Ratenzahlung einer Geldstrafe

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
72074
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung einer Geldstrafe

Hallo!

Es kann ja sein, das eine Geldstrafe vom Verurteilten nicht in einer Rate bezahlt werden kann. Gibt es Gesetze bzw. Richtlinien in welchem Zeitraum eine Geldstrafe bezahlt werden kann? Bsp: 750,-- Euro Strafe. Rückzahlung in 15 Raten denkbar?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9532x hilfreich)

Das kommt immer auf die konkrete Einkommenssituation des Verurteilten an. Faustregel ist, dass die Strafe spätestens(!) innerhalb von zwei Jahren vollstreckt sein soll. Bei 750 € müsste man also schon 30 € pro Monat anlegen. Das ist im Regelfall auch einem ALG II Bezieher zuzumuten. Die Vollstreckung einer Strafe, auch einer Geldstrafe, soll weh tun. Man soll sie nicht bequem abzahlen können, wie die Waschmaschine vom Otto-Versand.

Letztendlich legt der Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft die Ratenhöhe anhand der konkreten Einkommenssituation fest, nachdem man den entsprechenden Antrag gestellt hat und alle notwendigen Unterlagen beigebracht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Bsp: 750,-- Euro Strafe. Rückzahlung in 15 Raten denkbar? Bei entsprechender Armut, also Alg 2 und knapp darüber, dürfte das kein Problem sein.

-- Editiert von muemmel am 23.05.2019 15:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9532x hilfreich)

Also bei unserer StA hier würde das nichts werden, wenn es nicht weitere unvermeidliche Raten ausser der Reihe (also nicht z.B. lfd. Strom) gibt, die vom ALG II bestritten werden müssen. Unter 25,00 ginge - dann- hier nix.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.05.2019 16:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Unter 25,00 ginge - dann- hier nix. Haben Dich die mathematischen Kenntnisse verlassen? Der TE möchte 750 Euro in 15 Raten zahlen: Das macht 50 Euro pro Rate

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat:
Haben Dich die mathematischen Kenntnisse verlassen?


Nee, aber ich brauche offensichtlich eine Brille. :devil:

Ich hatte gelesen, dass er Raten à 15 € bezahlen will, was dann gute 4 Jahre dauern würde.

15 Raten à 50 Euro sind natürlich kein Problem bei geringem Einkommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.903 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.294 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen