Recht auf Nebenklage

9. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Maier
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Nebenklage

Guten Tag

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Im November 2022 wurde ich von jemandem angezeigt. Am 10.05.2023 wurde mir ein Strafbefehl zugestellt, der eine Geldstrafe beinhaltete. Da ich erst am 25.05.2023 aus dem Urlaub zurückgekehrt bin, habe ich sofort einen Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt legte am selben Tag Einspruch ein.

Das zuständige Amtsgericht lehnte den Einspruch ab, mit der Begründung, dass er einen Tag zu spät eingegangen sei. Mein Anwalt legte daraufhin zweimal eine Sofortige Beschwerde ein, um die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu erreichen. Beide Male wurde die Beschwerde trotz Begründung vom Amtsgericht abgelehnt. Letztendlich stimmte das Landgericht der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand am 23.08.2023 zu.

Nun habe ich am 08.09.2023 die Einladung als Angeklagter vom Amtsgericht für den 22.09.2023 erhalten. Mein Anwalt hat mich am selben Tag darüber informiert.

De Vorwurf lautet: Vergehen, strafbar gemäß §§ 187, 194 Abs. 1, 42 StGB.

Meine Frage lautet wie folgt: Hat der Anzeigeerstatter, der zugleich Zeuge ist, das Recht, als Nebenkläger aufzutreten und sich von einem Anwalt vertreten zu lassen? Oder ist eine Frist verstrichen, um mit einem Anwalt aufzutreten?




-- Editiert von User am 9. September 2023 14:57

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32395 Beiträge, 17071x hilfreich)

Ja, kann er, da er das in jeder Lage des Verfahrens kann. Zu klären wäre eher, ob er die Voraussetzungen des § 395(3) StPO erfüllt, die die Zulässigkeit einer Nebenklage bei den hier angeklagten §§ einschränken.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37529 Beiträge, 13797x hilfreich)

Wann eine Nebenklage zulässig ist, das kannst Du § 394 StPO entnehmen. Unabhängig davon kann das Opfer/der Zeuge jederzeit einen Anwalt mandatieren, der ihm dann auch in der Verhandlung beisteht.

wirdwerden

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#3
 Von 
Alexander Maier
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Bekomme ich eine Benachrichtigung vom Amtsgericht, wenn der Anzeigerstatter als Nebenkläger auftritt und einen Anwalt hat?

Hinweis:
Mein Anwalt hat bereits Akteneinsicht genommen und viele Norm- und Rechtsfehler entdeckt. Als ich damals den Strafbefehl erhalten habe, wurden der Anzeigerstatter und der Polizeibeamte als "Zeugen" aufgeführt. Bereits in der Akteneinsicht ist uns aufgefallen, dass der Polizeibeamte überhaupt nichts zum "Vorwurf" sagen konnte und stattdessen versuchte, meine Person in ein schlechtes Licht zu rücken. In dem neuesten Schreiben für die Hauptverhandlung wurde nur noch der Anzeigerstatter als "Zeuge" aufgeführt.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37529 Beiträge, 13797x hilfreich)

Na ja, jedenfalls kann sich Dein Anwalt gut verkaufen. Polizeibeamte werden eigentlich (fast) immer geladen, obwohl sie ja in der Regel keine direkten Tatzeugen sind. Da kommt es z.B. auf das Zustandekommen einer Aussage an; also diese Zeugenangabe zu monieren, sorry, das ist aber Quatsch. Ob der jetzt in der Ladung aufgeführt ist, ist auch einerlei. das wirst Du in dem Termin feststellen, wenn der Richter feststellt, ob alle geladenen Zeugen anwesend sind.

Wenn denn überhaupt ein Fall der Nebenklage vorliegt, das solltest Du überprüfen, erfolgt die Zulassung vor der Hauptverhandlung, dann wird Dein Anwalt informiert werden. Nur, ist doch eigentlich wurscht. Das ändert nichts am Zeugenstatus.

