Ratenzahlung Geldstrafe Bar Briefkasten

11. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go501273-21
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung Geldstrafe Bar Briefkasten

Hallo ich habe eine Frage wenn jemand eine Geldstrafe in Raten bezahlen kann was wäre wenn er eine Rate kurz vor Fristablauf und zwar am selben Tag der in einer Mahnung zur letztgenannten Frist war in den Briefkasten der Staatsanwaltschaft wirft wäre das rechtsgültig und damit die Frist in der Mahnung noch berücksichtigt auch wenn die Art der Zahlung nicht auf üblicherweise erfolgt ist?

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn der Brief mit dem Geld drin der entsprechenden Strafvollstreckungssache zuzuordnen ist, der Briefkasten ein sog. "Fristbriefkasten" ist und alles ordentl. verbucht wird, ist es selbstverständlich "rechtsgültig".

Man kann aber auch schlichtweg überweisen oder am nächsten Tag einzahlen. Wegen 1 Tag Verspätung macht niemand ein Fass auf ... Vor allem dann nicht, wenn man am letzten Fristtag beim Rechtspfleger anruft und Bescheid gibt, dass man "heute" überwiesen hat und ihm ggf. auch noch eine Kopie des Einzahlungsbelegs oder des Kontoauszugs zumailt oder -faxt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.10.2018 13:40

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