Raub oder Diebstahl? Spektakulärer Fall einer Verfolgungsjagd auf der Autobahn

7. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
HannesvonPreussen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Raub oder Diebstahl? Spektakulärer Fall einer Verfolgungsjagd auf der Autobahn

Hallo an alle!

Ich wurde vor kurzer Zeit in eine Filmreife Verfolgungsjagd auf der Autobahn in Zusammenhang mit einem vorausgehenden Raub/Diebstahl verwickelt.

Folgendes hat sich zugetragen:
Ich war unterwegs mit meinem Range Rover auf der Rückreise von Alicante (Spanien) nach Deutschland. Habe dort meine Freundin besucht.
Auf der Autobahn ca 100km nach Alicante wurde ich plötzlich links von einem weissen Seat überholt. Dessen Insasse (es war zu diesem Zeitpunkt nur eine Person zu sehen, da sich weitere zwei duckten bzw. versteckten) versuchte auf gleicher Höhe neben mir fahrend und mit wilden Gesten zu Verstehen zu geben, dass etwas mit meinem Auto nicht stimmte. Als ich nicht reagierte kam er meinem Range Rover näher, setzte sich vor mich um mich auszubremsen und blinkend auf den Standstreifen zu drängen.
Ich habe mir nichts weiteres Gedacht als dass vielleicht tatsächlich irgendwas nicht stimmte, und bremste hinter ihm.
Er stieg aus. Näherte sich meinem Fahrzeug. Sagte es sei etwas nicht in Ordnung und ich solle es mir bitte ansehen. Ich stieg aus und lief mit ihm um mein Auto herum, schaute unter das Auto wo seiner Meinung etwas nicht in Ordnung sei.
Im selben Moment sehe ich wie sich zwei Männer an meiner Fahrertüre zu schaffen machten.
Ich reagiere sofort. Der Mann mit dem ich um das Auto lief und noch vor mir stand, stellte sich mir kurze Zeit in den Weg, um dann auch die Flucht zu ergreifen. Alle drei rannten in den Seat und starteten den Motor.
Mir wurde sofort klar was passiert war. Ich rannte zurück, setzte mich in meinen Range Rover und zündete.
Ein kurzer Blick nach hinten verriet mir, dass etwas fehlte.
Der Seat fuhr los.
In Millisekunden traf ich die Entscheidung die Räuber zu verfolgen, in der Hoffnung währenddessen mit der Polizei Kontakt aufnehmen zu können.
Es begann eine Verfolgungsjagd die man so nur Serien wie "Cops" kennt.
Über ca. 20 Kilometer haben die Täter versucht auf der Autobahn mit ca 220Km/h davon zu kommen indem sie andere Fahrzeuge versuchten von der Fahrbahn zu drängen, inmitten zwei anderer Fahrzeuge überholten, oder anzudeuten sie wollten auf einer Ausfahrt abfahren, nur um sofort wieder über das Gras auf die Autobahn zu fahren und dabei mit ihrem Seat ein paar Poller auf der Fahrbahn durch die Luft zu werfen. Ich war ihnen jedoch auf den Fersen, hielt einen Sicherheitsabstand ein. Es gingen wie ich später erfuhr mehrere Anrufe anderer Verkehrsteilnehmer bei der Polizei ein die sich durch den Seat in Lebensgefahr sahen.
Mein eigenes Handy war unauffindbar, dh ich konnte selbst die Polizei nicht rufen. Ich ging davon aus sie hatten es ebenso gestohlen. (Wie sich später herausstellte haben sie es nach hinten in mein Auto geworfen unter einen Sitz.)
An einer Ausfahrt fuhren sie dann doch ab, und auf eine Mautstation zu und hindurch. Ich hatte kein Portemonnaie mehr, dass hatten sie definitiv mitgenommen. Somit blieb mir nichts anderes als die Schranke mit meinem Auto zu durchbrechen, um die Verfolgung nicht aufzugeben. Es sass niemand im Bezahlhäusschen. Ich machte trotzdem dabei die Scheibe herunter und schrie auf spanisch dass man bitte die Polizei rufen sollte, falls mich jemand hörte oder auf Kamera sah.
Die Verfolgung ging weiter. Jetzt auf der Landstrasse. Auf einmal hielten die Räuber ca 200m vor mir an und liessen etwas aus dem Auto fallen um dann wieder sofort weiter zu fahren. Ich sah es könnte mein Geldbeutel sein und hielt an. Er war es. Jedoch ohne Geld. Wütend setzte ich die Verfolgung fort. Ich weiss nicht was in mich gefahren war, aber ich war unglaublich wütend.
Das gleiche Spiel wiederholte sich noch einmal als sie ein paar Dokumente aus ihrem Auto schmissen die auch mir gehörten. Ich musste sie jedesmal wieder einholen. Was mir Dank des starken Motors meines Range Rovers auch gelang.
Irgendwo fuhren sie dann in einen Kreisverkehr und hielten vor mir an. Der Mann stieg aus dem Seat und ich erkannte jetzt eindeutig dass sie zu dritt waren. Er ging auf mein Auto zu und schrie etwas und machte wilde Drohgebärden. Ich duckte mich und verriegelte die Tür aus Angst er könnte eine Waffe haben. Er ging weiter auf mein Auto zu und ich überlegte ob ich nicht einfach über ihn drüber fahren sollte um es alles zu beenden. Mir war jedoch bewusst, dass ich mir so selbst ein grosses Problem einhandeln und eine Straftat begehen könnte. Somit vergas ich den Gedanken schnell wieder. Ich fühlte mich zu diesem Zeitpunkt in Lebensgefahr!
Es endete damit dass er wieder zurück in sein Auto ging und davon fuhr. Ich hinterher.
Mein Hoffnung war das irgendwo eine Polizeistreife auftauchen könnte, nachdem was auf der Autobahn geschah. Dass man sie bereits suchte.
Erneute 10 Minuten Verfolgung und einen Kreisverkehr in dem ich fast die Kontrolle über mein Auto verlor weiter, bogen sie mit ca 80 in ein Tempo 30 Wohngebiet ab. Hier wurde mehrfach um den Block gefahren bis ich einsah dass man Range Rover nicht wendig genug ist, und ich ausserdem keinen Unfall mit Passanten riskieren wollte.