Wenn sich jemand wie Du sehr unsicher fühlt, empfehle ich immer, sich mal einen Sitzungstag hinten in den Gerichtssaal zu setzen. Dann bekommt man ein Gespür dafür, wie so eine Verhandlung abgeht, wie der Richter so tickt.

wirdwerden

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#5
 Von 
Alexander Maier
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal!
Ob mein Anwalt sich gut verkauft hat oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Letztendlich bewerte ich ihn nach seiner Arbeit. Ein Zeuge sollte eigentlich den Status eines Zeugen haben, wenn er zur Aufklärung beitragen kann. Dieser Polizeibeamte war jedoch kein Zeuge. Tatsächlich ist es so, dass die Klage ohne den Polizeibeamten wahrscheinlich aufgrund von Aussage gegen Aussage nicht durchgekommen wäre.

Es ist kein Geheimnis, dass die Justiz bei abgekürzten Strafverfahren (Strafbefehl) manchmal oberflächlich arbeitet. Hoffentlich wird am Ende nicht der Steuerzahler zur Rechenschaft gezogen. Ein Freispruch ist für mich nicht das Wichtigste. Ich möchte wirklich wissen, warum ich überhaupt angeklagt wurde. Das ist mir sehr ernst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37529 Beiträge, 13797x hilfreich)

Das Prozessrecht sieht es durchaus vor, auch Zeugen zu laden, die keine Augenzeugen waren. Nimm das endlich mal zur Kenntnis. Wer dann vernommen wird, das entscheidet sich doch häufig erst in der mündlichen Verhandlung. Nur es ist wesentlich sinnvoller, auch die Polizisten zu laden; einfach, weil sie über den Gang von Vernehmungen berichten können. Wenn sich plötzlich aus den Aussagen von wem auch immer im Lauf der Verhandlung ergibt, dass man z.B. den Polizisten doch braucht, ist es einfach praktisch, wenn er schon vor der Tür wartet und das Verfahren nicht neu aufgerollt werden muss.

Und, wie oft denn noch: Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Mach Dir mal keine Gedanken wegen der Verschwendung von Steuergeldern. Justiz auf Landes- und Bundesebene ist, wenn man sich die Haushalte anschaut, ein extrem preiswertes Vergnügen. Und Rechtsstaatlichkeit hat nun mal ihren Preis.

wirdwerden

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Alexander Maier):
Ich möchte wirklich wissen, warum ich überhaupt angeklagt wurde.

Zitat (von Alexander Maier):
Mein Anwalt hat bereits Akteneinsicht genommen

Wenn der Anwalt das jetzt immer noch nicht beantworten kann, frage ich mich was der eigentlich beruflich macht ...



Zitat (von Alexander Maier):
Ein Zeuge sollte eigentlich den Status eines Zeugen haben, wenn er zur Aufklärung beitragen kann.

Keine Ahnung wie man auf diese merkwürdige Theorie kommt.
Bekanntermaßen sitzen an Gerichten keine Helleseher - und wäre es anders, würde man gar keine Zeugen benötigen ...



Zitat (von Alexander Maier):
Dieser Polizeibeamte war jedoch kein Zeuge.

Man kannte ihn also nicht und hatte nie irgendwie einen Kontakt mit ihm?
Wäre aber auch egal, denn auch solche Leute könnten durchaus zur Entscheidungsfindung des Gerichtes beitragen und hätten somit den Status "Zeuge".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15815 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat (von Alexander Maier):
Ein Zeuge sollte eigentlich den Status eines Zeugen haben, wenn er zur Aufklärung beitragen kann.

Der Polizist bezeugt halt den Verlauf der Ermittlungen. (Wie erfolgte die Anzeige? Wer wurde wie befragt? Was wurde sonst noch ermittelt?) Das trägt ja auch zur Aufklärung bei.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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