich lieber 38 Blusen für die anstehenden Vorstellungsgespräche ;)

Völlig anders liegt der Fall natürlich, wenn die Staatsanwaltschaft tatsächlich einen räuberischen Diebstahl anklagen sollte (was der Sachverhalt aber wie gesagt nicht hergibt, wenn Sie nicht was wichtiges vergessen/weggelassen haben), bräuchten Sie in jedem Fall einen Anwalt. Und in dem Fall wäre auch in jedem Fall ein Führungszeugniseintrag fällig.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn Sie bloss weggerannt sind und nicht mit Gewalt gedroht haben, ist Räuberischer Diebstahl völliger Unsinn, <hr size=1 noshade>


Das gilt auch für diesen Beitrag, denn auf ein "Drohen" kommt es nicht an.

Ein räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn Sie versucht hätten, die Beute mit Gewalt zu sichern. Das kann sich schon daraus ergeben, dass Sie sich möglicherweise gegen den Zugriff des Detelkktivs gewehrt haben. Dieser war berechtigt, Sie festzuhalten, auch notfalls mit Gewalt, vergl. § 127 StPO . Wenn Sie sich dagegen wehren - und selbst wenn es nur zu einem Handgemenge kommt - dann liegt ruckzuck ein Räuberischer Diebstahl vor.

Wenn Sie 21 Jahre oder älter sind, dann haben Sie ein Problem. Dann haben Sie nämlich ein echtes Verbrechen begangen, auf welches eine Mindeststrafe von 1 Jahr steht. Sie haben dann auch einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, sodass Sie sich schnellstmöglich einen Anwalt suchen sollten.

Ich sehe die Sache insgesamt nicht so locker wie meine Vorredner.



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"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sodeli
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das gilt auch für diesen Beitrag, denn auf ein "Drohen" kommt es nicht an.

Ein räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn Sie versucht hätten, die Beute mit Gewalt zu sichern. Das kann sich schon daraus ergeben, dass Sie sich möglicherweise gegen den Zugriff des Detelkktivs gewehrt haben. Dieser war berechtigt, Sie festzuhalten, auch notfalls mit Gewalt, vergl. § 127 StPO . Wenn Sie sich dagegen wehren - und selbst wenn es nur zu einem Handgemenge kommt - dann liegt ruckzuck ein Räuberischer Diebstahl vor. <hr size=1 noshade>


Auf ein Drohen mit Gewalt kann es sehr wohl ankommen, dies wäre eine Erklärung warum eine Beschuldigte, die angibt keine Gewalt angewandt zu haben, wegen Räuberischem Diebstahl angezeigt wird. Selbstverständlich fällt das Anwenden von Gewalt zur Beutesicherung erst recht unter die Strafnorm, aber wie kommen Sie dazu der TE ein "Handgemenge" zu unterstellen? Das ergibt sich kein bisschen aus der Schilderung.

Vermutlich handelt es sich hier um die weitverbreitete Angstmacherei durch Polizisten (die ja im Einzelfall durchaus heilsam sein kann). Strafanzeigen wegen Landfriedensbruch werden auch meist wegen "Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall" ausgefertigt, auch wenn es dafür keinerlei Ansatzpunkte gibt.

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-- Editiert am 13.03.2010 23:48

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ja, das ist schon richtig, dass auch eine "Drohung mit einer Gefahr für Leib oder Leben" ausreicht. Diese Situation ist aber in der Praxis noch seltener und dafür spricht vorliegend meiner Ansicht nach noch weniger. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Täter auf der Flucht ein Messer oder eine Waffe zieht, um zu verhindern, dass der Detektiv ihn festhält.

Die Regel ist aber der Fall, dass der Detektiv den Täter an der Flucht hindern will und der Täter dann den Arm des Detektivs wegschlägt oder den Detektivs wegschubst. Das empfindet der Täter dann nicht als "Gewalt", weswegen er dann nicht verstehen kann, dass man ihm Gewalt unterstellt.

Richtig ist auch, dass die Polizei Fehler macht in der Einordnung von Straftatbeständen. Falsch ist aber, dass die Polizei das absichtlich macht, um "Angst zu machen".

Insgesamt sollte man hier definitiv keine Aussage bei der Polizei machen, ohne durch einen Anwalt die Akten geprüft zu haben. Hier muss zunächst mal geprüft werden, ob die Zeugen irgendetwas gesagt haben, was auf eine Gewaltanwendung hindeutet.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12316.03.2010 20:00:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein, es gab kein Handgemenge, ich habe nicht mit Gewalt oder Sonstigem gedroht und bin auch nicht gewalttätig geworden.
Ebenso habe ich den Ladendetektiv auch nicht beleidigt.
Bevor ich versucht habe wegzurennen, ahbe ich die Bluse von mir geworfen. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht?

Sorgen macht mir, dass der Ladendetektiv einige unwahre Dinge von sich gegeben hat, wie dass ich ihn beleidigt hätte, laut um Hilfe gerufen hätte und ihn weggestoßen hätte. Das stimmt alles nicht, und mir ist auch nicht klar, warum der Mann solche Aussagen gemacht hat.
Genaugenommen ist es zwischen mir und dem Ladendetektiv erst zu Körperkontakt gekommen, als er mir den Arm auf den Rücken gedreht hat.

Sollte ich sowas auch alles in den Anhörungsbogen schreiben?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.03.2010 08:48:54
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12316.03.2010 20:00:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Welchen Unterschied macht das, wenn ich fragen darf?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtsanwalt Sebastian Stark
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich rate Ihnen zunächst mal den konkreten Vorwurf abzuwarten.

Sollte man Ihnen einen Diebstahl vorwerfen, so halte ich es nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung für überzogen/zu teuer einen Strafverteidiger zu beauftragen. Sollte Ihnen (wovon nach Ihrer Sachverhalstdarstellung nicht auszugehen wäre) ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen werden sieht die Sache vollkommen anders aus.

-----------------
"Rechtsanwaltskanzlei Stark
Hindenburgstr.15
78467 Konstanz
Tel.: 07531 / 36 22 173
Fax.: 07531 / 36 22 174
www.stark-kanzlei.de"

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