Hier verlief sich dann die Spur. Das ganze dauerte insgesamt ca 1h an. Da ich nach wie vor kein Handy hatte, suchte ich ein Cafe von wo aus ich die Polizei rufen konnte. Man beruhigte mich. Mein Wagen qualmte. Die Bremsen waren so sehr beansprucht worden dass der ganze Wagen im Nebel verschwand.
Die Polizei kam letztendlich, leider jedoch viel zu spät. Man sagte mir sie wollen gemeinsam mit mir an einem Haus eines Polizeibekannten potentiellen Täters vorbeifahren um evtl den Seat zu identifizieren.
Das kam mir sehr "spanisch" vor. Und erwies sich als erfolglos.
Ich folgte ihnen auf die nächstgelegene Wache und gab eine ausführliche Anzeige auf. Diese wurde jedoch von Deutsch auf Englisch auf Spanisch vor Ort übersetzt. Als ich nun endlich Zeit hatte und mich in Sicherheit fühlte, konnte ich mein Auto durchsuchen. Ich fand mein Handy. Musste jedoch feststellen dass nicht nur mein Geldbeutel geklaut bzw. das Geld darin. Sondern auch eine Tasche mit vielen Wertsachen wie Schmuck, Sonnenbrillen, Laptop, usw.
Der materielle Schaden belief sich auf ca 10.000€!

Ich bin nach wie vor froh dass mir nichts passiert ist, da ich mich mehrfach in Lebensgefahr sah. Ausser dass das Auto ein paar Schrammen hat. Jedoch ist der materielle Schaden da! Welchen ich durch meine Versicherung abgesichert hoffte.

