Rassismus, Bedrohung, körperliches angehen von Erwachsenem an 14 Jährigen

8. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
afrolove
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rassismus, Bedrohung, körperliches angehen von Erwachsenem an 14 Jährigen

Hallo liebes Forum,
weiss jetzt nicht, ob ich in dieser Ruprik richtig bin, notfalls verschieben.
Es geht um Folgendes:
Gestern hatte mein Sohn (14 Jahre) Streit mit einem Mitschüler. Der Schüler hatte ihn angegangen, mein Sohn hat sich gewehrt. Daraufhin fiel der Schüler, und zog sich eine Platzwunde am Kopf zu. Das mein Sohn sich nur verteidigte, dafür gibt es viele Zeugen. Daraufhin wurden die Eltern des Schülers angerufen um ihren Sohn abzuholen. Bei der Abholung begegneten sich mein Sohn und die Eltern vor der Schule. Der Vater, furchteinflössend, (im Militarylook und stark tätowiert) hat meinen Sohn am Kragen gepackt, und gesagt " Du dummer Neger kannst dir nicht alles erlauben" (mein Sohn ist ein Mischlingskind). Mein Sohn sagte zu ihm, dass er ihn loslassen solle und er es dem Rektor sagen würde. Der Vater liess ihn los, die Mutter sagte noch, der Rektor wird dir sowieso nicht glauben. Mein Sohn ging zum Rektor. Dieser empfahl eine Anzeige. Habe heute mit dem Rektor telefoniert, der mir diesen Vorgang so bestätigte. Er empfahl auch mir, die Eltern anzuzeigen. Mein Sohn hatte heute morgen Angst zur Schule zu gehen, heute mittag muss ich ihn abholen weil er Angst vor einer weiteren Begegnung mit den Eltern hat. Wir würdet ihr vorgehen? Wäre für Tipps sehr dankbar.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von afrolove):
Wir würdet ihr vorgehen?


Genau das hier tun ->
Zitat (von afrolove):
die Eltern anzuzeigen.


p.s. Wobei die Anzeige wohl auf den Vater des Mitschülers zu beschränken wäre.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Sehr unschön so etwas, aber deutscher Alltag, deckt sich mit meinen Erfahrungen in verschiedenen deutschen Städten. Man kann hier keinen Rat geben. Die Option hat der Rektor mitgeteilt. Allerdings, muss Dir eines klar sein: Euer Kind wird als Zeuge sowohl bei der Polizei als auch bei Gericht auftreten müssen. Abgesehen davon handelt es ja um einen Eingriff eher im unteren Bereich, der Vater könnte das alles auf seine Erregung wegen der Verletzung des Sohnes zurück führen.

Ich würde wahrscheinlich nur dann aktiv werden, wenn die Eltern des verletzten Kindes ihrerseits Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten.

Noch ein Hinweis: Vater - Militarylook und stark tätowiert, deshalb gefährlich - ist das nicht dieselbe Ebene, die Du hier anprangerst?

wirdwerden

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Noch ein Hinweis: Vater - Militarylook und stark tätowiert, deshalb gefährlich - ist das nicht dieselbe Ebene, die Du hier anprangerst?


Sie sprach von furchteinflößend, nicht von gefährlich. ;)
Und mal ohne Wertung, jemand der von oben bis unten tätowiert, in vollem Kampfanzug mit passender körperlicher Statur ist wirklich beeindruckender, als der Philipp Amthor Typ.

-- Editiert von User am 8. Dezember 2022 10:20

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Mich stört so etwas gewaltig. Beeindruckender aufgrund von Äußerlichkeiten ist doch genauso von Vorurteilen geprägt. Man sollte sich nicht auf diese Ebene begeben.

wirdwerden

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#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von afrolove):
Wir würdet ihr vorgehen? Wäre für Tipps sehr dankbar.


Wie gesagt, überlegen, ob man Anzeige erstatten / Strafantrag stellen will und dies tun oder auch nicht. Es wurde ja schon drauf hingewiesen, dass dann halt Vernehmungen des Sohnes bei der Polizei und evt. auch später nochmal Gericht folgen können. Da muss man sich halt Gedanken darüber machen, ob man das in Kauf nehmen will.

Das andere Problem, die Angst des Sohnes, wird sich von Anzeigen aber nicht lösen lassen. Das ist auch nicht so wirklich ein rechtliches Problem. Mit dem Sohn reden, wie stark die Angst ist, wie es sich entwickelt über die Zeit, mit der Schule Kontakt aufnehmen, und allerschlimmstenfalls über einen Schulwechsel für den Sohn nachdenken, kommt da so spontan in den Sinn.


