Raub?? - Bekomm ich da Freiheitsstrafe oder Bewährung oder sowas?

23. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andi5656
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Raub?? - Bekomm ich da Freiheitsstrafe oder Bewährung oder sowas?

Hi!
War mit Kumpels bei einem Fußballspiel! Als wir an einem gegnerischen Fan vorbeiliefen nahm einer den Schal des Fans, gab ihn mir weiter! Weiß nicht genau wer es war. Ich hatte getrunken und es war im Gemenge. Jedenfalls fasste mich die Polizei und ich wurde zusammen mit meinen Kumpels festgenommen. Der gegnerische Fan behauptet, dass ich ihm den Schal genommen habe! Das stimmt aber nicht!! Zeugen gab es keine soweit ich weiß! Bekomm ich da Freiheitsstrafe oder Bewährung oder sowas? Hab gerade erst mit einer Technikerschule begonnen und Angst davor!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Mhm, also das wird wohl nen Diebstahl werden, für den Raub fehlt es wohl an der Drohung an Leib und Leben, bzw. an der Gewalt.

Wie hat Sie der generische Fan denn erkannt? Wie kommt der darauf das Sie den Schal genommen haben?

Ohne weitere Infos´s schwer hier was zu sagen.

Aber sofern es überhaupt zu einer Verurteilung kommt dann sicher zu einer Geldstrafe, oder eine FS mit Bewährung.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#2
 Von 
Andi5656
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich stand halt dabei und da mann den Schal bei mir fand denkt er ich war es. Das habe ich aber schon alles ausgesagt...Er hat mich auch beim Verhör immer als Täter beschuldigt. Ich habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen und hoffe es bleibt so.

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#3
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Bei einem Raub käme es sicher darauf an, ob SIE demjenigen mit Gewalt den Schal entrissen haben. Wenn man Ihnen dies nicht nachweisen kann, wäre es auch kein Raub (immerhin ein Verbrechen). Ob eine Mittäterschaft in Frage kommt, kann man auch hier schlecht angeben. Wenn Sie bewusst den Schal des eigentlichen Räubers im Wissen um den Sachverhalt entgegengenommen haben, sieht es wieder schlecht aus. Man sollte gar nichts Fremdes an sich nehmen. Eine Fundunterschlagung oder Diebstahl scheidete dann aus.

Wenn der gegenerische Fan behauptet hätte, dass sie ihm den Schal nur einfach so entwendet haben, dürften Sie eigentlich keine Vorladung wegen Raub bekommen haben, sondern eben wegen Diebstahl.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#4
 Von 
Andi5656
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wird Raub vorgeworfen, obwohl ich das Opfer weder geschlagen, noch bedroht hab. Gemessen wurden bei mir 1,4 Promille beim blasen, Blut wurde mir auch genommen. Da das Opfer behauptet, dass ich ihm den Schal genommen hätte steh ich jetzt da...Kann er das einfach so behaupten? Ich weiß dass ich ihn nicht berührt hab. Er brauch doch Zeugen? Die Polizei sagte nur zu mir dass sich die Staatsanwaltschaft drum kümmert...Sind meine Sorgen berechtigt, obwohl es sich "nur" um einen Schal handelt?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

1. Nicht crossposten
2. Sie sehen doch, daß er das behaupten kann. Und er IST Zeuge. Es ist ein alberner Aberglaube, die Aussage eines Tatopfers sei nichts wert.
3. Wer wirft Ihnen Raub vor? Hat die Polizei Ihnen das gesagt?

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
Andi5656
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Polizei wirft mir nach den Angaben des Opfers Raub vor. So hat Sie es zumindest vor meinem Verhör gesagt. Danach hat der Polizist gemeint, dass sich die Staatsanwaltschaft drum kümmert und hat mich gehen lassen...

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#7
 Von 
Andi5656
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann keiner helfen oder hat keiner Erfahrungen?
Ich bin 22 Jahre alt und noch nie polizeilich aufgefallen!
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren??

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#8
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

die frage ist, wie wurde dem opfer der schal abgenommen. war es ein "vom halse zupfen im vorbeigehen" oder eine keilerei um den schal ?

Wenn das Opfer nämlich deutliche spuren von körperlicher mißhandlung zeigt und es nur nicht klar ist, wer ihm diese zugefügt hat, werden sie als deutlicher nutznießer (schalbesitzer) wohl der hauptverdächtige sein ... da bräuchten sie schon entlastungszeugen...

wie auch immer, schlimmstenfalls kommt lebenslänglich raus ... immerhin hat raub keine strafobergrenze (außer der allgemeinen).

gruß m.

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