Raub? Ladendetektiv sagt, er wäre geschlagen worden

24. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ahorn
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)
Raub? Ladendetektiv sagt, er wäre geschlagen worden

Hallo,

kann mir jemand helfen?
Bei einem Ladendiebstahl werden 5 Schachtel Zigaretten eingesteckt. Ca. 50 Meter vor dem Laden wird der Täter vom Ladendetektiv angesprochen und aufgefordert mitzukommen. Täter will weglaufen und es kommt zu einer Rangelei, wobei beide zu Boden fallen. Keine der beiden Seiten hat zugeschlagen. Der Täter geht dann zur Aufnahme seiner Personalien mit zurück in den Laden. Bei der eintreffenden Polizei gibt der Ladendetektiv, der sich seine Hand verstaucht hat an, dass der Täter ihn schlagen wollte. Laut der eintreffenden Polizei gibt es eine Anzeige, nicht wegen Diebstahl, sondern wegen Raub. Der Täter ist nicht vorbestraft u. Alohi II-Empfänger. Womit muß er rechnen? Wird er vorbestraft sein?

Merci

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Al019
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Raub liegt hier m.E. nicht vor, weil der Täter Gewalt nicht mit dem Ziel angewandt hat, die Zigaretten wegzunehmen.
In Frage käme daher nur der räuberische Diebstahl, wenn also der Dieg auf frischer Tat erwischt wird und Gewalt anwendet, um seine Beute zu behalten. Hier wird der Täter gleich einem Räuber bestraft.

Allerdings wird bei einem Ladendiebstahl der Tatbestand des räuberischen Diebstahls sehr schwierig nachzuweisen sein. Denn in der Regel verfolgt der um sich schlagende Ladendieb nicht den Zweck, die Beute zu sichern, sondern die Feststellung seiner Personalien zu verhindern. Gibt er an, nur zu dem Zweck Gewalt angewandt zu haben, muss man vom normalen Diebstahl in Tatmehrheit mit Körperverletzung und ggf. Nötigung ausgehen.
In diesem Fall ist die zu erwartende Strafe schwer vorherzusagen, da hier viel zu viele Umstände eine Rolle spielen - Vorstrafen, Alter, regionale Gepflogenheiten, Laune des Richters und so weiter. Bei einem nicht bis mäßig vorbestraften Täter würde ich auf eine Geldstrafe tippen, die wohl nicht über 90 Tagessätzen liegen dürfte.

Sollte man aber den räuberischen Diebstahl bejahen (waurm auch immer), sieht es natürlich düster aus, weil hierfür eine Mindeststrafe von 1 Jahr steht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

dieses wäre als eine räuberische Erpressung zu qualifizieren. Dass der Täter nur die Gewalt anwendete, um die Feststellung seiner Personalien zu verhindern, ist in solch gelagerten Fällen eher unwahrscheinlich. Dennoch muss man dieses an den jeweiligen Umständen des Einzelfalls prüfen. Möglich wäre ein minderschwerer Fall. Je nach Einzelfall ist aufgrund der Mindest-Strafandrohung der Freiheitsstrafe bei einem räuberischen Diebstahl auch eine Geldstrafe möglich, wenn bestimmte Umstände hinzukommen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ahorn
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Er wollte wirklich nur davonlaufen, aus Panik vor Polizei u.s.w. Die Absicht, unbedingt die Zigaretten behalten zu wollen, war nicht da. Nach relativ kurzer Zeit ist er dann auch anstandslos mitgegangen. Es handelte sich auch nicht um eine Keilerei. Der Eine wollte davonlaufen und der Andere dies durch festhalten verhindern. Das Ganze dauerte vielleicht 4 Minuten, bis der Täter anstandslos mitging.

Jedenfalls durchsuchte die Polizei noch das Auto des Ladendiebs?!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn er sich nicht gerae dahingehend einlässt, es sei ihm bei der Rangelei auf den Beuteerhalt angekommen (wa ja wohl auch nicht der Fall ist), bleibt es bei einem einfachen Diebstahl und einer Körperverletzung. Wenn ein Dieb mit den ihn festnehmenden Detektiven "rangelt" hat er den zumindest bedingten Vorsatz, dass sich einer von denen dabei verletzt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen