Rausschmiss aus dem Klassenzimmer

10. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schulfrager
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rausschmiss aus dem Klassenzimmer

Wwährend des Unterrichts habe ich mit meinem Tischnachbarn geredet. Torotz mehrmaligem Ermahnens der Lehrkraft, haben wir unser Gespräch nicht beendet. Daraufhin hat er Lehrer mich aus dem Kalssenzimmer "geworfen" und mein Tischnachbar musste sich in die "Ecke" stellen.

Darf der Lehrer soetwas?


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"Ich interessiere mich für die Rechte der Schüler"

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Torotz mehrmaligem Ermahnens der Lehrkraft...

Der Lehrer hat euch das Gespräch also einfach nicht beenden lassen, obgleich ihr diesen entsprechend ermahnt habt, euch nicht zu unterbrechen, und das sogar mehrfach?
Das ist ja unerhört und äußerst unfreundlich.

Deutsch war es wohl nicht zufällig, was gerade gelehrt wurde?

-- Editiert von dr. lecter am 10.09.2008 15:07:03

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#2
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

>Deutsch war es wohl nicht zufällig, was gerade gelehrt wurde?


:grins:

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Es wurde wahrscheinlich Kommunikation gelehrt und der Lehrer hatte vom Fach mal wieder keine Ahnung :grins:

-----------------
"gruß azrael


"

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Solche Sachen regeln sich nach dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Ein vorübergehendes Ausschließen vom Unterricht (aus der Klasse werfen als Disziplinarmaßnahme durch den Lehrer) dürfte überall zulässig sein.

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#5
 Von 
-t-
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

jmd. in die ecke stellen darf ein lehrer nicht, da es eine verletzung der würde ist o.Ä. habe ich vor kurzem gelesen.

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#6
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

in die ecke stellen geht nicht. und wenn er jemanden rauswirft und der rausgeworfene baut dann mist oder ihm stößt was zu, kommt der lehrer in mächtige probleme. stichwort aufsichtspflicht.

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#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> stichwort aufsichtspflicht.

@justus123
Bitte unterstützen Sie nicht auch noch die Auffassung von Schulfrager, sonst glaubt dieser am Ende noch, im sei Unrecht wiederfahren.
Die Sache mit der Aufsichtspflicht mag zwar im Einzelfall nicht völlig von der Hand zu weisen sein, aber in der Regel kann von einem Schüler - soger Grundschüler - erwartet werden, dass er in auch unbeaufsichtigt in der Lage ist, sich unfallfrei vor der Tür eines Klassenzimmers aufzuhalten.

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#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Nachtrag:

Die Allg. Schulordnungen und Schulgesetze der Länder sehen den Ausschluss von der Schulstunde ausdrücklich als pädagogische Maßnahme vor.

Das In-die-Ecke-stellen ist eine regelmäßig unzulässige Maßnahme, da sie mit der Würde des Schülers nicht vereinbar ist. Hier war sie gegebenenfalls ausnahmsweise zulässig, denn man könnte argumentieren, der pädagogische Zweck hat es erfordert, dass die beiden störenden Schüler "bestraft" werden, der Strafzweck wäre aber verfehlt worden, wenn man beide vor die Tür gestellt hätte, denn dort hatte die Schüler wohl ihre Albernheiten fortgesetzt.

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#9
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ Schulfrager

wie alt seid ihr?
welche Jahrgangsstufe / Schulform?

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