Mein Versicherungsvertreter kümmerte sich um die Angelegenheit. Er bekam zuerst eine Absage von oben "es handele sich nicht um Raub sondern Diebstahl".
Ich habe ihm daraufhin die Situation und was genau vorfiel erneut erklärt und er sagte mir er sehe eher den Tatbestand des Raubes und kontaktierte nochmals die Fachabteilung. Ich konnte einer Kopie seines Schreibens an diese entnehmen, dass er sich wirklich bemühte.
Er bekam jedoch erneut eine Absage, "der Schaden sei nicht gedeckt, da aus einer ins deutsche übersetzte Version des Polizeiberichts nicht hervorging, dass es sich um Raub handelte".

Darum meine Frage jetzt an alle hier fachkundigen:

WORUM HANDELT ES SICH HIER TATSÄCHLICH? DIEBSTAHL ODER RAUB?

Ich bin für eure Hilfe im Voraus sehr dankbar!!

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18 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich sehe da nur einen Diebstahl.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von HannesvonPreussen):
Der Mann mit dem ich um das Auto lief und noch vor mir stand, stellte sich mir kurze Zeit in den Weg,


Zitat (von HannesvonPreussen):
Er ging auf mein Auto zu und schrie etwas und machte wilde Drohgebärden


Das sind die beiden Knackpunkte.

Wenn dann wäre es "räuberischer Diebstahl" ggf. "räuberischer Angriff auf Kraftfahrer". Dazu muss aber Gewalt angewendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben seitens der Täter gedroht werden. "In den Weg stellen" dürfte sicherlich nicht reichen. Und irgendwelche undefinierte "Drohgebärden" eher auch nicht. Wenn man es hier auf einen Rechtsstreit mit der Versicherung ankommen lassen würde, wäre der Ausgang maximal extrem ungewiss, mit -meiner Meinung nach- Vorteil auf Seiten der Versicherung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Er ging auf mein Auto zu und schrie etwas und machte wilde Drohgebärden

Das passierte aber erst nach der Verfolgungsjagd, also als die Sache schon entwendet war ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Deshalb ist es ja auch kein Raub, sondern maximal räuberischer Diebstahl.

vereinfacht:
Diebstahl:
Beute wird ohne Gewalt weggenommen
räuberischer Diebstahl:
Beute wird ohne Gewalt weggenommen, aber Gewalt eingesetzt, um die Beute in Sicherheit zu bringen
Raub:
Es wird Gewalt eingesetzt, um die Beute überhaupt wegnehmen zu können

Die Täter sind ja nicht mit Gewalt an die Beute gekommen, sondern durch Ablenkung des rechtmäßigen Besitzers. Raub scheidet aus. Ob die Drohkulisse bei der Verfolgungsjagd reicht, um daraus einen räuberischen Diebstahl zu machen, halte sich für sehr fraglich. Dann bleibt wirklich nur ein normaler Diebstahl übrig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Da sich das Ganze in Spanien ereignet hat dürfte für die Einstufung des Delikts das spanische Recht anzuwenden sein. Ich glaube nicht, dass sich hier jemand findet der sich damit auskennt.

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#6
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
wenn du deutscher Staatsangehöriger bist, findet auch deutsches Strafrecht Anwendung.
Du kannst zusätzlich in Deutschland eine Anzeige erstatten. Die Versicherungen wollen das in der Regel.
Spätestens, wenn BPA oder FS entwendet wurde brauchst du eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung von der deutschen Polizei.
Zum Delikt: Raub = wer haut und klaut der raubt. Das war hier nicht der Fall. Es handelt sich um einen einfachen Diebstahl. Unter Umständen könnte man eine bandenmäßige oder gewerbsmäßige Begehung annehmen. Aber das wäre mir persönlich etwas zu schwammig, da über die Tätergruppe nichts weiter bekannt ist.

Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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#7
 Von 
HannesvonPreussen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle schon mal für das Feedback!!!

