Hallo! Bin letztes Jahr einem Internetbetrüger zum Opfer gefallen, der vor kurzem diesbezüglich verurteilt worde. Es handelt sich um ein Gerät im Wert von 240 EUR. Nach dem Urteil rief ich den Täter an und forderte das Gerät oder das Geld. Da er weder das Gerät noch die Gesamtsumme vorweisen kann, einigten wie uns auf eine Ratenzahlung. Wie sieht eine solche Ratenzahlungsvereinbarung aus und wie verpfichtend ist diese für den Schuldner? Danke für jeden Tipp!
Ratenzahlung
4. November 2006
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Frage vom 4. November 2006 | 22:35
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 7x hilfreich)
Ratenzahlung
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#1
Antwort vom 5. November 2006 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (33632 Beiträge, 17533x hilfreich)
Hi,
tja, machen Sie halt nen Vertrag: "Herr X verpflichtet sich, Herrn Y den Schaden lt. Urteil vom .... in x Raten zurückzahlen.
Wenn der gute Mann sich nicht dran hält, können Sie ihm einen gerichtl. Mahnbescheid schicken und bei Nichterfolg ein Zivilverfahren anstrengen. Das kostet dann alles Ihr Geld und lohnt sich nur, wenn es bei dem Schuldner was zu holen gibt.
Gruß vom mümmel
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