Ratenzahlung bei

9. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
gideon24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung bei

Hallo!

Habe heute meinen Strafbefehl wegen Diebstahls erhalten. Dort wurde eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 15 Euro festgesetzt (225 Euro).

Meine Frage ist nun, wann und wo ich eine eventuelle Ratenzahlung beantragen kann? Und wie begründe ich die glaubwürdig?

Ich bin Student und beziehe kein eigenes Einkommen. Trotz keiner guten finanzielen Lage meiner Eltern bekomme auch kein Bafög und muss im Monat so mit dem Kindergeld von ungefähr 150 Euro auskommen.

Zudem steht in den nächsten Monaten bei mir ein unbezahltes Praktikum in einer fremden Stadt an, so dass ich allerhöchstens 25 Euro im Monat entbehren könnte. Von irgendetwas muss man ja schließlich auch leben.

Zu dem Vergehen:
Habe vor 2 Monaten in einem Kaufhaus versucht, ein Parfum im Wert von 42 Euro zu klauen. Ich habe die elektronische Sicherung entfernt und das Parfum auf meine über einer Tasche liegenden Jacke gelegt. Plötzlich wurde ich mir unsicher und habe das Parfum wieder zurück ins Regal gelegt. Eine Minute später wurde ich trotzdem von einem Hausdedektiv gestellt.

Schon mal Danke für eventuelle Antworten!



-- Editiert von gideon24 am 09.06.2005 12:17:51

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

der Antrag auf Bewilligung der Ratenzahlung ist bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Diese bemisst auch die jeweilige Höhe, sofern Ratenzahlung bewilligt werden sollte.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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