Nochmal im Detail was genau geschah als die Räuber/Diebe vor mir anhielten nach bzw. während der Verfolgungsjagd, als sie schon im Besitz meiner Sachen waren.

Der Fahrer des Seats stieg aus und schrie um sich und ballte seine Faust und sagte etwas wie "que quieres? Te voy a rompear la cara!" Was soviel heisst wie: "was willst du? Ich werde dir denn Kopf einschlagen".

Daraufhin stieg er wieder in sein Auto und fuhr weiter.

Ist das Diebstahl oder Räuberischer Diebstahl?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von HannesvonPreussen):
Ist das Diebstahl oder Räuberischer Diebstahl?

Das ist keines von Beidem, das ist Bedrohung.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
HannesvonPreussen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich wollte ja gleichzeitig mein Eigentum zurück erlangen!

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von HannesvonPreussen):
Aber ich wollte ja gleichzeitig mein Eigentum zurück erlangen!

Und? Da war es ja schon geklaut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
HannesvonPreussen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war ja aber im Tatverlauf.

Das würde ja bedeuten dass es nur Diebstahl ist, wenn ich zB. zum Schmuckgeschäft gehe und mir etwas aus der Vitrine nehme, raus renne und während mich der Mann an der Türe versucht aufzuhalten, ich ihm Gewalt androhe sodass er mich nicht aufhält.

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von HannesvonPreussen):
Ist das Diebstahl oder Räuberischer Diebstahl?

Das ist keines von Beidem, das ist Bedrohung.


Je nach genauen Umständen kann das durchaus räuberischer Diebstahl sein. vgl. BGH 5 StR 395/14

Zitat (von HannesvonPreussen):
Aber ich wollte ja gleichzeitig mein Eigentum zurück erlangen!


Darauf kommt es nicht primär an.

Problem ist, dass der Täter auf frischer Tat betroffen sein muss. Verfolgung nach frischer Tat, wie beim 127 StPO, reicht beim 252 StGB grds. erst mal nicht. Beim 252 kommt es darauf an, ob der Diebstahl voll- und beendet ist.

Zitat:
Die Tat ist nach herrschender Meinung nicht mehr „frisch", wenn der Gewahrsam des Täters an der Sache gefestigt und somit eine Beendigung der Vortat anzunehmen ist [Wessels/Hillenkamp, StrafR BT II, Rn. 399].


Bei Verbringung in ein geschlossenes KFZ würde ich davon erstmal ausgehen. Andererseits gibt es die oben schon erwähnte Entscheidung BGH 5 StR 395/14 - Urteil vom 8. Oktober 2014, mwN, bei der aber ein viel engerer zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen Wegnahme und Konfrontation besteht, auf den dort auch ausdrücklich abgestellt wird.

Als letztes kommt hinzu, dass der Täter auch in Beutesicherungsabsicht handeln muss. Will er zum Zeitpunkt der Drohung einfach nur noch den Verfolger loswerden und die Beute ist ihm egal, würde 252 StGB schon deshalb nicht vorliegen.

Es bleibt also dabei. Die Frage:

Zitat (von HannesvonPreussen):
Ist das Diebstahl oder Räuberischer Diebstahl?


lässt sich nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Es müsste der genaue Hergang des Einzelfalles rekonstruiert werden, und dann müsste sich ein Gericht anhand dieser Umstände eine Meinung bilden.

Insofern man eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man die Sache ja einfach einem Anwalt übergeben, der sich dann mit der Versicherung auseinandersetzen soll, gegebenenfalls gegen sie klagen. Hat man keine, muss man sich, gegebenenfalls nach anwaltlicher Beratung, überlegen ob es einem das Kostenrisiko wert ist, juristisch gegen die Versicherung vorzugehen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.05.2020 18:33

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und? Da war es ja schon geklaut.


Das macht aber grds. nichts. Es ist ja gerade das Kennzeichen des räuberischen Diebstahls, in Abgrenzung zum Raub, dass das Nötigungsmittel oder die Gewalt erst dann eingesetzt werden, wenn "es schon geklaut war".

