Hallo!
Es kann ja sein, das eine Geldstrafe vom Verurteilten nicht in einer Rate bezahlt werden kann. Gibt es Gesetze bzw. Richtlinien in welchem Zeitraum eine Geldstrafe bezahlt werden kann? Bsp: 750,-- Euro Strafe. Rückzahlung in 15 Raten denkbar?
Ratenzahlung einer Geldstrafe
Notfall oder generelle Fragen?
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Das kommt immer auf die konkrete Einkommenssituation des Verurteilten an. Faustregel ist, dass die Strafe spätestens(!) innerhalb von zwei Jahren vollstreckt sein soll. Bei 750 € müsste man also schon 30 € pro Monat anlegen. Das ist im Regelfall auch einem ALG II Bezieher zuzumuten. Die Vollstreckung einer Strafe, auch einer Geldstrafe, soll weh tun. Man soll sie nicht bequem abzahlen können, wie die Waschmaschine vom Otto-Versand.
Letztendlich legt der Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft die Ratenhöhe anhand der konkreten Einkommenssituation fest, nachdem man den entsprechenden Antrag gestellt hat und alle notwendigen Unterlagen beigebracht hat.
Bsp: 750,-- Euro Strafe. Rückzahlung in 15 Raten denkbar? Bei entsprechender Armut, also Alg 2 und knapp darüber, dürfte das kein Problem sein.
-- Editiert von muemmel am 23.05.2019 15:25
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Also bei unserer StA hier würde das nichts werden, wenn es nicht weitere unvermeidliche Raten ausser der Reihe (also nicht z.B. lfd. Strom) gibt, die vom ALG II bestritten werden müssen. Unter 25,00 ginge - dann- hier nix.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.05.2019 16:37
Unter 25,00 ginge - dann- hier nix. Haben Dich die mathematischen Kenntnisse verlassen? Der TE möchte 750 Euro in 15 Raten zahlen: Das macht 50 Euro pro Rate
Zitat:Haben Dich die mathematischen Kenntnisse verlassen?
Nee, aber ich brauche offensichtlich eine Brille.
Ich hatte gelesen, dass er Raten à 15 € bezahlen will, was dann gute 4 Jahre dauern würde.
15 Raten à 50 Euro sind natürlich kein Problem bei geringem Einkommen.
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