Wwährend des Unterrichts habe ich mit meinem Tischnachbarn geredet. Torotz mehrmaligem Ermahnens der Lehrkraft, haben wir unser Gespräch nicht beendet. Daraufhin hat er Lehrer mich aus dem Kalssenzimmer "geworfen" und mein Tischnachbar musste sich in die "Ecke" stellen.
Darf der Lehrer soetwas?
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"Ich interessiere mich für die Rechte der Schüler"
Rausschmiss aus dem Klassenzimmer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
...Torotz mehrmaligem Ermahnens der Lehrkraft...
Der Lehrer hat euch das Gespräch also einfach nicht beenden lassen, obgleich ihr diesen entsprechend ermahnt habt, euch nicht zu unterbrechen, und das sogar mehrfach?
Das ist ja unerhört und äußerst unfreundlich.
Deutsch war es wohl nicht zufällig, was gerade gelehrt wurde?
-- Editiert von dr. lecter am 10.09.2008 15:07:03
>Deutsch war es wohl nicht zufällig, was gerade gelehrt wurde?
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Es wurde wahrscheinlich Kommunikation gelehrt und der Lehrer hatte vom Fach mal wieder keine Ahnung
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"gruß azrael
"
Solche Sachen regeln sich nach dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Ein vorübergehendes Ausschließen vom Unterricht (aus der Klasse werfen als Disziplinarmaßnahme durch den Lehrer) dürfte überall zulässig sein.
jmd. in die ecke stellen darf ein lehrer nicht, da es eine verletzung der würde ist o.Ä. habe ich vor kurzem gelesen.
in die ecke stellen geht nicht. und wenn er jemanden rauswirft und der rausgeworfene baut dann mist oder ihm stößt was zu, kommt der lehrer in mächtige probleme. stichwort aufsichtspflicht.
> stichwort aufsichtspflicht.
@justus123
Bitte unterstützen Sie nicht auch noch die Auffassung von Schulfrager, sonst glaubt dieser am Ende noch, im sei Unrecht wiederfahren.
Die Sache mit der Aufsichtspflicht mag zwar im Einzelfall nicht völlig von der Hand zu weisen sein, aber in der Regel kann von einem Schüler - soger Grundschüler - erwartet werden, dass er in auch unbeaufsichtigt in der Lage ist, sich unfallfrei vor der Tür eines Klassenzimmers aufzuhalten.
Nachtrag:
Die Allg. Schulordnungen und Schulgesetze der Länder sehen den Ausschluss von der Schulstunde ausdrücklich als pädagogische Maßnahme vor.
Das In-die-Ecke-stellen ist eine regelmäßig unzulässige Maßnahme, da sie mit der Würde des Schülers nicht vereinbar ist. Hier war sie gegebenenfalls ausnahmsweise zulässig, denn man könnte argumentieren, der pädagogische Zweck hat es erfordert, dass die beiden störenden Schüler "bestraft" werden, der Strafzweck wäre aber verfehlt worden, wenn man beide vor die Tür gestellt hätte, denn dort hatte die Schüler wohl ihre Albernheiten fortgesetzt.
@ Schulfrager
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