Es kommt dann auf andere Dinge an, wie in meinem vorstehenden Beitrag relativ ausführlich dargelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Bevor man sich da aber in (Anwalts-)Kosten stürzt, sollte man klären, was genau versichert ist.
Ich verstehe es so, dass der Fragesteller gegen Raub versichert ist, aber nicht gegen Diebstahl. Preisfrage: ist räuberischer Diebstahl versichert oder nicht?
Wenn räuberischer Diebstahl auch nicht versichert ist, dann kann es ja egal sein, ob normaler Diebstahl oder räuberischer Diebstahl vorliegt.
Raub ist es ja eindeutig nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und? Da war es ja schon geklaut.
Und? Bedeutungslos in diesem Kontext.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Preisfrage: ist räuberischer Diebstahl versichert oder nicht?


Richtig....und nach kurzem googlen scheint es da wohl eher schlecht für den TE auszusehen. Räuberischer Diebstahl ist laut der allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen wohl nur innerhalb von Gebäuden versichert. Raub hingegen auch außerhalb von Gebäuden. Ein Raub liegt hier aber in gar keinem Fall vor.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HannesvonPreussen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Versicherung ist die Hausrat der Allianz.

Diebstahl ist nicht abgedeckt. Raub jedoch schon.

Wie es mit Räuberischem Diebstahl aussieht versuche ich gerade zu klären!

Auf die Frage ob genau dieser versichert wäre, Zitat des Versicherungsvertreters diesbezüglich:

" auch wenn Sei dem „Kind" einen anderen Namen geben, so läuft es am Ende doch auch auf des Thema Beraubung hinaus und das setzt den körperlichen Angriff auf Ihre Person voraus.
Dies war laut spanischem Polizeiprotokoll nicht der Fall, zumindest wurde darauf kein Hinweis gegeben."

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von HannesvonPreussen):
auch wenn Sei dem „Kind" einen anderen Namen geben, so läuft es am Ende doch auch auf des Thema Beraubung hinaus und das setzt den körperlichen Angriff auf Ihre Person voraus.


Das ist schon "in sich" Quatsch. Auch ein Versicherungsvertreter sollte in der Lage sein, zumindest den § 249 StGB sinnerfassend zu lesen:

Zitat:
§ 249
Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Der räuberische Diebstahl unterscheidet sich vom Raub durch den Zeitpunkt der Wegnahme, bzw. deren Vollendung. Das ist nicht nur ein "anderer Name" des Kindes, sondern ein ganz anderes Kind. Und zumindest in den allg. VHB der Gesellschaften wird -wie oben schon gesagt- durchaus zwischen den beiden Kindern (äh Tatbeständen) unterschieden, nämlich danach ob "im Gebäude" oder "außerhalb eines Gebäudes", siehe bspw. OLG Köln, Beschluss v. 17.5.2010, 9 U 42/10

Auszug:

Zitat:
Mithin wurde die Gewalt nicht eingesetzt, um den Widerstand gegen die Wegnahme im Sinne der Versicherungsbedingungen auszuschalten, sondern um sich den Besitz des bereits gestohlenen Guts zu erhalten.

Bei dieser Tat handelte es sich um einen räuberischen Diebstahl im Sinne des § 252 StGB, nicht aber um einen Raub gemäß § 249 StGB. Auf die strafrechtliche Unterscheidung der beiden Tatbestände kann nach Ansicht des OLG hier nicht verzichtet werden. Eine Gleichstellung verbietet sich bereits deshalb, weil die Bedingungen selbst zwischen Raub und räuberischem Diebstahl unterscheiden. Während für den räuberischen Diebstahl in der Außenversicherung nach §§ 12 Nr. 4, 5 Nr. 1d VHB 2000 nur gebäudebezogener Versicherungsschutz besteht, gilt diese Einschränkung beim Raub nicht.


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