Zitat (von wirdwerden):
Noch ein Hinweis: Vater - Militarylook und stark tätowiert, deshalb gefährlich - ist das nicht dieselbe Ebene, die Du hier anprangerst?


Jein, ich denke es geht um die Kombination Auftreten und von der Person am Kragen gepackt werden. Da gibt es durchaus Unterschiede wie furchteinflößend ich da verschiedene Personen wahrnehmen würde. ;-)


Zitat (von spatenklopper):
Und mal ohne Wertung, jemand der von oben bis unten tätowiert, in vollem Kampfanzug mit passender körperlicher Statur ist wirklich beeindruckender, als der Philipp Amthor Typ.


Also manchmal denke ich, dass Philipp Amthor auch ganz furchteinflößend ist, aber auf eine andere Weise. :P

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#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mich stört so etwas gewaltig. Beeindruckender aufgrund von Äußerlichkeiten ist doch genauso von Vorurteilen geprägt.


Es waren aber eben nicht nur Äußerlichkeiten sondern die Person hat sich auch auf eine gewisse Art Verhalten bzw. etwas gemacht. Und das in Kombination wirkt halt von verschiedenen Personen vielleicht unterschiedlich.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Dirrly, irgend etwas kann auf jeden bedrohlich wirken, und das ist individuell verschieden. Nur, man sollte sich nicht einerseits über etwas aufregen, und andererseits mit vergleichbaren Klischees kommen. Darum geht es doch.

wirdwerden

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#8
 Von 
afrolove
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Noch ein Hinweis: Vater - Militarylook und stark tätowiert, deshalb gefährlich - ist das nicht dieselbe Ebene, die Du hier anprangerst?


Ich habe hier nur geschrieben wie es meinem Sohn vorkam. Da ist keinerlei Wertung meinerseits drin.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von afrolove):
Gestern hatte mein Sohn (14 Jahre) Streit mit einem Mitschüler. Der Schüler hatte ihn angegangen, mein Sohn hat sich gewehrt.

Was soll "angegangen" bedeuten?
Zitat:
Daraufhin fiel der Schüler, und zog sich eine Platzwunde am Kopf zu. Das mein Sohn sich nur verteidigte, dafür gibt es viele Zeugen.

Das ist gut, denn dann wird man von Notwehr ausgehen können.
Zitat:
Daraufhin wurden die Eltern des Schülers angerufen um ihren Sohn abzuholen. Bei der Abholung begegneten sich mein Sohn und die Eltern vor der Schule. Der Vater, furchteinflössend, (im Militarylook und stark tätowiert) hat meinen Sohn am Kragen gepackt, und gesagt " Du dummer Neger kannst dir nicht alles erlauben" (mein Sohn ist ein Mischlingskind).

Strafantrag wg. Beleidigung, §185 StGB. (Müssen für den Minderjährigen die Sorgeberechtigten stellen, also üblicherweise die Eltern.)

Zitat:
Mein Sohn sagte zu ihm, dass er ihn loslassen solle und er es dem Rektor sagen würde. Der Vater liess ihn los, die Mutter sagte noch, der Rektor wird dir sowieso nicht glauben. Mein Sohn ging zum Rektor. Dieser empfahl eine Anzeige.

Sehr vernünftig.
Zitat:
Habe heute mit dem Rektor telefoniert, der mir diesen Vorgang so bestätigte. Er empfahl auch mir, die Eltern anzuzeigen.

Lobenswertes Verhalten des Rektors.

Zitat:
Mein Sohn hatte heute morgen Angst zur Schule zu gehen, heute mittag muss ich ihn abholen weil er Angst vor einer weiteren Begegnung mit den Eltern hat. Wir würdet ihr vorgehen? Wäre für Tipps sehr dankbar.

Dafür gibt es leider kaum juristische Lösungen. Der Vorfall reicht nicht, um den anderen Schüler von der Schule zu verweisen. Was aber letztlich eh keine Lösung wäre, weil der Vater des anderen das Problem ist, nicht der andere Schüler.

Wenn der Vater nochmal den Sohn bedroht (rechtlich ist das noch keine Bedrohung im Sinne des §241 StGB, dazu gehört mehr): durch einen Anwalt eine Fernhalteverfügung (Kontaktverbot) gegen den Vater erwirken lassen.

