Hallo,
ich habe eine Rechnung von der Gerichtskasse bekommen, die den Pflichtverteidiger (der sich nicht verpflichtet sah, mich zu verteidigen) bezahlt hat. Ich habe daraufhin eine Zahlungserleichterung beantragt. Diese wurde am 29.08.2017 mit einem Formular beantwortet, den ich ausfüllen soll. Diesen soll ich mit Nachweisen binnen zwei Wochen zurücksenden. Am 05.09.2017 wurde für den selben Fall eine Vollstreckungsankündigung verfasst. Wenn ich innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Schreibens nicht zahle, wird vollstreckt.
Wie soll ich mich wieder bei so einer Willkür Eurer Meinung nach verhalten?
Danke.
Ratenzahlung - eine Woche später Vollstreckungsankündigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Als erstes mal einen Gang runterschalten und solche Vokabeln wie Willkür in diesem Kontext aus dem Wortschatz streichen.
1. Kommt die Vollstreckungsankündigung von dem selben Sachbearbeiter wie das Formular zur Ratenzahlung?
2. Wird dort auf die Ratenzahlung Bezug genommen?
Wenn 1. = ja, nimmt man ein Telefon und ruft den Menschen an und fragt (freundlich), was da wohl schief gelaufen sein könnte.
Wenn 1 = nein, nimmt man auch ein Telefon und ruft den Sachbearbeiter von der Vollstreckungsankündigung an und fragt (freundlich) ob ihm die noch ausstehende Ratenbewilligung seines Kollegen XY bekannt ist.
Gleichzeitig versichert man (und sorgt dafür), das der Antrag nebst Nachweisen fristgemäß beim zust. Sachbearbeiter eingeht.
Das kann wohl auch parallel laufen.
Wenn die Zahlungserleichterung gewährt wird, dann ist auch die Vollstreckung hinfällig. Zur Sicherheit sollte man dann aber noch mal nachhaken.
Und wenn in der Vollstreckungsankündigung was von Widerspruch drinsteht, dann sollte man den unter Verweis auf die beantragte Zahlungserleichterung einlegen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Das kann wohl auch parallel laufen.
Ja, zumindest bei mehr oder weniger automatisierten Verfahren.
Ich hatte auch schon Fälle wo eine Ladung zum Strafantritt kam, obwohl noch über einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub nach § 456 StPO zu entscheiden war.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
10 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten