Ratenzahlung bei § 153a StPO

31. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hannah83
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 19x hilfreich)
Ratenzahlung bei § 153a StPO

Nachdem ich glücklich an ne Einstellung gekommen bin:

Wie schreibe ich denn den Brief, mit dem ich bitte, mir ne Ratenzalung für die Geldauflage einzuräumen. Ich kann mein monatsgehalt ja nicht komplet an die Hilfsorganisation schicken, dann brauch ich ja hartz IV :(

LG von der Hannah

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

wo ist das Problem? § 153a sieht eine 6-monatige Frist vor. Schlagen Sie der StA einfach einen entsprechenden Ratenzahlungsplan vor: "Da mein Gehalt nur xxx Euro pro Monat beträgt, schlage ich folgende Ratenzahlungen vor:..." Es darf halt nur nicht länger dauern. Es ist zwar eine Nachfrist von 3 Monaten vorgesehen, aber die sollte man bei besonderen Zahlungsproblemen in Anspruch nehmen.

Gruß vom mümmel

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