Dann hat man jedenfalls einen Hebel in der Hand, wenn jener Vater sich weiter bedrohlich verhält. (Bei Verstoß gibt es ein Ordnungsgeld, außerdem ist das ein Straftatbestand, und zwar ein Offizialdelikt, wenn die Polizei von einem Verstoß erfährt, muss sie bzw. die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig werden.)

Optimale Lösungen gibt es in solchen Fällen nicht, und man muss sich auch immer überlegen, wie weit man die Sache treibt, denn eine Eskalation ist nicht immer hilfreich. Die Polizei bietet übrigens Beratung für solche Fälle an, einfach mal hingehen und fragen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Noch ein Hinweis: Vater - Militarylook und stark tätowiert, deshalb gefährlich - ist das nicht dieselbe Ebene, die Du hier anprangerst?

Nein. Nicht wirklich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sie sprach von furchteinflößend, nicht von gefährlich. ;)
Und mal ohne Wertung, jemand der von oben bis unten tätowiert, in vollem Kampfanzug mit passender körperlicher Statur ist wirklich beeindruckender, als der Philipp Amthor Typ.

So ist es, und es geht bei einem Bedrohungsgefühl ja auch genau darum - das Gefühl einer potentiellen Bedrohung. Das hier ganz klar ja auch nicht unbegründet ist, denn es wurden Drohungen und Beleidigungen ausgesprochen.

Daß unter Umständen der "Philipp Amthor-Typ" viel gefährlicher sein kann als der Military-Tattoo-Klopper --- unbestritten.

Ändert aber nichts am berechtigten subjektiven Bedrohungsgefühl.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Um beim Thema zu bleiben:

Mein erster Impuls ist ebenfalls: Auf jeden Fall so nicht stehen lassen und anzeigen.
Die möglichen unangenehmen Folgen trägt jedoch der Sohn. Dem dann aber mit einem Schulwechsel aus dem Weg zu gehen, ist auch eine Art "Niederlage".

Anderseits könnte es evtl. sein, dass der Mann die rassistische Aussage in der Aufregung um die Attacke auf wiederum sein Kind in der Erregung rausgelassen habe. Aber wenn man in sich geht: Mir würde eine solche oder Aussage auch nicht im höchsten Grad der Erregung über die Lippen kommen!!

Eine Alternative wäre es, mit den Eltern des anderen Kindes Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, das Ganze so zu beruhigen, dass die Kinder sich wieder angstfrei begegnen können.

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#13
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Eine Alternative wäre es, mit den Eltern des anderen Kindes Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, das Ganze so zu beruhigen, dass die Kinder sich wieder angstfrei begegnen können.


Aber nicht ohne die Schulleitung, den Klassenlehrer oder besser noch den Schulsozialarbeiter (wenn vorhanden) - sprich: nicht ohne eine neutrale dritte Partei

Da kann man auch die Äusserung des Vaters ansprechen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Guter Tipp!!!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von afrolove):
Er empfahl auch mir, die Eltern anzuzeigen.
Das empfehle ich dir auch, da du hier fragst.
Zitat (von afrolove):
hat meinen Sohn am Kragen gepackt, und gesagt " Du dummer Neger kannst dir nicht alles erlauben"
Egal, ob der Vater tätowiert, selbst ziemlich dumm und für deinen Sohn furchteinflößend ist--- es geht um das, was er getan und gesagt hat. Du selbst solltest mal darüber nachdenken, warum du deinen Sohn als *Mischlingskind* bezeichnest.
Zitat (von Dirrly):
Das andere Problem, die Angst des Sohnes, wird sich von Anzeigen aber nicht lösen lassen.
Aber es kann auch den Mut entwickeln, sich gegen solche Beleidigungen zu wehren. Jetzt noch machts ein Elternteil, später macht er das selbst. Der 14jährige wird nicht zum ersten oder letzten Mal rassistisch beleidigt werden.
Zitat (von Dirrly):
und allerschlimmstenfalls über einen Schulwechsel für den Sohn nachdenken,
Echt? Ich meine, das würde genau das Gegenteil bewirken von dem, was eine Anzeige bewirken könnte. Auf der nächsten Schule ist es nicht ein Vater, sondern Mitschüler... und dann? Wegducken, weggehen?---Bitte nicht.
Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon handelt es ja um einen Eingriff eher im unteren Bereich,
Den Satz, den der Vater sagte, ordne ich laienhaft als recht weit oben (quasi im Kopf) ein. Den körperlichen UND den rassistischen Angriff auf einen Minderjährigen. Das war nicht wegen Erregung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Echt?


Ja, wenn du verstehst was allerschlimmstenfalls bedeutet und man dann zum Wohle des Sohnes handeln will schon.

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