Ratenzahlung - Schuldnerantwort

13. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
anauhardt
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Ratenzahlung - Schuldnerantwort

Hallo! Nachdem ich eine Anzeige wegen Ebay-Betruges erstattet habe und der Täter am Ende rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, habe ich ihm nun eine Ratenzahkungsvereinbarung geschickt. Heute kam die Antwort des Täters. Ich zitiere:
"[...] Leider haben Sie jedoch keine Kopier Ihrer Forderung beigelegt. Sehr gerne würde ich nun also wissen, auf was für eine Forderung Sie sich berufen. Erst danach kann ich mich auf einen außergerichtliochen Vergleich oder eine Ratenzahkung einlassen."
Ich bin mir nicht sicher, was der Schuldner mit "Forderung" meint, da ich in der Ratenzahlungvereinbarung klar und deutlich schrieb, um welchen Betrag es sich handelt. Ihm müsste ja schließlich der Sachverhalt bekannt sein.
Jedenfalls habe ich noch eine Kopie der Überweisung, wo Ebay-Artikelnummer und Gesamtbetrag zu sehen sind. Desweiteren habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht vorliegen, indem bestätigt wird, das Herr X rechtskräftig verurteilt wurde.

Was soll ich dem Schuldner nun schicken und reichen Die Überweisung und die Amtsgericht-Bestätigung als Forderung?

Ich bitte um eine rasche Antwort!

Vielen Dank & Gruß
Andreas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Schreiben Sie einfach einen 3zeiler:

Rückforderung des Kaufpreises in Höhe von ... wegen nicht erbrachter Leistung, sowie aus 'unerlaubter Handlung' resultierend, aus eBay-Auktion, Artikelnummer soundso

Da legen Sie dann noch Ihre Kopien bei, und das wars.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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