Hallo ihr Lieben,
ich denke mal, dass ihr mir bestimmt auch dieses Mal helfen könnt... nachdem ich schon im Archiv gestörbert habe und feststellen musste, dass meine Fragen leider nicht vollständig beantwortet werden konnten, muss ich ein neues Thema aufmachen.
Nachdem ich eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen habe, die Ratenzahlung bewilligt wurde und ich auch immer artig zahle, habe ich jetzt eine Frage...
Meine Raten sind immer zum 15. eines Monats zu leisten. Das Gehalt kommt immer am letzten Tag des Monats, somit gehen die Zahlungen erst Ende des Monats, nach Eintreffen des Gehalts, raus. Die JuKos hat sich aber nicht beschwert (keine Erinnerungen/Mahnungen geschickt). Diesen Monat steht meine letzte Rate aus. Ich habe gestern meine Mai-Rate überwiesen und wollte die Schlussrate vom Juni diese bzw. nächste Woche schon überweisen. Ab 13. Juni bin ich für zwei Wochen nicht da und wollte die Strafe bis dahin erledigt haben.
Ist das so möglich?
Oder haben die eventuell sogar noch irgendwelche Kosten drauf geschlagen, weil ich die Überweisungen immer erst Ende des Monats tätigen konnte?
Bekomme ich danach noch einen Brief von denen, dass ich meine Geldstrafe los bin?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe...
Ps.: Wie sieht das eigentlich aus, wenn sich der Vollstreckungsbeamte bei einem meldet wegen nicht getätigter Zahlungen? Kann man dann noch mit denen (Rechtspfleger) reden wegen eventuell neuer Ratenzahlungen?
Ratenzahlung? Bekomme ich danach noch einen Brief, dass ich meine Geldstrafe los bin?
3. Juni 2008
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Frage vom 3. Juni 2008 | 14:15
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 4x hilfreich)
Ratenzahlung? Bekomme ich danach noch einen Brief, dass ich meine Geldstrafe los bin?
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#1
Antwort vom 3. Juni 2008 | 14:59
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 105x hilfreich)
Auf die Kosten des Verfahrens hat die verspätete Zahlung keinen Einfluss.
Soweit durch die Ratenzahlung nur die Geldstrafe getilgt wurde, sind noch die Kosten des Verfahrens offen. Diese sind auch noch von Ihnen zu begleichen. Ratenzahlung ist auch hier möglich.
Ersatzfreiheitsstrafe kann nicht mehr verhängt werden.
Und jetzt?
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