Ratenzahlung loswerden

19. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kirikhan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung loswerden

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier Rat finde. Und zwar hat mich meine mittlerweile Ex-Freundin betrogen. Obwohl wir auch schon Heiratspläne hatten (Wäre normal jetzt Aussage gegen Aussage, aber es gibt Zeugen) . Dementsprechend haben wir auch eine Wohnung eingerichtet. Die Möbel stammen von mir. Ich habe eine Ratenzahlung mit dem Möbelhandel gemacht und zahle seit Mai diesen Jahres die Raten für die Möbel ( insg. Kaufpreis ca 2500 Euro ). Ich kenne Sie schon seit einpaar Jahren und es lief alles bestens. Die Wohnung hatte Sie seit Februar und es lief auch gut. Nur mit der Zeit wurde Sie abweisender und zuletzt laesst sie mich nicht mehr in die Wohnung rein.

Ich kenn Sie seit ca. 8 Jahren und seit 2 Jahren sind (waren ) wir fest zusammen. Zu meinem Erschrecken musste ich feststellen, dass sie letztes jahr im Ausland in Marokko geheiratet hat und dieses jahr Ihren Ehemann erwartet. Zum Glück hab ich Freunde, die zu mir stehen und mir das sofort gesagt haben. Weil es auch IHRE Freunde sind, hat Sie ihnen natürlich erzählt, sie sollen mir nichts sagen. Aber zum Glück gibt es ehrliche Menschen, die nicht mit ansehen können, wie jemand betrogen wird.

Kurz und bündig : Sie hat mit verar****, mit dem vorwand, dass wir heiraten, um eigentlich nur eine Wohnung für Ihren Ehemann einzurichten und mich danach abzusetzen.

Wer vielleicht denkt, selbst schuld. Wenn man einen Menschen seit 8 jahren denkt und nur gute Zeiten hatte, erwartet nicht, dass so eine langjährige Bekanntschafft sowas macht.

Was ich will : Gibt es eine Moeglichkeit, diese Ratenzahlung loszuwerden. Ich bin nicht der Nutzer von den Möbeln. Die stehen auch nicht bei mir in der Wohnung, natürlich bei Ihr. Ich habe mal gehört, dass man bei dem Möbelhändler so ein Formular bekommen kann, wo man eidesstattlich erklaert, dass man nicht der Nutzer der Möbel ist.


Stimmt da? Hat jemand Tipps? Was für Schritte kann man machen?

In Erwartung von Ratschlägen

Viele Grüsse

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lisa666
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Es spielt keine Rolle wem Du die Möbel zur Nutzung überlässt... das ist alleine Deine Sache. Die Verträge sind mit Dir geschlossen also musst du die Raten zahlen, ich hatte was ähnliches.

Entweder Du holst die Möbel da raus und nutzt sie selber so haben die Raten auch ihren Sinn und die Sachen gehören nach bezahlung dir oder je nachdem wie Sie finanziell gestellt ist, kannst Du auch einen Vertrag mit Ihr schliessen indem Ihr eine monatliche Summe vereinbart die sie an Dich zu zahlen hat. Aber das würde ich nur machen wenn du sicher bist das dies ohne streit abläuft und das die raten auch regelmässig gezahlt werden sonst kannst du dich ja jahrelang mit der guten frau rumärgern...

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#2
 Von 
Kirikhan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast schon Gerundsaetzlich recht. aber hier liegt doch eine form von betrug vor. das sind sachen, die angeschafft worden sind in erwartung einer ehe. ok, sie koennte ja sagen, ich hätte keine heiratsantrag gemacht und somit wäre das aussage gegen aussage. allerdings habe ich einen unabhängigen zeugen. und dieser zeuge hat privat nichts mit ihr zu tun. kann aber bestätigen, dass sie gesagt hat sie will mich heiraten.

ok, in deutschland gibt es keine offizielle verlobung. aber es gibt da das "verlöbnisgesetz" §1297-1301.

das habe ich gelesen und könnte mich darauf beziehen. jedenfalls will ich mir rechtlichen rat bei einem anwalt suchen.


Dein vorschlag, dass sie mit das monatlich überweisst, kann man vergessen. sie neigt eher auf aggressiv und man kann mit ihr nicht reden.

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#3
 Von 
lisa666
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

mit dem verlöbnisgesetz kenne ich mich nicht aus, vielleicht kann da jemand anders rat geben.

Dann wäre wohl die einfachste lösung entweder möbel rausholen mit ein paar freunden, dagegen kann sie schlecht was machen da die verträge ja auf dich laufen. Weiterhin unterliegen die möbel bei ratenzahlung dem eigentumsvorbehalt der Möbelfirma wo sie gekauft wurden, sie kann Dir die herausgabe nicht verweigern.

Oder wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast ab zum Anwalt. Ich denke die einfachste Lösung für alle wäre, Möbel und anderes Eigentum bei Ihr rausholen und dann hast Du vor dieser Frau entgültig Ruhe.

Du hast zwar dann noch die Raten an der Backe aber auch ne Gegenleistung in Form der Möbel und wenn Dein Einkommen zu gering ist für die hohen Raten kannst Du diese auch heruntersetzen lassen.

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#4
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ lisa 666

Leider ist es mit dem Rausholen der Möbel nicht so einfach. Sie wird Kirikhan vermutlich gar nicht in die Wohnung lassen und wahrscheinlich hat er auch keinen Schlüssel. Somit muss Kirikhan erst einmal zivilrechtlich seine Ansprüche durchsetzen. Aber auch das wird nicht leicht. Sie kann ja behaupten, Kirikhan hätte ihr die Möbel geschenkt.

@ Kirikhan

Sie haben mit dem Möbelhaus den Vertrag abgeschlossen und sind daher für den Möbelhändler alleiniger Vertragspartner. Ob Sie die Möbel nutzen oder ein Dritter ist ihm egal. Sie müssen leider den Vertrag erfüllen und weiter zahlen.

Viele Grüße,

barchetta

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