Rechnung für Strafbefehl 1260€ zusätzliche Kosten mit 5535,70€ für KVNr 9005 JVEG

10. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fragenicht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung für Strafbefehl 1260€ zusätzliche Kosten mit 5535,70€ für KVNr 9005 JVEG

Hallo, kurz zu meinem Verfahren,
ich hatte am 4.4.2018 eine Hausdurchsuchung bei der ich nicht anwesend war, Grund der Hausdurchsuchung
war, weil ich einen anderweitig verfolgten 2g Methamphetamin verkauft habe, die Person wurde von der Polizei
mit seinem Fahrzeug aufgehalten und bei ihm wurden 2g Methamphetamin und 0.5g Haschisch aufgefunden und
er wurde von der Polizei gebeten dass die sein Handy in Augenschein nehmen wollten und er hat dem auch zugestimmt.
Daraufhin haben die Beamten einen Chatverlauf von mir und Ihm sichergestellt und konnten mir nachweisen dass
ich mit BTM handeln würde. dann haben die eine einen Auftrag gegeben dass sie den Inhaber der Telefonnummer also mich feststellen konnten. daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung an, die die Beamten dann am 4.4.2018 durchführten ohne mein Beisein.
bei der Hausdurchsuchung wurden dann 78 Asservate sichergestellt die zur Herstellung von Methamphetamin
geeignet sind , also diverse Chemikalien und Laborzubehör.
Es wurde ein Gutachten erstellt in dem 3 Fragen geklärt werden sollten
1. war es mit den sichergestellten Gegenständen im Gesamtkontext der Auffindesituation möglich Methamphetamin oder andere Betäubungsmittel herzustellen
2. wurde hier bereits Methamphetamin hergestellt
3. welche Menge an Methamphetamin könnte hier produziert worden sein

zum Ergebnis des Gutachtens kam folgendes herraus

1. ja mit der Laborausrüstung und den Chemikalien ist es möglich Methamphetamin herzustellen, für eine Herstellung anderer Drogen gab es keine hinweise
2. Ja es wurde schon Methamphetamin hergestellt (es wurden Filter mit Phosphor und Resten Methamphetinin darin gefunden)
3. insgesamt konnten durch leere und volle Packungen die den Grundstoff Ephedrin enthielten mir eine Gesamtmenge von 1,9g Methamphetamine Base nachgewiesen werden.

Ich selbst habe keine Aussage zum Verfahren gemacht

Nach Abschluss der Ermittlungen habe ich dann einen Strafbefehl erhalten
mir wird zur Last gelegt:
2g Methamphetamin an den anderweitig verfolgten für 220€ verkauft zu haben
die Herstellung von Methamphetamin wurde eingestellt.
das Strafmaß für das Handeltreiben wurde mit 90 Tagessätzen zu 30€ = 2700€ bei einem Geschätzten Einkommen von 900€ netto im Monat festgesetzt.

ich habe Einspruch auf den Strafbefehl gemacht wegen der Höhe des Tagessatzes und dieser wurde
dann von 30€ auf 14€ also insgesamt 1260€ gemindert aufgrund meines Einkommens (ALG II / Hartz IV)
mir wurde eine Ratenzahlung von 50€ im Monat auferlegt.

Dann Kam die Rechnung der Staatsanwaltschaft am 28.08.2019
1260,00€ Geldstrafe
0070,00€ KVNr 3118 Gebühr für Strafbefehl
5535,70€ KVNr 9005 nach dem JVEG
----------------------------------------------------------
6865,70€ zu zahlender Gesamtbetrag

ich soll 250€ Monatliche Raten laut Staatsanwaltschaft bezahlen

wie kann so eine hohe Summe entstehen wenn ich nicht einmal eine Mündliche Hauptverhandlung hatte
und wenn im zweiten Beschuss eine Monatliche Rate von 50€ vereinbart wurde.

das ist schon sehr seltsam finde ich

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von fragenicht):
wenn ich nicht einmal eine Mündliche Hauptverhandlung hatte


Auf die hast du doch selbst verzichtet. Du hast doch ausdrücklich nur Einspruch bezüglich der Höhe der Tagessätze erhoben.

Zitat (von fragenicht):
wie kann so eine hohe Summe entstehen


Du zahlst halt die Kosten des Verfahrens. So eine Analyse-Gutachten kostet halt Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fragenicht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn mir aber eine strafe in monatlichen raten von 50€ aufgrund meines Einkommens bewilligt wird,
finde ich das schon krass dass das Gutachen das 4 fache kostet als die Strafe, und unter Gerichtskosten verstehe ich
eigentlich dass das Verfahren vor Gericht gemeint ist und nicht die Ermittlungen, und schon gleich garnicht dass
ich für das Gutachten bezahlen muss wenn die Herstellung im Strafbefehl deshalb eingestellt wurde.

ist es nicht so wenn was eingestellt wird dass das dann auch nicht berechnet wird.

angenommen ich werde Beschuldigt dass ich beteiligt bin an einer Straftat und am Tatort eine Zigarette mit meien DNA gefunden wird weil ich zufällig dort meine Kippe weggeschmissen habe aber trotzdem nur bewiesen ist dass ich am Tatort war aber und deshalb keinen Freispruch erhalte, sondern das Verfahren eingestellt wird weil meine DNA dort gefunden wurde aber mir die Beteiligung nicht nachgewiesen wurde.
muss ich dann auch für das Gutachten bezahlen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von fragenicht):
finde ich das schon krass dass das Gutachen das 4 fache kostet als die Strafe


Das hat nichts miteinander zu tun. Das Gutachten kostet, was es kostet, unabhängig von der Strafe. Die Strafe wiederum ist relativ zu deinem Monatseinkommen (sogen. Tagessätze).

Warum sollte der Aufwand des Gutachters billiger sein als bei einem Millionär, weil du weniger verdienst?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Wenn "Handel treiben" verurteilt wurde, dann ist die Herstellung rechtlich nicht unter den Tisch gefallen, sondern im "Handel treiben" enthalten. "Handel treiben" schließt nicht nur Verkaufen, sondern auch Einkaufen und Herstellen mit ein.
(Anbauen wäre auch mit eingeschlossen: Wer Cannabis anbaut und dann verkauft, wird im Regelfall "nur" wegen Handel verurteilt, weil der Anbau mit dem Handel schon abgedeckt ist.)

Zitat:
angenommen ich werde Beschuldigt dass ich beteiligt bin an einer Straftat und am Tatort eine Zigarette mit meien DNA gefunden wird weil ich zufällig dort meine Kippe weggeschmissen habe aber trotzdem nur bewiesen ist dass ich am Tatort war aber und deshalb keinen Freispruch erhalte, sondern das Verfahren eingestellt wird weil meine DNA dort gefunden wurde aber mir die Beteiligung nicht nachgewiesen wurde. muss ich dann auch für das Gutachten bezahlen

Wenn das verfahren eingestellt wird: Nein.
Aber bei Ihnen wurde ja nicht eingestellt - Sie wurden verurteilt.

Außerdem dürften in den Kosten nicht nur das Gutachten, sondern auch der sachgemäße Abransport von Ihrer Wohnung und die fachgerechte Entsorgung als Sondermüll enthalten sein. Die müssen Sie sowieso bezahlen - selbst bei Einstellung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fragenicht):
ist es nicht so wenn was eingestellt wird dass das dann auch nicht berechnet wird.
Über die Herstellung hinaus bleibt aber noch der Handel als Straftat im Raum. Auch der rechtfertigt ein Gutachten. Sonst könnte ja jemand behaupten es wäre nur "Badesalz" gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
wenn mir aber eine strafe in monatlichen raten von 50€ aufgrund meines Einkommens bewilligt wird,


Die Rate betrifft nur die pure Geldstrafe nicht die Verfahrenskosten.

Zu den Verfahrenskosten gehören auch die "Auslagen der Staatskasse" (darum handelt es sich hier).

War im Strafbefehl die Höhe der Kosten schon beziffert? Also neben den eigentl. Gerichtskosten auch die Höhe der Auslagen der Staatskasse?

Wenn die Herstellung tatsächlich als "Einzelaspekt" eingestellt wurde, nach § 170, Abs. 2 StPO was ich eher nicht glaube, sondern wenn dann wohl eher nach § 154 StPO, bzw. noch eher nach § 154a StPO, hätte man Strafbefehl incl. Kostenentscheidung im Wege des Einspruchs, bzw. nur die Kostenentscheidung im Wege der sofortigen Beschwerde anfechten müssen. Dafür ist es nun zu spät.

Heißt: Da wird nichts mehr zu machen sein

PS: Habe mir gerade noch mal die Daten angesehen. Selbst wenn im Strafbefehl die Höhe der Auslagen nicht beziffert war und auch in keinem Folgebeschluss, man also quasi erst mit der Rechnung die Höhe der Auslagen erfahren hat und diese Tatsache eine Anfechtung ggf. noch möglich gemacht hätte (was ich aber ohnehin zu 99,9% ausschliesse) ist es am 10.10.19 natürlich viel zu spät um eine "Rechnung" (oder einen Kostenfestsetzungsbeschluss) vom 28.08.19. noch anzufechten. Das hätte innerhalb von 2 Wochen passieren müssen [abweichend von § 311 StPO = 1 Woche, gem. § 464b, Satz 4 StPO = 2 Wochen]

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